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Guten Tag und herzlich willkommen!

Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die

  • wirtschaftlichen Interessen,
  • sozialen Interessen,
  • beruflichen Interessen

unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.

 

Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):

 

Arbeitsrechtliche Kommission Kirchengewerkschaft - Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

liebe Interessierte,

heute dürfen wir, die Kolleginnen und Kollegen aus dem Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern, mitteilen, dass es für den Bereich der Diakonie Mecklenburg-Vorpommern verschiedene aktuelle Beschlüsse für die Kolleginnen und Kollegen gibt.

Seitens der Kirchengewerkschaft waren die Eingruppierungen und Richtbeispiele “Psychologen“ jeweils ein großes Ansinnen der Dienstnehmer. Bedauerlicherweise ist es der Dienstnehmerseite, auch den Vertretern der Kirchengewerkschaft, bei der Abstimmung nicht gelungen, eine entsprechende Mehrheit für den Erhalt dieses Richtbeispiels zu erreichen.

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft bedauert dieses ausdrücklich.

Umso ärgerlicher ist es, dass mit Blick auf die AVR.DD, die die Dienstgeber gerne für die AVR im Diakonischen Werk Mecklenburg anwenden, dieses Richtbeispiel dort enthalten ist.

Für die Entgeltsteigerungen wurde schon im September für den 01.10.2025 der Tabellenwert in der AVR geeint. Daraus ergibt sich, dass die Entgeltgruppen 1 bis 13 in der Anlage 2 (Entgelttabellen) in der Basisstufe um 5 % angehoben werden, mindestens jedoch € 150,00.

Die anderen Erfahrungsstufen 1 und 2 bzw. die Einarbeitungsstufe werden diesbezüglich ebenfalls prozentual angepasst.

Gleichzeitig wird zum 01.10.2025 der Tabellenwert der Anlage 8 a, das sind die Ärzte und Zahnärzte, in jeder Stufe um 5 %, jedoch mindestens € 150,00 angehoben.

Die Berechnungsgröße für die 5 %-Regelung und die € 150,00 sind der 01.10.2024.

Gleichzeitig werden 5 %-Punkte für die Anlage 5 (Sonderstufenentgelte), die Anlage 7 a für zuschlagsberechtigte Arbeiten sowie die Tabelle der Zeitzuschläge und des Überstundenentgeltes angehoben.

Des Weiteren wurde in der ARK festgelegt und geregelt, dass die Verweildauer, also die Zeit der Stufen, für die Entgeltgruppe 5 bis 13 von derzeit 72 auf 48 Monate herabgesetzt wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass die nächste Stufe nicht nach sechs Jahren, sondern bereits nach vier Jahren fällig ist.

Ab dem 01.01.2026 beträgt die Erfahrungs-stufe 1 dann nicht mehr fünf, sondern vier Jahre.

Die Dienstnehmer- und die Dienstgeberseite haben sich weiterhin darauf verständigt, dass bis zum 30.09.2026 keine weiteren gehaltsrelevanten Forderungen, weder von der Dienstgeber- noch von der Dienstnehmer-seite, eingefordert werden.


ARK-rechtlich ist noch von Bedeutung, dass die Laufzeit dieser Vereinbarung 12 Monate beträgt.

Wie aus der Verhandlungsgruppe der Kirchengewerkschaft, der AVR-Kommission, mitgeteilt wurde, ist die Einigung nach vielen harten kontroversen Diskussionen mit einem Gesamtpaket von 6,4 % auch im Landesverband auf Zustimmung gestoßen.

 

Für den Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern

Klaus Gryzbeck  Renate Krajewski  Rena Groß  Oliver Kunst

 

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Pressemitteilung des Kita-Aktionsbündnisses Schleswig-Holstein zur erneuten KiTa-Gesetzesreform:

Unsere Stimme hat Kürzungen verhindert –
Verbesserungen stehen noch aus

Kiel, den 20. November 2024. Tausende Postkarten wurden in den vergangenen Wochen von Fachkräften, Eltern und Kita-Trägern an die Landtagsabgeordneten in Schleswig-Holstein geschickt. Nun soll die Änderung des Kita-Gesetzes in zweiter Lesung im Landtag verabschiedet werden. Das Kita-Aktionsbündnis begrüßt, dass mit dem letzten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Personalstandards stärker als ursprünglich geplant abgesichert werden sollen. Wichtige Änderungen bleiben allerdings aus. Gestiegene krankheitsbedingte Ausfälle in den Kitas werden von der Politik aus Kostengründen ignoriert. Besonders brisant: Erfahrene Fachkräfte werden nicht mehr vollständig durch das Land finanziert.

„Die Landesregierung hat beim Gesetzesentwurf gerade nochmal die Kurve gekriegt und mit einigen Änderungen auf den letzten Metern notwendige Qualitätsstandards klarer definiert. Die Nachjustierungen zeigen, dass unsere Stimme gehört wurde“, resümiert Markus Potten, Sprecher des Kita-Aktionsbündnisses und Vertreter des Verbandes Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK). Das Bündnis hatte in den vergangenen Wochen mit einer landesweiten Aktion u.a. vor der dauerhaften Absenkung von Personalstandards gewarnt und sich für bessere Rahmenbedingungen und damit mehr Verlässlichkeit in den Kitas eingesetzt.

Gesetz muss Praxis-Test bestehen – Gefahr nicht gebannt
Das Gesetz müsse laut Potten nun aber noch den Praxis-Test bestehen. Für die Kitas startet ab dem 1. Januar 2025 ein erneuter Systemwechsel. „Wir werden spätestens im nächsten Jahr sehen, ob wir mit dem neuen Anstellungsschlüssel stabil in der Spur bleiben, was die Kita-Qualität angeht.“, so Potten. Besorgniserregend sei dabei, dass erfahrene Fachkräfte mit hohen Erfahrungsstufen finanziell nicht mehr vollständig durch die pauschalen Landesmittel abgesichert werden. Mit der Regelung werde die Verantwortung, die Mehrkosten zu tragen, auf die kommunale Ebene verlagert.

Systemwechsel birgt Chancen, aber auch Risiken
„Mit der Einführung des Anstellungsschlüssel und den Regelungen zur flexiblen Personalspanne kann zukünftig Personal in den Kitas noch flexibler eingesetzt werden. Doch ohne eine nachhaltige Lösung für die stetig steigenden Krankheitsausfälle droht die Kita-Qualität und damit auch die Verlässlichkeit für Bildung, Erziehung und Betreuung ins Schleudern zu geraten.“, warnt Anette Langner, Vorsitzende der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände. „Wir fordern daher, dass zukünftig insbesondere die krankheitsbedingten Ausfallzeiten regelmäßig auf den Prüfstand kommen und die Finanzierung schrittweise an die Praxis angepasst wird.“

Tausende Postkarten haben Druck auf Abgeordnete erhöht
Die Mitglieder des Bündnisses riefen Eltern, Kita-Mitarbeitende und Unterstützende dazu auf, den Landtagsabgeordneten insgesamt 31.500 Postkarten zu senden, um auf die dringenden Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung aufmerksam zu machen. Ziel der Aktion war es, die Abgeordneten direkt mit einem Praxis-Check zu erreichen. Die Postkarten waren nach kurzer Zeit vergriffen: Eltern und Mitarbeitende, die von der Reform betroffen sein werden, druckten sogar auf eigene Kosten die Motive des Aktionsbündnisses und schrieben zahlreiche Postkarten an die 69 Landtagsabgeordneten und weitere Entscheiderinnen und Entscheider.

Es geht um Bildung: Gesetzentwurf besser, aber bei weitem nicht gut
Bernd Schauer, Geschäftsführer der GEW Schleswig-Holstein, sieht auch den überarbeiteten Gesetzentwurf kritisch: „Mit unserem breiten Bündnis und dem Engagement von tausenden Fachkräften und Eltern haben wir Schlechteres verhindert. Aber der jetzige Entwurf ist bei weitem nicht gut. Wegen des neuen Anstellungsschlüssels befürchten wir nach wie vor eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Kita-Personal. Für die Kinder bedeutet das weniger Bildung und mehr Betreuung. Darüber hinaus bleibt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften ein Mega-Thema. Das lässt nicht durch eine Dequalifizierung beim Personal abräumen. Kita kann eben nicht jede oder jeder.“

Eltern wollen mehr als geöffnete Kitas
Izabela Böhm, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung der Kitas in Schleswig-Holstein: „Viele Eltern haben sich für bessere Rahmenbedingungen in den Kitas engagiert, weil sie Kitas als zuverlässige, hochwertige Bildungseinrichtungen haben wollen. Eine Öffnung um jeden Preis reicht uns nicht aus. Dazu kommt, dass weiterhin tausende Kita-Plätze im Land fehlen und die Gebühren nicht gesenkt werden. An den Themen bleiben wir dran!“

Inklusion bleibt auf der Strecke
Alexandra Arnold, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Schleswig-Holstein, sieht im Bereich der Inklusion noch großen Nachholbedarf: „Spätestens seit der Ratifizierung der UN-BRK über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist klar, dass die Regelsysteme in Deutschland für alle Kinder so ausgestattet sein müssten, dass sie auch Kindern mit Behinderung die jeweils passenden Rahmenbedingungen bieten. Es wurde die Chance verpasst, inklusive Strukturen in den Kitas landesweit zu verankern und entsprechende Maßnahmen dafür zu finanzieren.“

Das Aktionsbündnis will aktiv bleiben
Seit 2017 befindet sich das KiTa-Gesetz in Schleswig-Holstein in einem Reformprozess. Mit der erneuten Novellierung zum 1. Januar 2025 werden aus Sicht der Bündnispartner wichtige notwendige Anpassungen noch nicht berücksichtigt. Die Verbände zeigen sich daher entschlossen, die weitere Umsetzung mit lauter Stimme für die Kinder und für die Kitas in Schleswig-Holstein kritisch und konstruktiv zu begleiten.  

    Kontakt für Rückfragen:

 

Markus Potten 
Sprecher des Kita-Aktionsbündnisses 
Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK)
Tel.: 04331 593-171
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!     

 

Andrea Strämke
stellv. Sprecherin des Kita-Aktionsbündnisses
DRK-Landesverband Schleswig-Holstein
Tel.: +49 431 5707-216 Fax: -130
Mobil: +49 160 90535569
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Ansprechpartner für die Presse:

Carsten Höhn 
Referent für Öffentlichkeitsarbeit,
Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen
in Schleswig-Holstein e.V. (VEK)
Tel.: 04331 593-174
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Das Kita-Aktionsbündnis – eine starke Stimme für die Kita-Landschaft  


Das Kita-Aktionsbündnis ist ein breites Bündnis aus der Landeselternvertretung für Kindertageseinrichtungen (LEV), den Gewerkschaften GEW, Ver.di und der Kirchengewerkschaft, dem Kinderschutzbund LV Schleswig-Holstein, der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, Diakonie, Paritätischer und Caritas), den Trägerverbänden Forum Sozial e.V. und Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V. sowie dem Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK).

 

 

 

 

 

Newsletter Landesverband Weser Ems 

Die langen Kämpfe der Pfarramtssekre-tärinnen/-sekretäre und der Ephoral-sekretärinnen um eine gerechtere Bezahlung ihrer Arbeit hat ein Gehör gefunden.

Am 13.06.2024 hat es in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) eine Einigung gegeben.

Ab dem 01.01.2025 können die Stellen auf Antrag neu bewertet und somit neu eingruppiert werden.

Für die Überprüfung und Neubewertung muss der zuständige Kirchenvorstand unbedingt den Beschluss fassen, dass eine Neubewertung der Stelle zum 01.01.2025 erfolgen soll. Dieser Beschluss wird bis Ende des Jahres an die zuständige Personalabteilung gesendet.

Die Neubewertung kann dann Folgendes ergeben:

  • Beschäftigte die bislang in der Entgeltgruppe 5 (Fallgruppe 1 oder 2) waren, können nun nach Entgeltgruppe 6 eingruppiert werden, wenn Ihre Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. (Vielseitige Fachkenntnisse können sein: nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises)
  • Beschäftigte, die bislang in der Entgeltgruppe 6 waren, können nach Entgeltgruppe 8 eingruppiert werden,

    wenn Ihre Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.
  • Beschäftigte, die bislang in der Entgeltgruppe 6 waren, können nach Entgeltgruppe 9 eingruppiert werden, wenn Ihre Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert. (Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)

Weitere Punkte für die Überleitung in die neue Entgeltgruppe wurden festgelegt:

  • Die Mitarbeitenden sind unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe in die Anlage A zum
    TV-L übergeleitet
  • Eine bisher gewährte Funktionszulage wird während der Überprüfung unverändert weitergezahlt
  • Ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe, richtet sich die Stufenzuordnung nach den Reglungen für Höhergruppierun-gen (eine Besitzstandzulage bleibt unberührt)
  • Fallen am 01.01.25 ein Stufenaufstieg und die Höhergruppierung zusammen, erfolgt erst der Stufenaufstieg und anschließend die Höhergruppierung.
  • Der Antrag kann nur bis zum 31.12.2025 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirkt auf den 01.012025 zurück.
  • Ruht das Dienstverhältnis am 1. Januar 2025, beginnt die Frist von einem Jahr mit der Wiederaufnahme der Tätig-keit; der Antrag wirkt auf den 1. Januar 2025 zurück.
  • Sollte es zu einer niedrigeren Bewertung der Tätigkeiten kommen, greift die Besitzstandwahrung und niemand erhält weniger Geld.

Tarifabschluss im TV-L

Im Oktober ereilte uns die Meldung, dass es zu Verzögerungen bei der Übernahme des Tarifabschlusses im TV-L für kirchliche Mitarbeitenden kommt. Durch den fehlenden Abschluss der Redaktionsverhandlungen lag der ADK keine Vorlage zur Beschlussfassung vor. Dies hätte zur Folge, dass viele Mitar-beitende einen Verlust in ihrem Entgelt erfahren müssten, weil zeitglich die monatlich gezahlte Inflationsausgleichsprämie im Oktober wegfällt.

Das Land Niedersachsen zahlt seinen Angestellten bereits diese Erhöhung. Um Fachkräfte zu halten, einigten sich die drei Landeskirchen darauf, dass das lineare Entgelt vorgriffsweise und unter dem Vorbehalt der Rückforderung und dem Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung im Dezember ausgezahlt wird. Die übrigen Bestandteile des Tarifabschlusses werden erst umgesetzt, wenn der Wortlaut der Änderungstarifverträge vorliegt und die Übernahme der Tarifverträge durch die ADK beschlossen wurde.

Als Mitglied der Kirchengewerkschaft steht Ihnen die Geschäftsstelle bei allen Fragen zu diesen Themen zur Verfügung.

Ebenso genießen Mitglieder vollen Rechtsschutz in allen Belangen rund ums Arbeitsrecht.

#Seidabei

Eure Kirchgewerkschaft mit dem Landesverband Weser- Ems

 

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unser früheres Mitglied des damaligen Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nordelbien, das ehemalige Vorstandsmitglied des VKM Nordelbien und der ehemalige Ehrenvorsitzende des VKM Nordelbien, Klaus Boseck, ist am 30. Oktober 2024 im Alter von 84 Jahren verstorben.

Der Kollege Klaus Boseck wurde am 29.04.1980 Vorsitzender des damaligen VKM Nordelbien. Durch seine ihm eigene Art gelang es ihm, die Anliegen nicht nur des VKM, sondern der einzelnen Kolleginnen und Kollegen im Verband Kirchlicher Mitarbeiter Nordelbien mitzugestalten, mitzuformen und ihm, dem VKM, eine eigene Note zu geben.

Durch sein reges Treiben, sein Engagement und seine gewisse Quirligkeit hat er dafür gesorgt, dass der VKM Nordelbien als nördlichster Verband Kirchlicher Mitarbeitende im gesamten Bundesgebiet bekannt wurde.

Klaus Boseck war jahrelang bis zum Ausscheiden aus der Vorstandsposition am 30.10.1991 auch maßgeblich bei der Vereinigung, dem Zusammenschluss aller VKMs, beteiligt.
So hat er dafür Sorge getragen, dass die Präsenz in allen wichtigen kirchlichen Strukturen, sowohl der verfassten als auch der diakonischen Kirche, immer stärker wurde.

Klaus Boseck hatte den Blick auf die Kolleginnen und Kollegen.

Er hatte den Blick auf die Arbeitsverhältnisse und er hatte den Blick auf die Lebensbedingungen der Menschen, nicht nur in Norddeutschland.

Durch sein großes Netzwerk, das er sowohl beruflich als auch privat pflegte, konnte er bei den Verhandlungen und Gesprächen mit der Kirchenleitung und den diakonischen Vertretern eine gute und schnelle Positionierung der Ideen, Gedanken und Forderungen des VKM Nordelbien herbeiführen.

Er war als Vertreter des Verbandes bei der Verbandsarbeit ein streitbarer Kollege, der aber davon überzeugt war, dass all sein Tun, das Tun des Verbandes, also unsere Arbeit und unser Wirken sowie unsere Entscheidungen, immer im Bewusstsein der Sache waren. Sein Tun war für die Gesamtheit, für die Gemeinschaft, für die Mitglieder und, wie er selbst mal sagte, nicht zuletzt auch zum Wohle aller kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Nordelbischen Kirche.

Unser Mitgefühl gilt der Familie.

Wir werden seiner in Ehren gedenken und verneigen uns vor der Leistung und der Person Klaus Boseck.

Für den Bundesvorstand, die Geschäftsstelle und dem Landesverband Nord, Landesverband Baden, Landesverband DW Mecklenburg-Vorpommern, Landesverband Weser-Ems, Landesverband Hessen


Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl

 

Die Trauerfeier findet am 28. November 2024, um 11.00 Uhr, in der St. Marien Kirche in Witzwort statt.

 

 

 

 

Aktionsbündnis Kita Schleswig-Holstein

Liebe Kolleginnen,

liebe Kollegen,

seit Februar 2024 ist der Landesverband Nord der Kirchengewerkschaft aktiv im Aktionsbündnis Kita Schleswig-Holstein.

Durch die aktuelle politische Diskussion und die Erfahrungen Kolleginnen und Kollegen in konfessionell gebundenen Kindertagesstätten im Bereich des Landes Schleswig-Holstein sehen wir es als notwendig an, uns aktiv in diesem Bündnis zu engagieren.

Das Bündnis besteht auf dem Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein, der Diakonie Schleswig-Holstein, Deutsches Rotes Kreuz, AWO, Caritas, Forum Sozial, der Paritätische, Lebenshilfe, GEW, Landesarbeitsarbeits-gemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, der Kinderschutzbund, ver.di und der Landeselternvertretung der Kitas sowie uns, der Kirchengewerkschaft.

Wir sehen den Vorschlag der Landesregierung Schleswig-Holstein für die Änderung des Kita-Gesetzes Schleswig-Holstein mit Blick auf unsere Mitglieder und allen anderen pädagogischen Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten sehr kritisch.

Die von der Landesregierung angekündigte Fachkraftoffensive ist nach Einschätzung unserer Berufsgruppe Augenwischerei. Anstelle von einer Ausbildungsvergütung für alle Ausbildungsgänge zur Erzieher:in, zur SPA, sollten Quereinsteiger die vakanten Stellen besetzen. Doch auch die müssen nach unserer Auffassung erstmal entsprechend qualifiziert und ausgebildet werden. Die Fachkräfte vor Ort müssen diese dann anleiten, einarbeiten und haben dadurch zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben eine nicht unwesentliche Mehrbelastung.

Nach Auffassung der politischen Vertreter sollten/sollen Quereinsteiger das gleiche Gehalt bekommen wie die SPAs mit einer zweijährigen Ausbildung. Das empfinden die Fachkräfte, die wir in unserer Kirchengewerkschaft organisiert haben, als Affront und als eine erneute Geringschätzung der Politik.

Quereinsteiger sind natürlich herzlichst willkommen, das ist nicht unser Thema. Dann muss aber das Land dafür Sorge tragen, dass es eine Eingruppierung mit entsprechender Ausbildung gibt, so die Sprecherin und Vertreterin der Kirchengewerkschaft im Bündnis, Lydia Reimers.

Also Erzieher:innen und SPAs höher eingruppieren und die Quereinsteiger in die bisherige Eingruppierung einer SPA, das wären mögliche und denkbare Eingruppierungen und Vergütungen, so die Kirchengewerkschaft.

Mit einer Ausbildung sollen oder sollten wir eher von einer Umschulung sprechen, könnte aber bei allem Respekt vor individuellem Engagement und Fähigkeiten doch nicht von Fachkräften die Rede sein, führt die Kollegin Reimers weiter aus auf dem Verbandstag des Landesverbands Nord.

Hierbei müsste grundsätzlicher Natur geklärt werden, wem obliegt die Verantwortung für Elternabende und Elterngespräche, wer führt Hilfeplangespräche? Wer hat die Verantwortung für die Einhaltung der Aufsichtspflicht? Dieses muss nach Auffassung der Kirchengewerkschaft im Kita-Gesetz geregelt werden, wenn wir denn uns verstärkt auf sogenannte Quereinsteiger verlassen wollen.

Der höhere Kind-Fachkräfte-Schlüssel ist eine Absenkung des Betreuungsstandards. Dieses würde die hohen Ansprüche und Anforderungen der jeweiligen Evangelisch-Lutherischen Kitas nach sich ziehen.

Der Landesvorstand und die Berufsgruppe Erziehungsdienste hat sich dahingehend positioniert, dass die Arbeit von pädagogischen Fachkräften wertgeschätzt werden muss, sowohl im monetären Bereich als auch im gesellschaftlichen Bereich.

Die Arbeit von pädagogischen Fachkräften wird immer umfangreicher, anspruchsvoller und herausfordernder, da tendenziell ein höher Unterstützungsbedarf für Kinder besteht. Dieser besteht auch für Krippen- und Hortkinder, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihres Umfeldes Förderbedarf, gleich welcher Art, benötigen.

Durch dieses Kita Aktionsbündnis Schleswig-Holstein wurden für die Landtagsabgeordneten, die hier die Entscheidungsträger sind, eine Postkartenaktion vorbereitet. Wenn Ihr also Euch aktiv daran beteiligen wollt, entweder individuell oder als Einrichtung, könnt Ihr diese Postkarten auch gerne bei uns in der Geschäftsstelle bestellen.

Auch die Adressen der Abgeordneten können wir bereitstellen.

Hier der direkte Link zur Homepage des Aktionsbündnisses:

Aktionsbündnis Kita

Für das Aktionsbündnis

Lydia Reimers

Berufsgruppe Erziehungsdienst

Karin Loos

Vorsitzende Landesverband Nord

 

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Kontaktdaten der Kirchengewerkschaft