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Guten Tag und herzlich willkommen!

Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die

  • wirtschaftlichen Interessen,
  • sozialen Interessen,
  • beruflichen Interessen

unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.

 

Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):

 

Überstundenzuschläge auch für Teilzeitkräfte!

Anderslautende Tarifverträge und AVRen sind diskriminierend!

Abermals hat das BAG entschieden, dass ein Tarifvertrag, der Überstundenzuschläge erst bei Erreichen der Vollzeitquote gewährt, diskriminierend ist.

Das BAG hat, nach EUGH-Vorlage, mit Urteil vom 05.12.2024 entschieden, dass tarifver-tragliche Regelungen, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstunden-zuschläge das Überschreiten der regelmäßi-gen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten voraussetzen, gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter nach
§ 4 Abs. 1 TzBfG verstoßen (Aktenzeichen 8 AZR 370/20).

Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.


Außerdem liegt regelmäßig eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind.

Unsere Tarifkommission LV Nord hat im TV KB und KTD bereits erstritten, dass Überstunden auch bei Teilzeitarbeit zuschlagspflichtig sind.


Hier wurden die tarifvertraglichen Regelungen bereits entsprechend angepasst.

Durch das aktuelle Urteil dürften nun alle Tarifparteien und arbeitsrechtliche Kommis-sionen angehalten sein, ihre Regelungen anzupassen. Anderslautende Regelungen, unter anderem im TVöD und TV-L, dürften diskriminierend und insoweit unwirksam sein.

Mitarbeitende in Teilzeit können somit die Zuschläge und ggf. AGG-Entschädigung beanspruchen.
Es sind allerdings in der Regel Ausschluss-fristen zu beachten.


Als Mitglied der Kirchengewerkschaft hast Du Rechtsschutz. Wir können Dich rechtlich begleiten und falls nötig, Deine Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen.

Gewerkschaft war, ist und bleibt unentbehrlich, weil wir uns für die Stärkung Eurer Rechte einsetzen!

Mit Dir sind wir eine*r mehr!

Silvia Schmidbauer

Syndikusrechtsanwältin der Kirchengewerkschaft

 

 

 

 

 

 

 

Rekordkrankenstand und Karenztage

Was wirklich dahintersteckt

Wie die Deutsche Presseagentur Berlin (dpa)berichtet:

Ist nicht häufiges Blaumachen, laut Bundesärztekammer und einer neuen Studie zufolge der Grund für die plötzlich erhöhten Fälle von Krankschreibungen, sondern es sind die neue digitalen Krankmeldung und verstärkte Infektionen.

Ärztepräsident Klaus Reinhardt sagte in Berlin, es komme nach seiner Einschätzung “nicht in großem Stil vor”, dass Menschen nur krank spielten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland 2023 durchschnittlich 15,1 Arbeitstage krankgemeldet.

Bei den Fehltagen gab es erstmals von 2021 auf 2022 einen sprunghaften Anstieg - und zwar um fast 40 Prozent, wie die neue Studie der DAK-Gesundheit zeigt. Reinhardt erläuterte, in der Statistik seien die Krankschreibungen mit Einführung der elektronischen Krankschreibung (eAU) 2021 auf einem Schlag in die Höhe gegangen. Sie ersetzt den “gelben Schein” vom Arzt, die Krankschreibung auf Papier.

Heute gebe es eine Erfassung sämtlicher Krankschreibungen zu 100 Prozent, so der Ärztepräsident. “Die hatten wir bis zur Einführung der eAU nicht, weil der Versicherte (...) den Zettel, der an die Krankenkasse ging, häufig gar nicht weggeschickt hat, sondern nur den, der an seinen Arbeitgeber ging.” Laut der DAK-Studie zum deutschen Rekordkrankenstand beträgt der Meldeeffekt – je nach Diagnose – rund 60 Prozent und mehr.

Die Erhebung liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor. “Ein Drittel der zusätzlichen Fehltage ergibt sich seit 2022 zudem durch verstärkte Erkältungswellen und Corona-Infektionen”, so die DAK-Gesundheit weiter.

Studie: Meldeeffekt 60 Prozent

Untersucht wurde das Krankschreibe-Verhalten auch vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW): Deutschland weise “vermutlich eine der höchsten Fehlzeiten weltweit” auf. Unterschiedliche Quellen zeigten einen starken Anstieg seit 2022. Zu den Haupterklärungen zählten Covid-19, mehr Infektionen, verändertes Fehlzeitenverhalten und eine verbesserte elektronische Datenübermittlung. “Es gibt starke Anhaltspunkte, dass der Großteil des Anstiegs der Fehlzeiten auf eine bessere statistische Erfassung der Fehlzeiten zurückzuführen ist.”

Zusätzlich erhöht sich auch die Zahl der Krankschreibungen durch den Arzt dadurch das viele Arbeitgeber eine Krankschreibung durch den Arzt ab dem ersten Tag der Krankmeldung verlangen.

Karenztage

Der Allianz-Vorstandsvorsitzende Bäte hat eine Debatte über den Krankenstand in Deutschland angestoßen. Diese sei statistisch im internationalen Vergleich hoch. Bäte sprach sich in einem Interview dafür aus, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu streichen. Daraufhin hagelte es Kritik der Gewerkschaften.   Die Kirchengewerkschaft warnte vor Folgekosten und Ansteckungs- und Unfallgefahren durch immer zahlreichere Fälle von krank bei der Arbeit erscheinenden Personen. In der Bundesrepublik gilt - anders als in einigen anderen Ländern - seit Jahrzehnten die Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag. Auch der CDU-Sozialflügel warnte davor, daran zu rütteln. 

DAK-Vorstandschef Andreas Storm forderte, die in der Arbeitswelt bestehende “wachsende Misstrauenskultur” einzudämmen. “Unsere Studie zeigt, dass weder die telefonische Krankschreibung noch das Blaumachen die wirklichen Gründe für den sprunghaften Anstieg sind.” Der Statistikeffekt durch die eAU und

Erkältungswellen hätten die zentralen Rollen gespielt.

Es ist zudem festzuhalten, dass sich seit der Corona-Pandemie mehr Menschen generell bei Infekt Erkrankungen krankschreiben ließen. Der Aspekt des Nichtansteckens hat eine andere Qualität gewonnen in den zwei, drei Jahren des Lockdowns und der Infektionsvermeidung. Weist ein Unternehmen besonders hohe Krankenstände auf, “muss man ins Unternehmen gehen und gucken, wie die Unternehmenskultur ist. Vor dem rein ärztlichen Hintergrund würde man sagen: Wenn jemand krank ist, ist er krank - wenn er nicht arbeitsfähig ist, dann ist er nicht arbeitsfähig”.

Ein weiterer Aspekt zeigte sich schon in den 70iger Jahren, hier gab es den Karenztag (keine Bezahlung durch den Arbeitgeber am ersten Krankheitstag). viele Tarifverträge und AVRen verhandelten die Bezahlung ab ersten Krankheitstag wieder weg durch entsprechende Regelungen in den Verträgen.

Diese Verhandlungen gingen meist auf Kosten einer stärkeren Lohnerhöhung.

So soll dieser Vorschlag auch den Druck auf die Gewerkschaften erhöhen angemessene Lohnerhöhung durchzusetzen.

Markus Karger

Bundesvorsitzender

(unter Verwendung der dpa Meldungen)

 

 

 

 

 

In unserer neuesten Video-Botschaft zeigen wir dir, wie die Kirchengewerkschaft für bessere Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und die Unterstützung der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas kämpft.

Wir setzen uns für deine Rechte ein – denn du verdienst es, gehört und respektiert zu werden. Gemeinsam sind wir stärker und erreichen mehr!

Werde jetzt Mitglied der Kirchengewerkschaft und profitiere von einer starken Gemeinschaft, die sich für dich und deine Arbeitswelt stark macht.

Teile dieses Video mit deinen Kolleg:innen und Freund:innen und hilf uns, eine noch größere Gemeinschaft aufzubauen, die sich gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen stark macht. Je mehr wir sind, desto mehr können wir bewegen!

Melde dich noch heute an und sichere dir deine Vorteile: https://kirchengewerkschaft.de/online-beitrittsantrag

   

   

Arbeitsrechtliche Kommission Kirchengewerkschaft - Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

liebe Interessierte,

heute dürfen wir, die Kolleginnen und Kollegen aus dem Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern, mitteilen, dass es für den Bereich der Diakonie Mecklenburg-Vorpommern verschiedene aktuelle Beschlüsse für die Kolleginnen und Kollegen gibt.

Seitens der Kirchengewerkschaft waren die Eingruppierungen und Richtbeispiele “Psychologen“ jeweils ein großes Ansinnen der Dienstnehmer. Bedauerlicherweise ist es der Dienstnehmerseite, auch den Vertretern der Kirchengewerkschaft, bei der Abstimmung nicht gelungen, eine entsprechende Mehrheit für den Erhalt dieses Richtbeispiels zu erreichen.

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft bedauert dieses ausdrücklich.

Umso ärgerlicher ist es, dass mit Blick auf die AVR.DD, die die Dienstgeber gerne für die AVR im Diakonischen Werk Mecklenburg anwenden, dieses Richtbeispiel dort enthalten ist.

Für die Entgeltsteigerungen wurde schon im September für den 01.10.2025 der Tabellenwert in der AVR geeint. Daraus ergibt sich, dass die Entgeltgruppen 1 bis 13 in der Anlage 2 (Entgelttabellen) in der Basisstufe um 5 % angehoben werden, mindestens jedoch € 150,00.

Die anderen Erfahrungsstufen 1 und 2 bzw. die Einarbeitungsstufe werden diesbezüglich ebenfalls prozentual angepasst.

Gleichzeitig wird zum 01.10.2025 der Tabellenwert der Anlage 8 a, das sind die Ärzte und Zahnärzte, in jeder Stufe um 5 %, jedoch mindestens € 150,00 angehoben.

Die Berechnungsgröße für die 5 %-Regelung und die € 150,00 sind der 01.10.2024.

Gleichzeitig werden 5 %-Punkte für die Anlage 5 (Sonderstufenentgelte), die Anlage 7 a für zuschlagsberechtigte Arbeiten sowie die Tabelle der Zeitzuschläge und des Überstundenentgeltes angehoben.

Des Weiteren wurde in der ARK festgelegt und geregelt, dass die Verweildauer, also die Zeit der Stufen, für die Entgeltgruppe 5 bis 13 von derzeit 72 auf 48 Monate herabgesetzt wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass die nächste Stufe nicht nach sechs Jahren, sondern bereits nach vier Jahren fällig ist.

Ab dem 01.01.2026 beträgt die Erfahrungs-stufe 1 dann nicht mehr fünf, sondern vier Jahre.

Die Dienstnehmer- und die Dienstgeberseite haben sich weiterhin darauf verständigt, dass bis zum 30.09.2026 keine weiteren gehaltsrelevanten Forderungen, weder von der Dienstgeber- noch von der Dienstnehmer-seite, eingefordert werden.


ARK-rechtlich ist noch von Bedeutung, dass die Laufzeit dieser Vereinbarung 12 Monate beträgt.

Wie aus der Verhandlungsgruppe der Kirchengewerkschaft, der AVR-Kommission, mitgeteilt wurde, ist die Einigung nach vielen harten kontroversen Diskussionen mit einem Gesamtpaket von 6,4 % auch im Landesverband auf Zustimmung gestoßen.

 

Für den Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern

Klaus Gryzbeck  Renate Krajewski  Rena Groß  Oliver Kunst

 

Bleibt oder werdet Teil der Kirchengewerkschaft, damit wir
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Jetzt hier Mitglied der
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Mit Dir sind wir eine:r mehr!

 

 

 

 

 

Pressemitteilung des Kita-Aktionsbündnisses Schleswig-Holstein zur erneuten KiTa-Gesetzesreform:

Unsere Stimme hat Kürzungen verhindert –
Verbesserungen stehen noch aus

Kiel, den 20. November 2024. Tausende Postkarten wurden in den vergangenen Wochen von Fachkräften, Eltern und Kita-Trägern an die Landtagsabgeordneten in Schleswig-Holstein geschickt. Nun soll die Änderung des Kita-Gesetzes in zweiter Lesung im Landtag verabschiedet werden. Das Kita-Aktionsbündnis begrüßt, dass mit dem letzten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Personalstandards stärker als ursprünglich geplant abgesichert werden sollen. Wichtige Änderungen bleiben allerdings aus. Gestiegene krankheitsbedingte Ausfälle in den Kitas werden von der Politik aus Kostengründen ignoriert. Besonders brisant: Erfahrene Fachkräfte werden nicht mehr vollständig durch das Land finanziert.

„Die Landesregierung hat beim Gesetzesentwurf gerade nochmal die Kurve gekriegt und mit einigen Änderungen auf den letzten Metern notwendige Qualitätsstandards klarer definiert. Die Nachjustierungen zeigen, dass unsere Stimme gehört wurde“, resümiert Markus Potten, Sprecher des Kita-Aktionsbündnisses und Vertreter des Verbandes Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK). Das Bündnis hatte in den vergangenen Wochen mit einer landesweiten Aktion u.a. vor der dauerhaften Absenkung von Personalstandards gewarnt und sich für bessere Rahmenbedingungen und damit mehr Verlässlichkeit in den Kitas eingesetzt.

Gesetz muss Praxis-Test bestehen – Gefahr nicht gebannt
Das Gesetz müsse laut Potten nun aber noch den Praxis-Test bestehen. Für die Kitas startet ab dem 1. Januar 2025 ein erneuter Systemwechsel. „Wir werden spätestens im nächsten Jahr sehen, ob wir mit dem neuen Anstellungsschlüssel stabil in der Spur bleiben, was die Kita-Qualität angeht.“, so Potten. Besorgniserregend sei dabei, dass erfahrene Fachkräfte mit hohen Erfahrungsstufen finanziell nicht mehr vollständig durch die pauschalen Landesmittel abgesichert werden. Mit der Regelung werde die Verantwortung, die Mehrkosten zu tragen, auf die kommunale Ebene verlagert.

Systemwechsel birgt Chancen, aber auch Risiken
„Mit der Einführung des Anstellungsschlüssel und den Regelungen zur flexiblen Personalspanne kann zukünftig Personal in den Kitas noch flexibler eingesetzt werden. Doch ohne eine nachhaltige Lösung für die stetig steigenden Krankheitsausfälle droht die Kita-Qualität und damit auch die Verlässlichkeit für Bildung, Erziehung und Betreuung ins Schleudern zu geraten.“, warnt Anette Langner, Vorsitzende der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände. „Wir fordern daher, dass zukünftig insbesondere die krankheitsbedingten Ausfallzeiten regelmäßig auf den Prüfstand kommen und die Finanzierung schrittweise an die Praxis angepasst wird.“

Tausende Postkarten haben Druck auf Abgeordnete erhöht
Die Mitglieder des Bündnisses riefen Eltern, Kita-Mitarbeitende und Unterstützende dazu auf, den Landtagsabgeordneten insgesamt 31.500 Postkarten zu senden, um auf die dringenden Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung aufmerksam zu machen. Ziel der Aktion war es, die Abgeordneten direkt mit einem Praxis-Check zu erreichen. Die Postkarten waren nach kurzer Zeit vergriffen: Eltern und Mitarbeitende, die von der Reform betroffen sein werden, druckten sogar auf eigene Kosten die Motive des Aktionsbündnisses und schrieben zahlreiche Postkarten an die 69 Landtagsabgeordneten und weitere Entscheiderinnen und Entscheider.

Es geht um Bildung: Gesetzentwurf besser, aber bei weitem nicht gut
Bernd Schauer, Geschäftsführer der GEW Schleswig-Holstein, sieht auch den überarbeiteten Gesetzentwurf kritisch: „Mit unserem breiten Bündnis und dem Engagement von tausenden Fachkräften und Eltern haben wir Schlechteres verhindert. Aber der jetzige Entwurf ist bei weitem nicht gut. Wegen des neuen Anstellungsschlüssels befürchten wir nach wie vor eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Kita-Personal. Für die Kinder bedeutet das weniger Bildung und mehr Betreuung. Darüber hinaus bleibt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften ein Mega-Thema. Das lässt nicht durch eine Dequalifizierung beim Personal abräumen. Kita kann eben nicht jede oder jeder.“

Eltern wollen mehr als geöffnete Kitas
Izabela Böhm, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung der Kitas in Schleswig-Holstein: „Viele Eltern haben sich für bessere Rahmenbedingungen in den Kitas engagiert, weil sie Kitas als zuverlässige, hochwertige Bildungseinrichtungen haben wollen. Eine Öffnung um jeden Preis reicht uns nicht aus. Dazu kommt, dass weiterhin tausende Kita-Plätze im Land fehlen und die Gebühren nicht gesenkt werden. An den Themen bleiben wir dran!“

Inklusion bleibt auf der Strecke
Alexandra Arnold, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Schleswig-Holstein, sieht im Bereich der Inklusion noch großen Nachholbedarf: „Spätestens seit der Ratifizierung der UN-BRK über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist klar, dass die Regelsysteme in Deutschland für alle Kinder so ausgestattet sein müssten, dass sie auch Kindern mit Behinderung die jeweils passenden Rahmenbedingungen bieten. Es wurde die Chance verpasst, inklusive Strukturen in den Kitas landesweit zu verankern und entsprechende Maßnahmen dafür zu finanzieren.“

Das Aktionsbündnis will aktiv bleiben
Seit 2017 befindet sich das KiTa-Gesetz in Schleswig-Holstein in einem Reformprozess. Mit der erneuten Novellierung zum 1. Januar 2025 werden aus Sicht der Bündnispartner wichtige notwendige Anpassungen noch nicht berücksichtigt. Die Verbände zeigen sich daher entschlossen, die weitere Umsetzung mit lauter Stimme für die Kinder und für die Kitas in Schleswig-Holstein kritisch und konstruktiv zu begleiten.  

    Kontakt für Rückfragen:

 

Markus Potten 
Sprecher des Kita-Aktionsbündnisses 
Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK)
Tel.: 04331 593-171
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!     

 

Andrea Strämke
stellv. Sprecherin des Kita-Aktionsbündnisses
DRK-Landesverband Schleswig-Holstein
Tel.: +49 431 5707-216 Fax: -130
Mobil: +49 160 90535569
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Ansprechpartner für die Presse:

Carsten Höhn 
Referent für Öffentlichkeitsarbeit,
Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen
in Schleswig-Holstein e.V. (VEK)
Tel.: 04331 593-174
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Das Kita-Aktionsbündnis – eine starke Stimme für die Kita-Landschaft  


Das Kita-Aktionsbündnis ist ein breites Bündnis aus der Landeselternvertretung für Kindertageseinrichtungen (LEV), den Gewerkschaften GEW, Ver.di und der Kirchengewerkschaft, dem Kinderschutzbund LV Schleswig-Holstein, der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, Diakonie, Paritätischer und Caritas), den Trägerverbänden Forum Sozial e.V. und Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V. sowie dem Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK).

 

 

 

 

 


Kontaktdaten der Kirchengewerkschaft