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Mitarbeitervertretung

Mitarbeitervertretung zu sein, bedeutet eine hohe Verant­wortung für die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen. Eine solche Tätigkeit benötigt innere Kraft, Ausdauer, Geschick und vor allem das Basis- und Fachwissen für die Kolleginnen und Kollegen.

Die Vertretung der Mitarbeitenden ist geregelt im

Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD – MVG.EKD) vom 6. November 1992


Dieses Gesetz wurde am 29. Oktober 2009 geändert:

Beschluss der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 2. Tagung zum Fünften Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der der Evangelischen Kirche in Deutschland

Eine Erläuterung dieses Beschlusses findet sich in der

Begründung zum Fünften Kirchengesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes vom 29. Oktober 2009


Am 12. November 2013 wurde ein „Zweites Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013 (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD – MVG-EKD)“ herausgegeben und löste die bisherige Fassung ab.

Zweites Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013 (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD – MVG-EKD) vom 12. November 2013

 


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