Mitarbeitervertretung
Mitarbeitervertretung zu sein, bedeutet eine hohe Verantwortung für die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen. Eine solche Tätigkeit benötigt innere Kraft, Ausdauer, Geschick und vor allem das Basis- und Fachwissen für die Kolleginnen und Kollegen.
Die Vertretung der Mitarbeitenden ist geregelt im
Dieses Gesetz wurde am 29. Oktober 2009 geändert:
Eine Erläuterung dieses Beschlusses findet sich in der
Am 12. November 2013 wurde ein „Zweites Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013 (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD – MVG-EKD)“ herausgegeben und löste die bisherige Fassung ab.