Guten Tag und herzlich willkommen!
Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die
- wirtschaftlichen Interessen,
- sozialen Interessen,
- beruflichen Interessen
unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.
Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):
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Update zum Offenen Brief und der
Nachbesserung im KAT
Mit unserem Offenen Brief im Januar 2023 haben wir die Kirchenleitung aufgefordert, trotz Tarifabschluss 2022/2023 unserem Nachbesserungsverlangen nachzukommen.
Unser Offener Brief scheint Wirkung gezeigt zu haben!
Unser Anliegen wird nun am 29.03.2023 nochmals in die Gesamtvorstandssitzung des VKDA (Arbeitgeberverband für kirchliche und diakonische Anstellungsträger in Norddeutschland) eingebracht und es wird sich mit unserer Forderung der Nachbesserung befasst.
Wir hoffen und gehen davon aus, dass der kirchliche Arbeitgeber der Nordkirche diese Chance nutzen und das dringende Anliegen ernst nehmen wird.
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Zeigt Euch solidarisch. Werdet Teil der Kirchengewerkschaft und setzt Euch für die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen ein.
Mitglied der Kirchengewerkschaft zu sein, lohnt sich jetzt noch mehr: Zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder im KAT/KTD-Bereich!
Für die Tarifkommission
Verhandlungsführer
Jörgen Schulz
Vorsitzender Bereich KAT
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Landessynode der Nordkirche Präses Ulrike Hillmann
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landeskirchenamt Präsident Prof. Dr. Peter Unruh
alle Kirchenkreise der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
Offener Brief
Nachbesserung Kirchlicher Arbeitgeberinnen Tarifvertrag (KAT)
Wir wenden uns nun mit diesem Schreiben an Sie, weil wir verzweifelt sind und auf Ihren Einsatz hoffen.
Anfang 2022 wurde der KAT-Abschluss 2022/2023 verhandelt. Auch dieser Abschluss war geprägt von zähen Verhandlungen und zudem von einem, wie wir finden, eher moderaten Abschluss. Uns war aber bewusst, dass auch die kirchlichen Arbeitgeber Corona-belastet waren und ein fairer Kompromiss erreicht werden musste.
Heraus kam eine lineare Erhöhung in Höhe von 3 % zum 01.01.2022 und eine weitere Erhöhung in Höhe von 1,5 % zum 01.01.2023 mit Laufzeit bis zum 31.12.2023.
Nach diesem Tarifabschluss überschlugen sich bekanntlich die Ereignisse. Das Tarifergebnis spiegelt nunmehr nicht mehr die tatsächlichen Umstände wider.
Die durchschnittliche Inflation lag im Jahr 2022 bei knapp 8 % und wird für das Jahr 2023 voraussichtlich ebenso hoch liegen.
Insbesondere einkommensschwache Mitarbeitende, die besonders viel ihres Einkommens für Energie und Lebensmittel aufwenden müssen, sind existenz- bedroht.
Die Bundesregierung versucht zwar nachzubessern, dies allein genügt aber nicht.
Die Kolleg:innen sind finanziell enorm belastet und erwarten zu Recht auch von ihren Arbeitgebenden einen Beitrag.
Wir sind in einer außergewöhnlichen und zudem misslichen Situation. Da die Verhandlungen beendet sind und es bereits einen Tarifabschluss für 2022/2023 gibt, haben wir keine Möglichkeit, diese Situation gegebenenfalls zwangsweise durch Schlichtung nachzuzeichnen. Es bleibt uns somit nur, an die Moral und Vernunft zu appellieren. Wir können den bisherigen Tarifabschluss vor den Kolleg:innen nicht mehr rechtfertigen, denn der geht an der Realität komplett vorbei und ist unter den augenblicklichen Bedingungen einfach unanständig.So ist uns im KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) auch eine Nachbesserung gelungen. Die Kolleg:innen erhalten hier zusätzlich zu dem bereits verhandelten Ergebnis zum 01.04.2023 eine weitere Erhöhung in Höhe von 1,6 %, in der Abteilung 3 (stationäre und ambulante Pflege) in Höhe von 3 %.
Im KAT sind wir mit unserem Appell indes bisher gescheitert.
Die Vertreter des VKDA (Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland) blockieren hier unsere Bemühungen und es wird keinerlei Gesprächsbereitschaft bezüglich einer Nachbesserung des Tarifergebnisses signalisiert. Dies, wohl gemerkt, trotz Erhöhung der erwarteten Kirchensteuereinnahmen.
Wir möchten, nein, wir müssen insbesondere für die Kolleg:innen der unteren Entgeltgruppen eine Nachbesserung schaffen. Die Situation bedroht nicht nur Existenzen, sondern auch den sozialen Frieden unserer Gesellschaft.
Wir sind der Auffassung, dass besonders der kirchliche Arbeitgeber hier Verantwortung für seine Mitarbeitenden übernehmen und mit uns, der Kirchengewerkschaft, einen gerechten Ausgleich schaffen muss.
Außerdem befürchten wir für 2023 dann eine noch größere Abwanderung von Kolleg:innen zu Einrichtungen, in denen höhere Entgelte, auch in der Kombination mit der steuerfreien Inflationsaus-gleichsprämie, gezahlt werden. Neubesetzungen werden dann auch kaum noch von Erfolg gekrönt sein und somit werden unsere verbleibenden Kolleg:innen einem noch größeren Druck ausgesetzt sein.
Es bleibt also bei der Bitte und dem inständigen Appell, ernsthaft über Möglichkeiten eines Ausgleichs zu sprechen und entsprechend auf die Vertreter des VKDA einzuwirken.
Es gilt auch in Zukunft die Herausforderungen, insbesondere auch das gemeinsame Arbeitsrecht, zu meistern. Wir hoffen, dass dies, wie bisher, in gewohnter Form, getragen von gegenseitigem Respekt und fairem Austausch zwischen den Tarifvertragsparteien erfolgen wird.
Für die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft
Jörgen Schulz
Vorsitzender Bereich KAT
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Liebe Kolleginnen,liebe Kollegen,liebe Mitlesende,
2022 neigt sich dem Ende. 2023 beginnt. Wir, die Kirchengewerkschaft möchten vielleicht nochmal zwei/drei Sätze aus unserer Sicht zum neuen Jahr mitteilen.
Der berühmte gelbe Schein ist die Zukunft, weil er digitalisiert wird. Jeder kennt es, dass bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den berühmt-berüchtigten “gelben Schein“ medizinisch belegt wird und dann sowohl ein Exemplar an die Krankenkasse als auch eins an den Arbeitgeber und eins für Ihre eigenen Unterlagen gebraucht wurden.
Dieses ändert sich nun, da zum 01.01.2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt wird. Somit wird von den Arztpraxen dieses direkt an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber holt sich diese entsprechenden Informationen dann aus dem elektronischen Postfach der jeweiligen Krankenkasse. Somit kann die Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung, natürlich ohne die Diagnosen, vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen werden. Wichtig hierbei ist, dass die Krankmeldung beim Arbeitgeber dadurch natürlich nicht entfällt. Weiterhin müssen Sie zeitnah entsprechend der tarifrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Regelungen und die damit einhergehende vermutliche Dauer die entsprechende Stelle in Ihrer Dienststelle informieren.Somit können Sie sich dann ausschließlich und ausdrücklich um die Genesung Ihres Körpers und Ihrer Gesundheit kümmern.
Es verändern sich auch im Kalenderjahr 2023 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Sie werden von 2,4 auf 2,6 % des Arbeitsentgeltes angehoben. Gleichzeitig wird über den Arbeitgeber auch die Krankenversicherung von durchschnittlich 1,3 auf 1,6 % angehoben.
Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten im Homeoffice vorübergehend aufgrund der Pandemie oder auch nunmehr als dauerhafte Regelung in ihrer Einrichtung.Bisher bekamen diese Kolleginnen und Kollegen € 5,00 pauschal als steuerliche Vergünstigung über das Finanzamt gutgeschrieben. Nunmehr soll es für 2023 insgesamt 210 Tage geben, die vorher auf 120 Tage pro Jahr beschränkt waren. Der Tagessatz wird auch um einen Euro auf jetzt € 6,00 dann angehoben.
Wenn wir schon bei der Steuer sind, ist damit auch geregelt, dass, wenn das häusliche Arbeitszimmer, das die einen oder anderen in ihrer Wohnung haben, nunmehr der Mittelpunkt der beruflichen Arbeit z. B. durch Homeoffice ist, dann kann auch hier eine Pauschale geltend gemacht werden, die aber maximal € 1.260,00 beträgt.
Für die Rentnerinnen und Rentner unter den Lesenden hier ist das Jahr 2023 insoweit von Bedeutung, dass diese unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Somit konnten Menschen, die in der Regelaltersrente seit 2017 in diesem Status sind, schon unbegrenzt hinzuverdienen. Ab dem 01.01.2023 sind dieses nun auch sogenannte Frührentner. Bisher galt, dass der Hinzuverdienst eine Höchstgrenze von € 46.060,00 hatte. Die Menschen mit einer Erwerbsminderungs-rente werden großzügig auch bei der Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt.
Bei einer vollen EM (Erwerbsminderungsrente) dürfen bis zu € 17.823,75 jährlich anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Bei Menschen, die teilweise erwerbsgemindert sind, liegt die Grenze bei € 35.647,50 jährlich, wenn sie denn maximal 6 Stunden am Tag arbeiten können. Die sogenannten Midijobber können im Kalenderjahr 2023 statt der bisherigen € 1.600,00 nun € 2.000,00 monatlich verdienen, ohne dass sie die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es gibt noch viele weitere kleine Details, die eventuell für Sie von Bedeutung sein könnten. Dieses alles hier aufzuführen, würden Newsletter sprengen.
Zum Jahresabschluss verbleiben wir, die Geschäftsstelle der Kirchengewerkschaft, mit der Hoffnung, dass Sie im Jahr 2023 zuversichtlich in dieses neue Jahr gehen, dieses neue Jahr zuversichtlich gestalten, dass Sie erfolgreich mit Lust und Leidenschaft das neue Jahr 2023 genießen werden.
Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist
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Statement zur geplanten Krankenhausreform in der Bundesrepublik Deutschland
Hierzu stellt der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft fest:
Richtig, aber nicht richtungsweisend
Die heute vorgestellten Empfehlungen der Regierungskommission für die Reform der Krankenhausvergütung geht zwar in die richtige Richtung, ist aber noch nicht richtungsweisend und nachhaltig.
Es soll eine “Abkehr vom durch-ökonomisierten System der Kranken-hausfinanzierung“ in die Wege geleitet werden. Krankenhäuser als eine der wichtigen Säulen unseres Gesundheit-Systems werden aber weiterhin mit Fallpauschalen in ein gewinn-orientiertes System gezwungen. Die kleinen Lockerungen in der Finanzierung der Krankenhäuser durch sogenannte Vorhaltekosten sind nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die Einführung von Versorgungs-leveln in der Krankenhaus-Landschaft wird ein Krankenhaussterben nicht verhindern, eher fördern. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in allen Bereichen des Krankenhauses muss gewährleistet sein, um Überlastungen des Krankenhauspersonals zu verhindern.
Markus Karger
Bundesvorstand
Ps.: An dieser Stelle verweisen wir auf die von der Kirchengewerkschaft unterstützte Petition zur Erhaltung der Geburtshilfestation des Diakonieklinikums Neubrandenburg.
Wir hatten darauf hingewiesen, dass der Beschluss die Mindestzahlen für die Aufnahme und Abrechnung von Säuglingen unter 1250 Gramm Aufnahmegewicht in Perinatalzentren nicht gestrichen werden darf.
Bitte unterstützt diese Petition noch einmal ausdrücklich durch Eure Unterschrift.
Mögliche Unterschriftenlisten könnt Ihr bei uns in der Geschäftsstelle erhalten oder direkt hier:
Mit Dir sind wir eine*r mehr!
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...und noch einmal: Letzte Chance für 2022!!!
Ab 2022 zusätzlicher freier Tag für Mitglieder der Kirchengewerkschaft im Geltungsbereich des KAT und KTD!
Mitglied der Kirchengewerkschaft zu sein, lohnt sich jetzt noch mehr,
denn für alle Mitglieder der Kirchengewerkschaft und solche, die es werden möchten, gibt es ab 2022 einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag für freie gewerkschaftliche Betätigung!
Voraussetzung ist, dass Ihr Mitglied der Kirchengewerkschaft seid und auf Euer Arbeitsverhältnis der KAT (Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag) oder der KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) Anwendung findet.
Wie Ihr wisst, war das Thema „Gewerkschaftsbonus" schon lange auf der Agenda der Kirchengewerkschaft, denn Tariferhöhungen fallen nicht vom Himmel!
Im kirchlich-diakonischen Bereich bedarf es einer starken Gewerkschaft und deshalb die entsprechende Solidarität aller Mitarbeitenden, damit wir unsere Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen durchsetzen können.
Also, alle Mitglieder der Kirchengewerkschaft, auf deren Arbeitsverhältnis der KAT/KTD Anwendung findet, können sich an uns wenden. Wir übersenden Euch dann das erforderliche Schreiben für den Tag Arbeitsbefreiung.
Mitglied sein lohnt sich! Mit Dir sind wir eine*r mehr!
Wir hoffen, dass wir noch mehr Kolleg*innen mobilisieren können, die sich für die Verbesserung Ihrer Arbeitsbedingungen einsetzen möchten.
Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord
2022 noch Mitglied der Kirchengewerkschaft werden!