Tarifabschluss für Diakonie Hessen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Ende Juli 2023 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen ein Tarifergebnis erreicht.
Dieses Ergebnis beinhaltet eine Anhebung der Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro zuzüglich 5,5% lineare Erhöhung der Entgelttabellen.
Die Inflationsausgleichsprämie wird in voller Höhe ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in 8 Teilen im Zeitraum Januar bis August 2024,
zuzüglich eines einmaligen Betrags in Höhe von 1.500 Euro, der den Kolleg:innen spätestens Ende 2024 zugutekommt.
Für den Arbeitsbereich der Diakonie Kurhessen-Waldeck wird eine zusätzliche Stufensteigerung auf 110% nach einer Beschäftigungszeit von 48 Monaten eingeführt.
Für den Geltungsbereich der Diakonie Hessen und Nassau wurde eine Zulage für Pflegeberufe vereinbart.
Eine Pflegezulage erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
a. der Entgeltgruppen 2 bis 5 in Höhe von 50 Euro monatlich, wenn sie in der Pflege oder Betreuung im Sinne des § 1 Absatz 2 und Absatz 4 der 5. PflegeArbbV tätig sind;
b. ab der Entgeltgruppe 6 mit Tätigkeit als Pflegefachkraft - mit oder ohne Leitungsfunktion-, sofern diese Tätigkeit nach Anordnung mehr als die Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit ausmacht:
ba. in Stufe 1 in Höhe von 200 Euro monatlich;
bb. in den Stufen 2 bis 5 in Höhe von 350 Euro monatlich;
bc. wenn sie sich in der Stufe 5 befinden und eine Leistungszulage gem. § 29 Absatz 2
erhalten, in Höhe von 50 Euro monatlich.
Eine Tätigkeitszulage in Höhe von 200 Euro monatlich erhalten in die Entgeltgruppe 6 eingruppierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Tätigkeit als Pflegefachkraft, die in ausgewählten Bereichen tätig sind.
Für die Arbeitsrechtliche Kommission
Kirchengewerkschaft Landesverband Hessen
Heidelinde Beckers und Jens Kretschmer
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Diakonie Hessen zahlt Inflationsausgleichsprämie
Eine gute Nachricht:
Nachdem die Dienstgeberseite sich auch trotz mehrfacher Bemühungen unsererseits immer wieder gegen eine Corona-Prämie entschieden hat, zeigt sie sich nun willens, die aktuell wirtschaftlichen Herausforderungen der ArbeitnehmerInnen in der Diakonie Hessen anzuerkennen und dem Würde zu tragen.
In der Diakonie Hessen wird die Inflationsausgleichsprämie bis spätestens Ende 2024 gezahlt! Bei einer Vollzeitstelle sind das 3000€.
Teilzeitarbeitende und Auszubildende sollen entsprechend ihres Stellenanteils ausgezahlt werden, wir von der Kirchengewerkschaft sind aber natürlich daran interessiert, dass die Prämie gerecht für Alle wird!
Zudem stehen neue Entgeltverhandlungen an, da die aktuellen Tabellen am 31.12.2023 enden.
In der Arbeitsrechtlichen Kommission ist man sich im Zuge dieser Verhandlungen einig geworden, dass sowohl die Inflationsausgleichs-Prämie in voller Höhe gezahlt wird und es deutliche Lohnsteigerungen geben soll.
Gute Arbeit kann nur geleistet werden, wenn sie auch gut bezahlt wird!
Die genauen Modalitäten, wann und in wie vielen Raten die Prämie ausgezahlt werden soll - in Orientierung an den aktuellen TVöD-Abschluss - und wie hoch die Entgeltsteigerung sein wird, wird noch von uns, der Kirchengewerkschaft Landesverband Hessen, schwer, aber stetig mit der Dienstgeberseite verhandelt.
Die Arbeitnehmerverbände (Kirchengewerkschaft und Verband Kirchlicher Mitarbeiter) kämpfen weiter für gute Konditionen.
Dies ist nur ein Zwischenziel, aber wir bleiben dran und wollen dafür sorgen, dass alle auch weiter gute Arbeit leisten können, die auch gut bezahlt wird!
Die nächsten regulären Termine zur Beratung und mit möglichen Beschlüssen mit der Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen sind am 17.07. und 18.09.2023.
Weitere Ergebnisse findet Ihr anschließend auf unserer Homepage des Landesverbands Hessen, www.kirchengewerkschaft.de/landesverband-hessen.
Eure Kirchengewerkschaft, Landesverband Hessen
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wenden uns heute an Euch mit der Frage, ob Ihr Euch wünscht, dass sich die Kirchengewerkschaft Landesverband Hessen in der kommenden Periode ab dem 01.09.2022 für die nächsten vier Jahre an der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) Diakonie Hessen beteiligt. In diesem Gremium werden die Arbeitsbedingungen und Entgelterhöhungen der Mitarbeitenden in der Diakonie Hessen verhandelt.
Zum Hintergrund:
2018 wurde die ARK Diakonie Hessen neu konstituiert. Ihr gehörten neben den Arbeitgebervertretern Mitglieder der Kirchengewerkschaft und des Verbands Kirchlicher Mitarbeitender (vkm) auf der Arbeitnehmervertreterseite an. Während unter anderem ver.di, Marburger Bund und die GEW eine Beteiligung an der ARK, die Arbeitsrechtssetzung in dieser Form wird auch als sog. „Dritter Weg“ bezeichnet, ablehnten, erklärte sich die Kirchengewerkschaft nach einer Mitgliederbefragung bereit, an der ARK teilzunehmen. Im September 2022 steht nun die Konstituierung der neuen ARK an. Daher führt die Kirchengewerkschaft in diesem Monat eine Umfrage unter den Mitgliedern des Landesverbandes Hessen durch, ob sich die Kirchengewerkschaft an der künftigen ARK Diakonie Hessen beteiligen soll. Da die Ergebnisse der ARK Diakonie Hessen ihre Wirkungen ebenso auf die Mitarbeitenden diakonischer Einrichtungen entfalten, die nicht in der Kirchengewerkschaft oder dem vkm bzw. überhaupt nicht organisiert sind, möchten wir gerne auch von Euch wissen, ob Ihr Euch auch eine Beteiligung der Kirchengewerkschaft an der ARK Diakonie Hessen wünscht.
Warum eine Beteiligung an der ARK Diakonie Hessen?
Die Annahme, dass die Arbeitgeber den Dritten Weg verlassen und Tarifverhandlungen mit einer oder mehreren Gewerkschaften anstreben, erachten wir aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus als wenig wahrscheinlich. Der Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft hat zwar ebenfalls das Ziel, die Sicherung der Arbeits- und Entgeltbedingungen über den sog. „Zweiten Weg“, also über tarifliche Regelungen, durchzusetzen. Tarifverhandlungen über eine Nichtbeteiligung an der ARK Diakonie Hessen erzwingen zu wollen, würde aber bedeuten, sich Gestaltungsspielräume zu nehmen. Ein solches Vorgehen birgt die Gefahr, keinen Einfluss auf die Entwicklung von Arbeits- und Entgeltbedingungen zu haben. Diese Erfahrung mussten die Mitarbeitenden der diakonischen Einrichtungen in Kurhessen-Waldeck bereits einmal im Zeitraum Januar 2016 bis April 2018 machen.
Da es wahrscheinlich ist, dass sich andere Gewerkschaften wie ver.di, Marburger Bund oder die GEW weiterhin nicht an der ARK beteiligen werden, würde ein Verzicht der Kirchengewerkschaft zusätzlich bedeuten, dass nur der vkm voraussichtlich als alleinige ArbeitnehmervertreterInnen an den zukünftigen Verhandlungen über die weitere Setzung des Arbeitsrechtes wie unserer Gehaltserhöhung oder der Höhe einer eventuellen Zusatzbeteiligung der betrieblichen Altersvorsorge teilnimmt.
Als Kirchengewerkschaft wollen und setzen wir uns aktiv und gestalterisch für die Rechte und Belange der Mitarbeitenden in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen ein. Dabei ist uns ein einheitliches Arbeitsrecht in der Diakonie Hessen wichtig. In den letzten vier Jahren haben wir vier Gehaltserhöhungen erstritten, die sozialen Komponenten des AVR erhalten und gestärkt wie z.B. die Erhöhung des Kindergeldzuschusses, zusätzliche freie Tage verhandelt sowie Mitarbeitervertretungen beratend unterstützt.
Eure Meinung ist uns wichtig: Nehmt an der Umfrage teil!
Wir hoffen, wir konnten Euch die Wichtigkeit der Arbeit der Kirchengewerkschaft ein wenig näherbringen und zeigen, dass durch die Beteiligung der Kirchengewerkschaft es zu positiven Veränderungen „in Eurem Portemonnaie gekommen ist“. Da unsere Arbeit und unsere Durchsetzungsmacht sehr stark von einem hohen Organisationsgrad und der Rückmeldung derer lebt, die wir vertreten (wollen), wären wir Euch ebenfalls sehr dankbar, wenn Ihr uns mitteilt, ob Ihr Mitglieder der Kirchengewerkschaft werden wollt. Teilt uns bitte auch mit, wenn Ihr dies nicht wollt bzw. warum Ihr dies nicht wollt.
Diese Umfrage findet bis zum 30.04.2022 statt.
In diesem Sinne verbleiben wir mit gewerkschaftlichen Grüßen.
MIT DIR SIND WIR EINER MEHR