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Guten Tag und herzlich willkommen!

Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die

  • wirtschaftlichen Interessen,
  • sozialen Interessen,
  • beruflichen Interessen

unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.

 

Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):

 

Berufsgruppentreffen „Verwaltung“

Ich freue mich, Euch einen Rückblick auf unser zweites Online-Berufsgruppentreffen Verwaltung vom 12.02.2025 zu geben.

Hier sind die wichtigsten Themen und Ergebnisse, die wir besprochen haben:


Zu Beginn der Sitzung haben wir eine Vorstellungs-runde durchgeführt. Es ist interessant, in welchen Bereichen Ihr arbeitet.


Gunhild Frei (Mitglied der Tarifkommission der Kirchengewerkschaft LV Nord) hat uns einen kurzen Einblick über die Arbeit in der Tarifkommission gegeben.
Im Sommer werden die Tarifrunden zum TV KB und KTD starten. Anregungen können gerne an die Geschäftsstelle der Kirchengewerkschaft weitergeleitet werden. Sie hat Fragen zu den Eingruppierungen beantwortet und wichtige Begrifflichkeiten erläutert.


Eine Teilnehmerin hat ihre Bedenken geäußert, dass es unter ihren Kolleg:innen Unmut über die fehlenden Erhöhungen in den unteren Entgeltstufen des KTD gibt. Die Reform der Entgeltordnung im KTD wirkt sich überwiegend in den höheren Entgeltgruppen aus.


Ein zentrales Thema waren die Konflikte am Arbeitsplatz. Eine Teilnehmerin fühlt sich von ihrer zuständigen MAV nicht ausreichend unterstützt. In Anbetracht der bevorstehen-den MAV-Wahlen im Jahr 2026 wird darauf hingewiesen und ermutigt, dass die Kolleg:innen dann die Möglichkeit haben,
sich selbst zu engagieren. Es wurde angeregt, dass die Kirchengewerkschaft Informationen per
E-Mail oder Artikel bereitstellt, um die Aufgaben der MAV klarer zu kommunizieren. Dies würde den Mitarbeitenden helfen, zu verstehen, wo sich die MAV einsetzen sollte und wo Unterstützung gefordert werden kann.


Ein weiteres Thema waren die unterschiedlichen Entgelttabellen im TV KB, die das Gefühl geben, dass der Tarif dadurch „zerrissen“ ist.


Wir haben den Unterschied zwischen der Gewerkschaftstagung und dem landläufig so genannten „Gewerkschaftstag“ besprochen und laden alle herzlich zur Gewerkschaftstagung  Landesverband Nord am 23. September 2025 in Rendsburg ein.


Zum Abschluss der Sitzung wurde der Wunsch geäußert, in etwa sechs Monaten einen neuen Termin für ein weiteres Treffen zu vereinbaren.


Ich danke den Teilnehmenden für ihr Engagement und ihre wertvollen Beiträge und freue mich auf ein weiteres Berufsgruppentreffen am 10.09.2025, das wieder online stattfinden wird.

Karin Jürgensen,
Mitglied Vorstand
Landesverband Nord der Kirchengewerkschaft

 

 

 

 


 

Deine Stimme zählt – Geh wählen!

Deutschland entscheidet! Mit Deiner Stimme gestaltest Du die Zukunft unseres Landes aktiv mit. Ob Bildung, Klimaschutz, Wirtschaft oder soziale Gerechtigkeit – jede Entscheidung zählt und jede Stimme macht einen Unterschied.

Nutze Dein demokratisches Recht und zeige, dass Dir die Zukunft am Herzen liegt.

Wählen bedeutet mitbestimmen. Sei dabei und mach den Unterschied!

Whlen gehen Mitbestimmen

 

 

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Namen des Landesvorstandes Ihrer Kirchengewerkschaft darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Gewerkschaftstagung 2025 (früher Verbandstag) nun am

23. September 2025 in der Zeit von 9.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr in Rendsburg stattfinden wird.

Wir würden uns freuen, wenn Sie schon heute dafür Sorge tragen, dass Sie teilnehmen könnten.

Es gibt natürlich, wie auch bisher in den letzten Jahren, eine entsprechende Arbeitsbefreiung und eine anteilige Kostenübernahme Ihrer Reisekosten.

Gerne verabreden Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zu einer Fahrgemeinschaft.

Bis dahin verbleibe ich

mit gewerkschaftlichen Grüßen

Hubert Baalmann

Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

 

Glißmannweg 1

22457 Hamburg

Tel. : 040-651 43 80

FAX: 040-651 11 19

www.kirchengewerkschaft.de
www.instagram.com/kirchengewerkschaft/.

 

 

 

 

 

Zum 01.01.2025 erhöhen sich die Gehälter für alle Mitarbeitende (außer Ärzte) um weitere
2 %, für Azubis gibt es 100 Euro mehr.

Zeitgleich tritt die Reform der Entgeltordnung in Kraft. Dies bedeutet für viele Mitarbeitende nochmals einen Gehaltsgewinn. Die Höhe ist unterschiedlich, je nach Auswirkung in der jeweiligen Entgeltgruppe.

Diese Reform führt zu einer Aufwertung vieler Tätigkeiten in den Abteilungen 2 bis 4.
Im Erziehungs- und Sozialdienst kommen beispielsweise die Kolleg:innen aus ES 7 in ES 8. Alle SPAen sind nun endlich in der ES 5 eingruppiert.

In der Abteilung 4 Krankenhaus kommen nun alle Pflegenden der Normalstationen aus der EK 7 in die EK 8, alle KPH/APH kommen aus der EK 4 in die EK 5, die Pflegenden in der ZNA werden den Pflegenden der Intensivstationen gleichgestellt. Eine Pflegefachkraft beispiels-weise (EK 7, Stufe 3) profitiert durch die linearen Entgelterhöhungen (10 % zum 01.01.2024, 2 % zum 01.01.2025) und die Höhergruppierung insgesamt von einem Plus von rund 15,5 % (das entspricht ca. 540 Euro brutto monatlich). Für eine neu eingestellte Gesundheits- und Pflegeassistentin (EK 4 Stufe 1) steigt die Vergütung in diesem Zeitraum um ca. 18 % (das entspricht ca. 510 Euro brutto monatlich).

Eine Erzieherin (ES 7, Stufe 4) profitiert durch die linearen Entgelterhöhungen und die Höhergruppierung insgesamt von einem Plus von rund 19 % (das entspricht ca. 740 Euro brutto monatlich).

Für ein paar Kolleg:innen in der Verwaltung, Technik u. ä. ändert sich die Systematik in der Abteilung 1 des KTD.

Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Der Tarifabschluss KTD 2024/2025 stellt eine spürbare Verbesserung der finanziellen Situation unserer Kolleg:innen dar. Zudem wurde die Entgeltordnung reformiert, um die Vergütungssystematik zu modernisieren und gerechter zu gestalten.
Hierfür hat die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hart gekämpft!

Ein besonders wichtiger Aspekt des Abschlusses ist die Aufwertung der Berufe in der Pflege und Erziehung. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Attraktivität dieser wichtigen Berufsgruppen zu erhöhen und deren Wertschätzung in der Gesellschaft zu stärken.

Je mehr sich gewerkschaftlich organisieren, umso mehr können wir erreichen!

Mit Dir sind wir eine: r mehr.

Finja Jensen
Vorsitzende der Tarifkommission KTD

 

 

 

Überstundenzuschläge auch für Teilzeitkräfte!

Anderslautende Tarifverträge und AVRen sind diskriminierend!

Abermals hat das BAG entschieden, dass ein Tarifvertrag, der Überstundenzuschläge erst bei Erreichen der Vollzeitquote gewährt, diskriminierend ist.

Das BAG hat, nach EUGH-Vorlage, mit Urteil vom 05.12.2024 entschieden, dass tarifver-tragliche Regelungen, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstunden-zuschläge das Überschreiten der regelmäßi-gen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten voraussetzen, gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter nach
§ 4 Abs. 1 TzBfG verstoßen (Aktenzeichen 8 AZR 370/20).

Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.


Außerdem liegt regelmäßig eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind.

Unsere Tarifkommission LV Nord hat im TV KB und KTD bereits erstritten, dass Überstunden auch bei Teilzeitarbeit zuschlagspflichtig sind.


Hier wurden die tarifvertraglichen Regelungen bereits entsprechend angepasst.

Durch das aktuelle Urteil dürften nun alle Tarifparteien und arbeitsrechtliche Kommis-sionen angehalten sein, ihre Regelungen anzupassen. Anderslautende Regelungen, unter anderem im TVöD und TV-L, dürften diskriminierend und insoweit unwirksam sein.

Mitarbeitende in Teilzeit können somit die Zuschläge und ggf. AGG-Entschädigung beanspruchen.
Es sind allerdings in der Regel Ausschluss-fristen zu beachten.


Als Mitglied der Kirchengewerkschaft hast Du Rechtsschutz. Wir können Dich rechtlich begleiten und falls nötig, Deine Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen.

Gewerkschaft war, ist und bleibt unentbehrlich, weil wir uns für die Stärkung Eurer Rechte einsetzen!

Mit Dir sind wir eine*r mehr!

Silvia Schmidbauer

Syndikusrechtsanwältin der Kirchengewerkschaft

 

 

 

 

 

 

 


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