Landesverband Weser-Ems
„Weser-Ems" bezeichnet geografisch die Bereiche Ostfriesland, Oldenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim und das Osnabrücker Land.
Zu diesem Bereich gehören die Kirchenstrukturen
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannover mit circa 2.803.000 Gemeindegliedern
- Bremisch-Evangelische Kirche – eine der kleineren Landeskirchen in Deutschland mit 218.000 Mitgliedern. Sie engagiert sich über das Diakonische Werk Bremen e.V. in verschiedenen Arbeitsfeldern und Tätigkeitsbereichen mit ca. 3.300 Hauptamtlichen.
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg mit 117 Gemeinden und 439.000 Gemeindegliedern. In der Landeskirche Oldenburg gibt es zwei Diakonische Werke: Das Diakonische Werk Oldenburg Stadt und die Diakonie im Oldenburger Land. Mit ihren traditionellen, klassischen Beratungstätigkeiten engagieren sie sich mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Vorsitzender und Vorstandsmitglieder der „Kirchengewerkschaft Landesverband Weser-Ems" sind: (von links nach rechts) Ralf Reschke (Vorsitzender), Stefanie Heinrich, Ehla Hausmann, Katrin Moser (stellvertr. Vorsitzende) und Ralf Vullriede
Direktkontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
_____________________________________________________________________________
Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission
am 23. April 2020
„Kurzarbeit und Arbeitsplatzsicherung sind nun tarifrechtlich geregelt - für die betroffenen Mitarbeitenden wurden gute Ergebnisse erzielt“
Während für die Verbände vkm Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie die Kirchengewerkschaft Weser-Ems bereits am Freitag deutlich war, dass für die betroffenen Kolleg*innen ein fantastisches Ergebnis verhandelt wurde, hat sich Kirchengewerkschaft Niedersachsen Bedenkzeit zur Prüfung und interner Beratung erbeten.
Heute ist der Beschluss der ADK endlich rechtskräftig. Damit können die Arbeitgeber ab sofort mit den Mitarbeitervertretungen Dienstvereinbarungen zum Kurzarbeitergeld schließen und danach entsprechend bei der Arbeitsagentur beantragen. Ob dies noch für den April möglich sein wird, ist fraglich.
Die Aufstockung auf bis zu 95 % des Nettoentgeltes und weitere Vorteile sind ein echter Erfolg.
Eines steht wieder mal fest: Die Kirchengewerkschaft mit dem Landesverband Weser / Ems lässt die Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen.
Anbei das Ergebnis der ADK-Sitzung (ADK-Info 2/2020)
ADK-Info 2/2020 (PDF)
Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 23. April 2020
_____________________________________________________________________________