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Guten Tag und herzlich willkommen!

Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die

  • wirtschaftlichen Interessen,
  • sozialen Interessen,
  • beruflichen Interessen

unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.

 

Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):

 

Tarifinfo für die Mitglieder der Kirchengewerkschaft zum TV KB


TV KB 2024/25 - Abschluss geschafft!

Respektabler Abschluss im TV KB (ehemals KAT/KAVO) ist endlich geschafft.

Nach mühsamen Verhandlungsrunden können wir folgenden Tarifabschluss für unsere Mitglieder der Kirchengewerkschaft im Landesverband Nord mitteilen:

  • Inflationsausgleichsprämie zum 01.01.2024 in  Höhe von 3000 Euro, mit Option diese bis  spätestens zum 30.06.2024 auszuzahlen.
  • Insgesamt 12 % mehr Gehalt auf 24 Monate Laufzeit
  • 6,5 % mehr zum 01.07.2024
  • 5,5 % zum 01.07.2025 
  • Mind. 340 Euro zum Zeitpunkt der zweiten Erhöhung
  • Die Abteilung 3 (Pädagogischer Dienst) erhält voraussichtlich im Juli 2024 einen erweiterten
    Geltungsbereich und eine eigene Entgelttabelle. Die neue Tabelle wird sich zum Einstieg zunächst an den Werten aus dem
    öffentliche Dienst orientieren. Eine
    Schlechterstellung wird nicht erfolgen! 
  • Einführung 6. Stufe zum 01.01.2026

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hat um jeden einzelnen Prozentpunkt gerungen.

 

Wir machen keine Jubelsprünge, dennoch sind wir der Auffassung, dass ein respektabler Tarifabschluss geschafft ist und das maximale Verhandlungsergebnis für die Mitarbeitenden der geeinten Nordkirche erreicht werden konnte!

Wer von den 21.000 Beschäftigten mehr erreichen und nicht nur meckern möchte, sei angehalten sich ebenso zu organisieren und sich der Kirchengewerkschaft anzuschließen!

DENN: Ohne die organisierten und engagierten Mitglieder gäbe es keinerlei „mehr an Kohle“ und keine Verbesserungen der Arbeitsbedingungen!

Jede*r Nichtorganisierte schwächt unsere Verhandlungsposition.

P.S.:
Die von der Regierung als Ausgleich geschaffene IAP ist nicht nur Segen, da sie keine nachhaltige Gehaltssteigerung darstellt. Dies bedeutet, dass wir weiterhin besonders für lineare Entgelterhöhungen kämpfen müssen!

Die Enttäuschung über das fehlende Entgegenkommen der kirchlichen Arbeitgeber bzgl. der geforderten Nachbesserung außerhalb der Laufzeit und unseres offenen Briefes bleibt und wirkt nach.


Für die Verhandlungsgruppe TV KB

Jörgen Schulz

Vorsitzender der Tarifkommission TV KB

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Der Landesverband Hessen ist Mitglied des Bündnis

Bündnis für Frühe Bildung in Hessen formuliert Erwartungen an neue Landesregierung


Am 8. Oktober hat Hessen gewählt. Die CDU hat einen klaren Regierungsauftrag. Spannend bleibt, wer Juniorpartner:in in der Regierung werden wird. Das Bündnis Frühe Bildung Hessen nutzt die Ge-legenheit und formuliert aus der Praxis kommende Erwartungen an die neue Landesregierung in Be-zug auf die frühkindliche Bildung in Hessen.


„Die Parteien finden sich jetzt zusammen, um zu sondieren, wie eine Regierung aussehen kann und dann einen Koalitionsvertrag zu schreiben. Wir geben der CDU als stärksten Kraft in Hessen bewusst im Vorfeld unsere Erwartungen und Hinweise mit“, formuliert Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen.


„Die letzten Änderungen des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches sehen wir sehr kritisch und wollen als Bündnis unsere Sicht auf die Praxis in den Kindertageseinrichtungen eine Stimme ver-leihen“, sagt Verena König, 2. Vorsitzende des Kita-Fachkräfte-Verbands Hessen e.V.


„Die CDU hat in ihrem Wahlprogramm Bildung als zweites Kernthema. Wir nehmen sie bei dieser Schwerpunktsetzung beim Wort und geben ihnen unsere Forderungen für den frühkindlichen Bereich mit in die Koalitionsgespräche“, sagt Jana Beißert von ver.di Hessen.


„Bildung ist eine der wichtigen Voraussetzungen für die Teilhabe und Mitgestaltung der Gesellschaft, dafür muss in Hessen mehr getan werden. Aufgabe der zukünftigen Landesregierung ist es, mehr Krippen- und Kitaplätze sowie ausreichend qualitativ gute Ganztagsangebote für Grundschüler:innen zu schaffen. Das hat höchste Priorität und dafür braucht es mehr Personal sowie eine auskömmliche Finanzierung. Dazu gehören aber auch mehr Angebote zur Demokratiebildung und zur Stärkung der Zivilgesellschaft in der Auseinandersetzung gegen die von der AfD betriebenen gesellschaftlichen Spaltungsversuche, den Chauvinismus, Antisemitismus und den Rassismus“, kommentiert Renate Sternatz, stellvertretende Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen.


„Aus unserer Sicht ist eines nach diesem Wahlergebnis klar: Demokratische Bildung von Anfang an muss eines der wichtigsten bildungspolitischen Themen in der nächsten Legislaturperiode des hessi-schen Landtags sein“, fasst Hartmann zusammen.

Forderungen des Bündnisses für Frühe Bildung Hessen
→ Stärkung der Fachlichkeit durch die Rückkehr zur Definition einer Fachkraft auf den Stand vor der Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB)
→ Echter Quereinstieg mit Qualifizierung, Ziel muss die staatliche Anerkennung sein
→ Ausbildungs- und Weiterbildungsoffensive durch Abschaffung jeglichen Schulgeldes und mo-tivierende Finanzierung der Ausbildung
→ Abbau der Arbeitsbelastung durch kleinere Gruppen, verbesserte Fachkraft-Kind-Relation und Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit
→ Berufsperspektiven schaffen: Karrierestufen zwischen Gruppendienst und Kita-Leitung er-möglichen
→ Wertschätzung und (finanzielle) Anerkennung von Praxisanleitung

 

Hintergrund:
Am 17. Juli 2023 gründete sich das Bündnis für Frühe Bildung in Hessen. Erstunterzeichner:innen sind Deutscher Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen (DGB), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen (GEW), Kita-Fachkräfte-Verband Hessen (KFV) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Hes-sen (ver.di). Neben den Hessischen Landtagsfraktionen von DIE LINKE und der FDP, haben sich mitt-lerweile auch FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH, der Hessische Landesverband der Kirchengewerkschaft sowie Pädagog:innen und Wissenschaftler:innen dem Bündnis angeschlossen: Dr.in Anke Elisabeth Ballmann, Dr.in Andrea Gergen (Hochschule RheinMain), Prof. Dr. Nikolaus Meyer (Hochschule Fulda) sowie Prof.in Dr.in Regina Remsperger-Kehm (Hochschule Fulda).

 

 

 

 

Tarifverhandlungen TV KB stocken!

 

Liebe Kolleg:innen,


die Tarifkommission der Kirchengewerk-schaft möchte Sie/Euch heute auf den aktuellen Stand bringen.

Die letzte Verhandlungsrunde zwischen der Kirchengewerkschaft und dem VKDA (seit September d. J. VKDN) führte leider zu keinem Ergebnis. Die nächste Verhandlungs-runde ist für Anfang November terminiert.

Wo stehen wir?

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft, so der Verhandlungsführer Jörgen Schulz, verhandeln über die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 3.000 Euro (Vollzeitbeschäftigte) und die lineare Erhöhung im Jahr 2024.

Unsere Tarifkommission hat ihre Forderung dahingehend konkretisiert, dass wir eine maximale Laufzeit von 12 Monaten wollen. Die Verhandlungskommission kann sich auch auf eine verlängerte Laufzeit einlassen, wenn die lineare Erhöhung im Jahr 2024 und dann im Jahr 2025 entsprechend angepasst ist.

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hat aufgrund der Erfahrungen mit dem VKDN und der unsicheren Wirtschaftslage, einen schnelleren Verhandlungszeitpunkt als den, wenn wir eine Laufzeit von 24 Monate ohne eine Öffnung für Nachverhandlung hätten.

Die Argumentation des VKDN geht dahin, dass die Refinanzierung und die Kirchensteuermittel das Gesamtvolumen unserer Forderung nicht hergeben würden.

Als Hintergrund ist von Bedeutung, dass nach den uns vorliegenden belastbaren Zahlen die Mitarbeiterschaft, wenn wir von zwischen 16 bis 20 Tsd. Beschäftigten für den Bereich des TV KB ausgehen, zwischen 6 und 8 Tsd. Beschäftigte über Refinanzierung oder über Zuwendungsmittel, zum Beispiel für die Kitas und Beratungsstellen, finanziert werden.

Der Rest wird über Kirchensteuermittel finanziert.

Von diesen verbleibenden, nicht refinanzierten Stellen sind, so unsere Zahlen, die überwiegenden Kolleg:innen in Teilzeit.

Auch die Argumentation, den Blick auf den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes als Berechnungsgröße zu nehmen, kann von der Kirchengewerkschaft nicht geteilt werden.

Wir, die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft, verhandeln einen Tarifvertrag für kirchliche Beschäftigte, der, auch alleinstehend gewürdigt und verhandelt werden muss.

Im Grundsatz sind wir gegenüber unseren Kolleg:innen, die der Tarifkommission ein klares Votum mitgegeben haben, in der Verpflichtung. Dieses Votum ist mit dem Verhandlungsangebot des Arbeitgeber-verbands nicht kompatibel.

Wir brauchen alle Kolleg:innen und alle Beschäftigte der verfassten Kirche im Bereich Norddeutschlands, um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen.

Nach unserer Auffassung muss sich der VKDN in Richtung Gewerkschaft bewegen, damit wir, die Kolleg:innen in den Einrichtungen, auch gute, qualifizierte Mitarbeitende in unsere Dienststellen holen und halten können.

Gleichzeitig gibt es eine Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten.

Liebe Leser:innen dieses Newsletters,
wenn Sie Mitglied der Kirchengewerkschaft sind, freuen wir uns außerordentlich darüber.

Wir haben aber Kolleg:innen, die dieses lesen oder von den organisierten Kolleg:innen informiert werden, sich selbst aber nicht solidarisieren.

Hier darf ich Sie bitten, dieses entsprechend so zu kommunizieren, damit sich am Ende des Gesprächs der nicht organisierte Kollege (m/w/d) für eine Mitgliedschaft in der Kirchengewerkschaft entscheidet, sich damit solidarisch erklärt und dann auch von dem Tarifergebnis profitiert.

Für die Verhandlungskommission TV KB

 
   

 

Jörgen Schulz                 Hubert Baalmann

 

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Ohne Mitglieder, keine Gewerkschaft! Ohne Gewerkschaft, keine Tarifverhandlungen! Ohne Tarifverhandlungen, keine Lohner-höhung & keine fairen Arbeitsbedingungen!

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Unser Landesverband hat sich mit folgengen Fragestellungen besschäftigt: 

 

Am 08.10.2023 haben wir, die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen das Recht und die Pflicht, einen neuen Landtag zu wählen.

Der Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft hat auf seiner letzten Vorstandssitzung beschlossen, im Vorfeld einen eigenen Brief mit insgesamt 5 Fragen an die im hessischen Landtag vertretenen Parteien zu schicken, also an die CDU, die FDP, die AfD, Die Linke, die Grünen und die SPD. 

Folgende Fragen wurden den Parteien gestellt:

Wie wollen Sie den Personalmangel im sozialen Bereich beheben?

Wie wollen Sie die Renten sichern und für die nächsten Jahrzehnte finanzieren.

Der Bedarf an Maßnahmen in Betreuung Erziehung und Pflege, der mit öffentlichen Mitteln finanziert wird steigt rasant an. - Wie stellen sie sich die Gestaltung dieser Bedarfe in fachlicher und finanzieller Hinsicht vor?

Wie stehen Sie zu den Forderungen, Besserverdienende ab einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro mehr in die gesellschaftliche Verantwortung zu nehmen?

Immer mehr Fachkräfte verlassen die Praxis der Sozialrechtsverwirklichung und wandern in die Verwaltung der Sozialrechtsverwirklichung. Wie sollen ihrer Meinung nach die geplanten Reformen der Sozialgesetzgebung mit dem auch dadurch entstehendem Fachkräftemangel umgesetzt werden?

Eine lebendige Demokratie braucht Beteiligung. Eine Form der Beteiligung sind die Wahlen sie bestimmen maßgeblich die grundlegende Richtung der Politik mit.

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Wer noch nicht weiß, wen er wählen möchte kann sich die Beantwortung der Wahlprüfsteine anschauen und auch den Wahl-o-mat

 https://www.wahl-o-mat.de/hessen2023/app/main_app.html  

oder den Sozial o mat der Diakonie Hessen  

 https://hessen.sozial-o-mat.de

zur Meinungsbildung heranziehen.

Der Vorstand vom Landesverband Hessen würde sich freuen, wenn die Wahlbeteiligung höher wäre als bei den letzten Wahlen und bitten unsere Mitglieder und unsere Leser wählen zu gehen.


Zwischenzeitlich haben sich folgende Parteien zu den Fragen des Landesverbands Hessen geäußert:

 

Die Grünen: 

1) Wie wollen Sie den Personalmangel im sozialen Bereich beheben?
Antwort:
Wir wollen die Fachkräfteoffensive zur Personalgewinnung und -ausbildung ausbauen. Dazu gehören vereinfachte Zugänge zu den Berufen, Programme zu Quereinstieg und Qualifizierung sowie eine schnelle Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen. Darüber hinaus begrüßen wir die Initiativen auf Bundesebene zur Einführung eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie einer Ausbildungsgarantie, denn insgesamt fehlt es in zahlreichen Branchen in Deutschland an genügend Fach- und Arbeitskräften.
Die Zahl der Auszubildenden sinkt und es wird zusehends schwerer, Ausbildungsplätze zu besetzen. Um die Ausbildung aufzuwerten, braucht es neben einer wertschätzenden Entlohnung auch eine bessere Infrastruktur. Mit Ausbildungswerken wollen wir analog zu den Studierendenwerken in lokalen Netzwerken in Stadt und Land junge Menschen gezielt mit Wohnungsangeboten und weiteren Unterstützungsangeboten bei ihrer beruflichen Ausbildung unterstützen. Auch Jugendliche mit Lernschwierigkeiten sollen mit Hilfe aller Akteur*innen eine Chance auf einen Aus-bildungsabschluss bekommen. Für die Fachkräftesicherung kommt dem Übergang von der Schule in den Beruf besondere Bedeutung zu. Praktika werden wir ebenso stärken wie mehr berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen.
Die Landesförderung für die praxis-integrierte vergütete Ausbildung für Erzieher*innen wollen wir perspektivisch auch für die Jugendhilfe öffnen, so dass auch angehende Erzieher*innen in der Jugendhilfe profitieren können.
Grundsätzlich ist für uns die Anerkennung der Gleichwertigkeit von und die Förderung der Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungswegen nicht nur eine Frage der Wertschätzung individueller Stärken, Fähigkeiten und Lebensleistungen, sondern auch notwendig, um den hohen Fachkräftebedarf in vielen Ausbildungsberufen zukünftig decken zu können. Dafür braucht es eine Stärkung der beruflichen Orientierung und der Ausbildungsfähigkeit. Dafür wollen wir die Wahl-Pflicht-Angebote in sozialen, gesundheitlichen und anderen berufsorientierten Bereichen stärken, genauso wie außercurriculare Angebote wie Praktika und Orientierungswochen. Zudem streben wir einen Bildungsgipfel an, in dessen Zentrum die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und die Durchlässigkeit zwischen beiden Systemen steht. Dieser muss auch diejenigen in den Blick nehmen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, und sie auf ihrem Weg in den Beruf stärken und unterstützen.


2) Wie wollen Sie die Renten sichern und für die nächsten Jahrzehnte finanzieren?
Antwort:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die mit Abstand wichtigste Säule der Alterssicherung. Doch die großen Herausforderungen des demographischen Wandels wird selbst eine starke Rentenversicherung nicht allein stemmen können. Daher spielen auch die ergänzende Betriebsrente und die private Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Die Grünen im Bundestag wollen das Alterssicherungssystem zukunftsfest machen, um eine stabile Rente und ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen. Dafür soll das gesetzliche Rentenniveau dauerhaft auf 48 Prozent stabilisiert werden. Wer über viele Jahrzehnte für das Alter vorsorgt, braucht und will die Sicherheit, dass sich Beiträge im Alter auch auszahlen. Es soll darauf geachtet werden, dass die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung und die ausgezahlten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen, damit auch die junge Generation weiter Vertrauen in die Rentenversicherung hat. Dafür soll ein zusätzlicher Kapitalstock eingeführt und mehr Personen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Im Bundestag vertreten wir Grünen die Auffassung, dass die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickelt werden sollte, in die perspektivisch alle einbezogen werden, damit alle gut abgesichert sind. In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung würden Selbständige ohne obligatorische Absicherung, zum Beispiel in berufsständischen Versorgungswerken und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Dabei werden bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen berücksichtigt.
Darüber hinaus sollte unserer Ansicht nach Eltern- und Erziehungszeit ein stärkeres Gewicht in der Berechnung des Rentenanspruches erhalten, insbesondere auch um Altersarmut bei Frauen vorzubeugen, die nach wie vor einen Großteil der unbezahlten Familienarbeit erledigen.

 

3) Der Bedarf an Maßnahmen in Betreuung, Erziehung und Pflege, der mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, steigt rasant an. Wie stellen Sie sich die Gestaltung dieser Bedarfe in fachlicher und finanzieller Hinsicht vor?
Antwort:
Eine gute medizinische und pflegerische Versorgung sowie eine gute Notfallversorgung sind für uns wichtige Daseinsvorsorge. Allen Menschen in Hessen – sowohl auf dem Land als auch in der Stadt - muss die notwendige Gesundheits-Infrastruktur zur Verfügung stehen. Dafür ist es erforderlich, dass ambulante und stationäre Angebote stärker ineinandergreifen und die Zusammenarbeit gestärkt wird. Diese bedarfsgerechten Angebote wollen wir mit weiteren Investitionsmitteln unterstützen.
Um sich ein aktuelles und umfassendes Bild über die konkrete Bedarfslage, Angebotsstruktur sowie über die Bedarfs- und Angebotsentwicklung pflegerischer Versorgung in Hessen zu machen, haben wir einen handlungsorientierten Landespflegebericht beauftragt.
In den Bericht fließen neben den einzelnen Versorgungsformen der ambulanten, teilstationären- und vollstationären Pflege (Verhinderungspflege/Tages- und Nachtpflege/Kurzzeitpflege/Vollstationäre Pflege) auch komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen mit ein. Aufbauend auf den Ergebnissen des Hessischen Pflegeberichts sollen die nächsten, regionale Bedarfslagen berücksichtigende Entlastungsmaßnahmen entwickelt und daran die Investitionsaufwendung orientiert werden. Mithilfe des Landespflegeberichts schaffen wir eine gute Grundlage für die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Pflegelandschaft.
Wir wollen die hessische Pflegestrategie zu einem umfassenden Handlungskonzept der pflegerischen Versorgung weiterentwickeln. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf den Ausbau der Tages- und Kurzzeitpflege, Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige sowie der ambulanten Wohngemeinschaften. Außerdem bauen wir unsere regionalen Pflegestützpunkte aus, fördern die bessere Vernetzung durch eine Landesservicestelle und ermöglichen durch den flächendeckenden Ausbau eines Case-Managements mehr individuelle Beratung und Begleitung. Auf Basis des „Demenzatlas Hessen“ werden wir eine Demenzstrategie entwickeln, um auch hier der demografischen Entwicklung gerecht zu werden.
Für eine finanzielle Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen sollte eine bundeseinheitliche Regelung her, beispielsweise über eine Reform der Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie bei Antwort 1 bereits ausgeführt, wollen wir die Fachkräfteoffensive zur Personalgewinnung und -ausbildung ausbauen. Wir brauchen ausreichend und gut qualifizierte Lehrkräfte, um mehr Menschen in den Gesundheits- und Pflegeberufen ausbilden zu können, deshalb werden wir auch die Studiengänge in diesen Bereichen ausbauen. Zudem werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung in Teilzeitmodellen, den Ausbau der 1-jährigen Pflegeausbildung sowie eine schnelle
Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen stärken. Unser Pflegequalifizierungszentrum werden wir hierfür zu einem Qualifizierungszentrum für Care-Berufe weiterentwickeln.
Im Bereich der Gesundheitsfachberufe haben wir die Attraktivität der Ausbildung gesteigert, indem unter anderem das Land das Schulgeld in der Ausbildung vieler Gesundheitsfachberufe übernimmt. Außerdem wollen wir die Schulgelder für die Erzieher*innen-Ausbildung an privaten Schulen abschaffen, indem das Land die Gelder übernimmt. Zudem sollen die Plätze an den Fachschulen ausgeweitet werden, um der größeren Nachfrage nach der Erzieher*innen-Ausbildung gerecht zu werden.
Mit einer Fachkräfteoffensive fördern wir u.a. die praxisintegrierte und vergütete Ausbildung von Erzieher*innen. In den vergangenen drei Jahren haben wir jeweils 600 angehende Erzieher*innen in dieser Ausbildung gefördert. 2023 sind es erstmals 1.000 geförderte Plätze – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Diese Kraftanstrengung wollen wir auch in den kommenden Jahren fortführen, sodass wir 20.000 neue Kita Plätze schaffen werden.
Wir wollen Eltern dabei unterstützen, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Dabei geht es nicht nur um Angebote zur Kinderbetreuung. Es geht auch um einen gesellschaftlichen Wandel, in dem gleichberechtigte Care-Arbeit und das Leben mit Kindern auf mehr Verständnis und Rücksichtnahme trifft. Familienfreundliche Arbeitsplätze und Arbeitszeiten sind hierfür ebenso Beispiele wie die Förderung von beruflichen Qualifikationsangeboten und die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt. Für die ganze Familie setzen wir uns für ein verlässliches Netz an Beratungs- und Unterstützungsstrukturen ein. Besondere Bedeutung kommt hier den Familienzentren zu. Ihre Arbeit werden wir stärken.

 

4) Wie stehen Sie zu den Forderungen, Besserverdienende ab einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro mehr in die gesellschaftliche Verantwortung zu nehmen?
Antwort:
Steuern sind die Grundlage für die Finanzierung unseres Gemeinwesens und zentraler Hebel für Gerechtigkeit. Wir GRÜNE möchten unser Steuersystem gerechter und transparenter für die Bürger*innen machen. Wir wollen, dass alle einen fairen Beitrag leisten. Derzeit tragen aber die höchsten Einkommen über Steuern und Abgaben relativ weniger bei als die mittleren Einkommen. Aus unserer Sicht sollte das auf Bundesebene geändert werden, indem der Grundfreibetrag der Einkommensteuer erhöht wird, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Im Gegenzug sollte der Spitzensteuersatz moderat angehoben sowie Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit noch stärker bekämpft werden.

 

5) Immer mehr Fachkräfte verlassen die Praxis der Sozialrechtsverwirklichung und wandern in die Verwaltung der Sozialrechtsverwirklichung ab. Wie sollen Ihrer Meinung nach die geplanten Reformen der Sozialgesetzgebung mit dem auch dadurch entstehenden Fachkräftemangel umgesetzt werden?
Antwort:
Bei beiden Fragen handelt es sich um Themen, die im deutschen Bundestag bearbeitet werden.
Wir Grüne halten es für richtig, dass sich Menschen mit besonders hohem Einkommen auch stärker als andere in die Finanzierung unseres Gemeinwesens einbringen. Insbesondere bei Einkommensmillionären gibt es hier auf Bundesebene Handlungsmöglichkeiten. Die Sicherung von Fachkräften hat für uns oberste Priorität, deshalb wollen wir sie mit Tarek Al-Wazir als Ministerpräsident zur Chefsache in der hessischen Staatskanzlei machen. Einige konkrete
Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangel haben wir in der Beantwortung der anderen Fragen bereits genannt.

 

 

 

Die FDP: 

 

1. Wie wollen Sie den Personalmangel im sozialen Bereich beheben?
Der Fachkräftemangel ist ein weitreichendes Problem, das nicht nur den sozialen Bereich betrifft, sondern sich auf die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft auswirkt. Zu seiner Behebung haben wir dazu über die Bundesebene eine Einigung erwirkt, um die Einwanderungs- und Integrationspolitik in Deutschland neu auszurichten und den Fachkräftemangel anzugehen. Diese Einigung umfasst mehrere Punkte: die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems, um qualifizierten Arbeitskräften einen gezielten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Außerdem die Beschleunigung und Digitalisierung des Visa-Vergabeprozesses in deutschen Auslandsvertretungen, um Visavergaben zeitnah zu gewährleisten. Daneben den Abbau von Hürden bei der Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen sowie die Ausweitung der Blue Card auf nicht-akademische Berufe. Die Weiterentwicklung des Spurwechsels, um Menschen, die die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, unabhängig von einem laufenden Asylverfahren. Den Abbau unnötiger Bürokratie, um den Einwanderungsprozess für alle Beteiligten schneller und unkomplizierter zu gestalten, sowie eine bessere Vernetzung der beteiligten Behörden. Die Erleichterung der transnationalen Arbeitsmigration, einschließlich der Regelung von Aufenthaltsgenehmigungen während vorübergehender Auslandsaufenthalte. Die Verbesserung der Information und Bekanntheit legaler Einwanderungswege nach Deutschland, um illegaler Migration vorzubeugen, sowie die Rolle von Ausländerbehörden und Visa-Stellen als Botschafter für die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften. Die Weiterentwicklung der Deutschförderung für Fachkräfte und ihre Familien sowie die Einführung von Englisch als zusätzlicher Verwaltungssprache in Behörden. Die Schaffung einer attraktiven Einbürgerungsperspektive für Menschen, die in Deutschland leben und sich integrieren möchten, sowie die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Zuletzt wollen wir die langfristige Gestaltung eines zusammenhängenden Einwanderungsgesetzbuchs mit klaren und transparenten Regeln für eine anwenderfreundliche Einwanderungspolitik.

 

2. Wie wollen Sie die Renten sichern und für die nächsten Jahrzehnte finanzieren?
Um die Renten langfristig zu sichern und zu finanzieren, schlagen wir Freie Demokraten eine liberale Reform vor, welche besonders die private Altersvorsorge fokussiert. Unsere Reform zielt darauf ab, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre eigene Altersvorsorge selbstbestimmt, eigenverantwortlich und flexibel zu gestalten, um im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Dabei umfasst die Reform die Punkte: Einführung von Vorsorge-Bausteinen, die einfacher und verbraucherfreundlicher sind als die derzeitig geförderten Altersvorsorgeprodukte. Gleichzeitig sollen diese Bausteine den individuellen Bedürfnissen, Möglichkeiten und der eigenen Risikobereitschaft entsprechen. Daneben schlagen wir vor, das Vorsorge-Kapital entweder aus dem Netto-Einkommen oder dem Brutto-Einkommen anzusparen. Kapitalerträge und Gewinne in der Ansparphase sollen steuerfrei sein, die späteren Auszahlungen sollen hierbei unterschiedlich besteuert werden. Außerdem wollen wir, dass die Anwartschaft zwischen den verschiedenen Modellen übertragbar geregelt (Portabilität) wird und im Todesfall auch vererbt werden kann (sowie Pfändungsschutz). Zuletzt sollen auch Kleinstbetrieben ohne das Angebot der eigenen betrieblichen Altersvorsorge-Strategie, die Möglichkeit gegeben werden, die private Altersvorsorge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eigene Beiträge zu unterstützen.

 

3. Der Bedarf an Maßnahmen in Betreuung, Erziehung und Pflege, der mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, steigt rasant an. Wie stellen Sie sich die Gestaltung dieser Bedarfe in fachlicher und finanzieller Hinsicht vor?
Grundsätzlich streben wir an, die Qualität der Betreuung, Erziehung kontinuierlich zu verbessern, den steigenden Bedarf zu decken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Wir Freie Demokraten stehen in fachlicher und finanzieller Hinsicht für das eingeführte KiTa-Qualitätsgesetz, das die Qualität in der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege erhöhen soll. Das stellt sicher, dass Kinder deutschlandweit bessere Bildungschancen erhalten und die Qualitätsentwicklung in Kitas und der Kindertagespflege kontinuierlich vorangetrieben wird. Um den wachsenden Bedarf an Kinderbetreuung zu decken, investieren wir massiv in den Kita-Ausbau. Das verhilft dazu, dass Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können und die Betreuungsqualität insgesamt steigt. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass qualifiziertes Personal in der frühkindlichen Bildung vorhanden ist. Dazu setzen wir Freie Demokraten auf die "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher". Dieses Programm bietet Anreize für angehende Fachkräfte und sorgt für gute Aufstiegsmöglichkeiten, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Ab 2026 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Dies stärkt die Kinder und unterstützt Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem haben wir mehrere Investitionsprogramme aufgelegt, um den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zu finanzieren. Dies ermöglicht den Bau neuer Betreuungsplätze und Investitionen in die Ausstattung. Wir unterstützen unterschiedliche Betreuungsformen, um den Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden. Das umfasst Horte und verschiedene Formen von Ganztagsschulen.

 

4. Wie stehen Sie zu den Forderungen, Besserverdienende ab einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro mehr in die gesellschaftliche Verantwortung zu nehmen?
Gesellschaftliche Verantwortung lässt sich nicht allein anhand des Jahreseinkommens definieren oder messen. Das Engagement und der Beitrag eines Einzelnen zum Gemeinwohl sind nicht zwangsläufig an seine finanzielle Situation gebunden. Jeder Mensch, unabhängig von seinem Einkommen, kann und sollte einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Es ist jedoch unbestreitbar, dass Menschen mit höheren Einkommen oft in der Lage sind, auf andere Weise einen größeren Beitrag zu leisten, sei es durch Spenden, ehrenamtliche Arbeit oder durch die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Viele der Personen, die ein Jahreseinkommen von über 200.000 Euro haben, sind in leitenden Positionen in Unternehmen tätig. Diese Unternehmen zeigen in der Regel ein wachsendes Engagement in Bezug auf Corporate Social Responsibility (CSR) Maßnahmen. CSR-Initiativen können einen erheblichen positiven Einfluss auf die Gemeinschaft haben, sei es durch umweltfreundliche Geschäftspraktiken, gemeinnützige Spenden oder die Unterstützung von Bildungs- und Gesundheitsinitiativen.
Es ist auch erwähnenswert, dass diese einkommensstarken Individuen bereits einen erheblichen Anteil der gesamten Einkommenssteuerlast tragen. Dieses Geld wird verwendet, um öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren, die allen Bürgern zugutekommen.
Während wir die Bedeutung der finanziellen Beiträge dieser Gruppe anerkennen, glauben wir, dass es nicht produktiv ist, sie weiter zu besteuern. Ein übermäßig belastendes Steuersystem kann unerwünschte Nebenwirkungen haben, wie die Abwanderung von Talenten und Investitionen in andere Länder oder die Schaffung von Anreizen für Steuervermeidung. Stattdessen sollten wir uns darauf konzentrieren, unser Steuersystem zu vereinfachen, Schlupflöcher zu schließen und sicherzustellen, dass die gesammelten Mittel effizient und zum Wohl der Allgemeinheit eingesetzt werden.
Zusammenfassend glauben wir, dass es wichtig ist, einen ausgewogenen Ansatz zu verfolgen, der sowohl die Bedürfnisse der Gemeinschaft als auch die wirtschaftlichen Realitäten berücksichtigt. Es ist unsere Pflicht, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Bürger, unabhängig von ihrem Einkommen, ermutigt werden, zum Gemeinwohl beizutragen und in dem Unternehmen weiterhin florieren und Arbeitsplätze schaffen können.

 

5. Immer mehr Fachkräfte verlassen die Praxis der Sozialrechtsverwirklichung und wandern in die Verwaltung der Sozialrechtsverwirklichung ab. Wie sollen Ihrer Meinung nach die geplanten Reformen der Sozialgesetzgebung mit dem auch dadurch entstehenden Fachkräftemangel umgesetzt werden?
Die Abwanderung von Fachkräften aus der Praxis der Sozialrechtsverwirklichung hat verschiedene Gründe, darunter unzureichende Anreize und eine oft übermäßige Arbeitsbelastung. Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken und die Situation zu verbessern, können folgende Maßnahmen ergriffen werden. Wie auch in anderen Bereichen, könnte die Bereitstellung angemessener Gehälter und finanzieller Anreize für Fachkräfte die Attraktivität des Berufsfelds steigern und eine vermehrte Abwanderung reduzieren. Gleichzeitig kann ebenfalls die Einführung flexiblerer Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit von Telearbeit oder Teilzeitarbeit dazu beitragen, die Arbeitsbelastung zu reduzieren. Die Schaffung von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Bereichs der Sozialrechtsverwirklichung kann Fachkräfte dazu ermutigen, in ihren Positionen zu bleiben und sich weiterzuentwickeln.

 

Die CDU: 

 

 

Antworten der CDU Hessen auf die Wahlprüfsteine der Kirchengewerkschaft

Wie wollen Sie den Personalmangel im sozialen Bereich beheben?
Der Mangel an Fachkräften belastet alle Wirtschaftsbereiche. Ein besonderer Bedarf besteht in den sozialen Berufen, da hier die Nachfrage auf Grund verschiedener Faktoren stetig steigt.
Um den Fachkräftemangel insgesamt zu beseitigen, verfolgen wir als CDU Hessen einen ganzheitlichen und multifaktoriellen Ansatz.
Eine langfristige Lösung kann nur in der verstärkten Ausbildung von Nachwuchskräften im gesamten sozialen Bereich liegen. Um dem Fachkräftemangel weiter entgegenzuwirken, wollen wir deswegen noch mehr Fachkräfte ausbilden. Dazu müssen unter anderem das Ausbildungsangebot durch eine angemessene Vergütung attraktiver gemacht und duale Studiengänge in diesem Bereich gefördert werden.
Wir brauchen eine bessere und effektivere Arbeitsvermittlung und mehr Anstrengungen, ausgebildete Fachkräfte für den Beruf zurückzugewinnen. Hierzu müssen Arbeitsbedingungen verbessern und Hindernisse beseitigt werden. Wir bekennen uns zu einer aktivierenden Arbeitsvermittlung, zu Aus- und Weiterbildung und zur Erhöhung der Beschäftigungsquote.
Zudem wollen wir ausländischen Arbeitskräften einen besseren Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Hierzu haben wir u.a. das Hessisches Welcome-Center aufgebaut. Wir wollen eine echte “Fast Lane” für Fachkräfte in Hessen schaffen. Durch eine klare Trennung der Fachkräfteeinwanderung von der Migration Schutzsuchender wollen wir Verfahren und dadurch auch die Möglichkeit zu arbeiten beschleunigen. Diese Maßnahmen wollen wir fortführen und bedarfsgerecht ausbauen. Für die Anwerbung von Fachkräften fordern wir vom Bund die Schaffung einer neuen Agentur für Einwanderung („Work-and-Stay-Agentur“). Diese Agentur soll aktiv um ausländische Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt werben, wo besondere Bedarfe bestehen. Der soziale Bereich muss hierbei einen Schwerpunkt bilden. Ihren Aufbau wollen wir aktiv unterstützen und mit hessischen Initiativen verzahnen.
Eine besondere Herausforderung besteht ohne Zweifel im Bereich der Pflegekräfte. Gute Pflege funktioniert nur dank guter Pflegekräfte. Durch die älter werdende Gesellschaft benötigen immer mehr Menschen pflegerische Angebote. Und das erfordert immer mehr Kräfte in der Pflege.
Hessen braucht bis 2040 mindestens 16.000 zusätzliche Pflegekräfte. Das ist eine enorme Herausforderung. Mit einem „Aktionsplan: Komm in die Pflege” werden wir dem begegnen. Darin sollen der Ausbau von Ausbildungs- und Studienplätzen ebenso enthalten sein wie Förderprogramme zur Qualifizierung und die bessere Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Im Zentrum unserer Aktivitäten wird die Gründung eine Task Force Pflegepersonal stehen, die eine Personal-Offensive erarbeiten und die Umsetzung begleiten soll. In der Task Force wollen wir die Kompetenz aus Politik, Praxis, Wissenschaft und Arbeitsverwaltung bündeln. Wichtig ist für uns ein Ausbildungsschub in der Pflege. Die Kapazitäten in der Fachkraftausbildung müssen ausgebaut werden. Zudem wollen wir, um die Abbruchquote in der Pflegeausbildung zu reduzieren, die Rahmenbedingungen verbessern und ein optimales Ausbildungsumfeld sichern. Dazu gehört nach der Abschaffung des Schulgeldes auch eine angemessene Vergütung während der Ausbildung.
Mit dem deutschlandweit einmaligen Pflegequalifizierungszentrum leistet Hessen Pionierarbeit, indem wir eine Unterstützungsstruktur bereitstellen, die internationale Pflege- und Gesundheitsfachkräfte findet, sie für den Standort Hessen interessiert und bei Bedarf weiterqualifiziert.
Neben den Fachkräften wollen wir auch das Berufsbild der Assistenzkräfte und der Pflegeassistenz attraktiver machen, um die Fachkräfte zu entlasten.
Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit Umschulungs- und Qualifizierungsprogramme noch intensiver nutzen, um Pflegekräfte zu gewinnen. Auch werden wir eine Initiative zur Rückgewinnung von Pflegekräften auflegen, die ihrem Beruf – häufig auf Grund der Arbeitsbedingungen – den Rücken gekehrt haben.
Zudem brauchen wir mehr pflegerische Fachkräfte aus dem Ausland. Wichtig ist hier, dass ausländische Abschlüsse leichter anerkannt werden. Dies werden wir im Rahmen der allgemeinen Fachkraftoffensive besonders vorantreiben. Mit dem Programm “Pflege integriert” haben wir eine gute Grundlage für die Gewinnung von Hilfs- und Assistenzkräften in der Pflege gelegt. Dieses wollen wir auch für Geflüchtete aus der Ukraine öffnen.
Auch wollen wir mit der Initiative „Mehr Pflegezeit – weniger Bürokratie“ Pflegekräfte von bürokratischen Anforderungen entlasten, damit die Arbeit am Menschen wieder mehr im Mittelpunkt der Pflegekräfte steht.
Für wichtig halten wir es aber auch, in der Ehrenamtskampagne des Landes einen neuen Schwerpunkt „Bürgerschaftliche Pflegekultur“ zu setzen. Dazu gehören u.a. die Entwicklung und Erprobung neuer Engagement-Modelle, Wettbewerbe und eine Imagekampagne.
Ein weiterer Aspekt mit herausgehobener Bedeutung ist die Gewinnung von ausreichend Erzieherinnen und Erziehern. Wir werden die Kommunen und Träger zudem in ihren Anstrengungen zur Sicherstellung des wachsenden Fachkräftebedarfs unterstützen. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 10.000 neue Erzieherinnen und Erzieher für Hessen zu gewinnen. Wir schmieden dafür gemeinsam mit den Kommunen einen Pakt für Personalgewinnung und -entwicklung und wollen unter anderem durch gute Arbeitsbedingungen Anreize schaffen.
Dazu gehören für uns insbesondere folgende Maßnahmen:
• Wir starten eine Anerkennungsoffensive für eine verlässliche und qualitativ gute Betreuung.
• Das erfolgreiche PivA-Förderprogramm einer dualisierten vergüteten Ausbildung für Erzieher weiten wir deutlich aus.
• Wir steigern die Zahl der Ausbildungsplätze an den Erzieherfachschulen und schaffen die Schulgelder an privaten Erzieherfachschulen ab.
• Die Anwerbung von Erzieherinnen und Erziehern aus dem Ausland muss intensiviert und ausländische Abschlüsse schneller und unbürokratisch anerkannt werden.
• Tagespflegepersonen soll nach entsprechender Weiterbildung ermöglicht werden, in den Kita-Bereich zu wechseln.
• Wir wollen den Quereinstieg in den Beruf des und die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher leichter ermöglichen.
• Wir bieten ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium für den Bereich Erziehung an, um bessere berufsbegleitende Angebote für sozialpädagogische Assistenten zu schaffen.

Wir werden zur Entlastung der Fachkräfte ein Förderprogramm für Assistenzkräfte in Verwaltung und Betreuung auflegen, die teilweise auf den Fachkraftschlüssel angerechnet werden können.
• Wir schaffen mehr Möglichkeiten für die Unterstützung der Erzieherinnen und Erzieher durch gemischte Teams, sogenannte “Löwen-Teams”. Dazu können beispielsweise Studierende entsprechender Fachrichtungen, im Ruhestand befindliche Erzieherinnen und Erzieher oder auch ehrenamtlich engagierte Helferinnen und Helfer zählen.
Durch diese Vielzahl von Maßnahmen wollen wir die Kommunen in die Lage versetzen, ausreichende und passgenaue Betreuungsangebote zu schaffen.
• Wie wollen Sie die Renten sichern und für die nächsten Jahrzehnte finanzieren?
Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten unter den Generationen fair verteilt. Um das Vertrauen der aktiven Generation von heute in das System der gesetzlichen Rentenversicherung von morgen zu stärken, brauchen wir eine klare Perspektive, die langfristig trägt. Dabei ist es uns wichtig das Vorsorgeniveau im Auge zu behalten und die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor Überforderung zu schützen. In diesem Zusammenhang sollten wir den Generationenvertrag weiterdenken.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, welches die Rente auf eine sichere Grundlage stellt. Aus unserer Sicht müssen dabei die drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge zusammengedacht werden. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dabei für die meisten Menschen die zentrale Säule bleiben. Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair und nachvollziehbar verteilt. In einem ersten Schritt ist es erforderlich, eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren.
Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf verlässliche und sichere Renten bzw. Pensionszahlungen verlassen können. Künftige Modernisierungen der Alterssicherung müssen auch das aktuelle Wirtschaftsgeschehen, zum Beispiel die Inflation, abbilden. Hier wurden noch unter der CDU-geführten Bundesregierung bis 2021 entscheidende Fortschritte erzielt. Dazu haben wir mit der Mütterrente, der Lebensleistungsrente und anderen Maßnahmen bereits viele Beiträge geleistet, um eine armutssichere Altersversorgung zu gewährleisten. Die Anrechnung von Erziehungszeiten – insbesondere von Müttern – wurde dabei durch stetigen Druck der Union schrittweise verbessert. Diesen Prozess wollen wir bis zur vollständigen Gleichstellung aller erziehenden Personen
und einer umfassenden Anerkennung von Erziehungsleistungen vollenden. Als Baustein im Kampf gegen Altersarmut von insbesondere Frauen setzen wir uns beim Bund dafür ein, dass die häusliche Pflege und die Erziehung von Kindern stärker bei der Rente berücksichtigt wird.
Leider gehen die aktuellen Vorschläge der Ampelregierung im Bund in genau die entgegengesetzte Richtung. Deswegen werden wir uns diesen Plänen mit Nachdruck entgegenstellen.

• Der Bedarf an Maßnahmen in Betreuung, Erziehung und Pflege, der mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, steigt rasant an. Wie stellen Sie sich die Gestaltung dieser Bedarfe in fachlicher und finanzieller Hinsicht vor?
Der Bedarf an Pflege und Betreuung steigt – sowohl im Kindesalter als auch im hohen Alter. Immer mehr Eltern nehmen immer längere Betreuungszeiten für ihre Kinder in Anspruch. Immer mehr vor allem ältere Menschen benötigen fachkundige Betreuung, Unterstützung und Pflege im Alter. Es ist Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unverhandelbaren Freiheit und Würde jedes einzelnen Menschen, dass wir jedem Menschen individuell die bestmögliche Hilfe und Unterstützung angedeihen lassen wollen. Dies ist natürlich mit vielfältigen Herausforderungen verbunden.
Bereich Betreuung und Erziehung:
Für die Kinderbetreuung sind die Kommunen im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltung zuständig. Trotz dieser rein kommunalen Verantwortlichkeit bringen wir uns als Land massiv ein. Die CDU-geführte Landesregierung hat hierbei 2018 für eine erhebliche Entlastung gesorgt. Denn seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 unterstützt das Land auf Initiative der CDU hin die für die Kinderbetreuung zuständigen Städte und Kommunen bei ihrer Aufgabe immens mit Landesmitteln, damit sie die Betreuung im Kindergarten für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt täglich für sechs Stunden beitragsfrei stellen können. Dafür zahlt das Land jährlich fast 400 Millionen Euro an die Kommunen. Mit diesem Beitrag entlastet das Land Eltern und Familien um bis zu 5000 Euro in drei Kindergartenjahren.
Das Land unterstützt die Kommunen auch über Zuschüsse zu den Betriebskosten von Tageseinrichtungen. Die Pauschalen pro Kind wurden zuletzt um durchschnittlich 40 % erhöht. Vor allem für diese Maßnahmen stehen – ohne Einschränkung der kommunalen Zuständigkeit und Verantwortung – allein im Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 über 2,46 Mrd. € aus Mitteln des Landes für die Unterstützung der Kinderbetreuung bereit. Aber trotz dieser enormen finanziellen Kraftanstrengung ist uns bewusst, dass darüber hinaus noch weitere Kosten für Kommunen und Eltern entstehen, die sowohl für die Kommunen als auch für viele Eltern eine Belastung darstellen können. Wir teilen daher das Ziel der Beitragsfreiheit, wenn sie finanzierbar ist. Wenn durch Nachverhandlungen im Länderfinanzausgleich zusätzliche Mittel in Hessen verbleiben, streben wir an, die Kinderbetreuung in allen Betreuungsformen über die bereits erfolgte Beitragsfreistellung von 6 Stunden am Tag hinaus umfassend für alle Kinder kostenlos zu machen.
Zudem werden wir die Kommunen mit weiteren Investitionsmitteln zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen unterstützen. Wir streben dafür die Fortsetzung des Landeskitainvestitionsprogramms an und werden dafür weitere Mittel zur Verfügung stellen. Über das Baurecht werden wir überdies Möglichkeiten für den schnelleren Bau von Kindertagesstätten schaffen. Dies geht einher mit unserer Unterstützung der Kommunen und Träger in ihren Anstrengungen zur Sicherstellung des wachsenden Fachkräftebedarfs. Siehe hierzu unsere Antwort auf Frage 1.

Bereich Pflege: Bei Pflegebedürftigkeit Hilfe sicherzustellen – zuhause oder in einem Heim, fachlich auf hohem Niveau und würdevoll-menschlich – das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir als Teil der Daseinsvorsorge ansehen und als unsere politische Pflicht. Wir wollen eine Pflegegarantie: Jeder soll die Pflege bekommen, die er braucht. Wir wollen, dass jeder darauf vertrauen kann, im Fall von Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden. Das ist Wesenselement einer humanen Gesellschaft, die dem christlichen Menschenbild verpflichtet ist. Die meisten pflegebedürftigen Menschen wünschen sich möglichst lange zu Hause leben zu können. Dank des großen Engagements vieler pflegender Personen und Angehöriger ist die Pflege zu Hause die mit Abstand häufigste Form der Pflege. Sie ist auch Ausdruck einer besonderen Verantwortungsübernahme, gerade in den Familien. Deshalb wird dort unser besonderer Fokus liegen. Denn klar ist, dass viele pflegende Angehörige zumindest zeitweise Unterstützung brauchen bei ihrer aufopfernden Arbeit. Daher wollen wir die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege ausbauen. Dazu werden wir ein Landesförderprogramm für mehr Plätze in Kurzzeit, Tages- und Nachtpflege etablieren. Für pflegende Angehörige wollen wir zudem ein Recht auf Reha-Maßnahmen einführen. Neben einer Informationskampagne über Hilfen und Ansprüche werden wir eine häusliche Tagespflege-Plattform für Angebote/Nachbarschaftshelfer („Tagesmütter für Pflegebedürftige“) etablieren und Initiativen zum Ausbau von Angeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsleistungen starten. Damit Menschen auch mir Unterstützungsbedarf möglichst selbständig leben können, fördern wir ambulante Wohnformen sowie neue Wohn- und Betreuungskonzepte. Die dort lebenden Menschen und ihre Angehörigen entscheiden selbst, wie die ambulante Versorgung und Betreuung für die
Wohngemeinschaft gewährleistet wird. Dafür wollen wir den Betroffenen und Angehörigen möglichst viel Flexibilität bieten und rechtliche Hürden und Anforderungen abbauen, aber gleichzeitig eine angemessene Qualität sichern und Betroffene vor Missbrauch schützen. Auch die Zahl von Pflegehotels wollen wir als neue Angebotsform in Hessen steigern. Diese haben sich als wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Situation der zu Pflegenden gezeigt. Für alle Menschen, die nicht zu Hause gepflegt werden können oder wollen, benötigen wir eine gute und flächendeckende Infrastruktur stationärer Pflegeangebote. Wir setzen dabei auf Trägervielfalt. Wir erwarten vom Bund, dass er im Rahmen einer umfassenden Leistungsreform die Rahmenbedingungen schafft, um flächendeckend die stationäre Pflege mit guter Qualität sicherzustellen. Dazu gehört auch die Pflegeaufsicht des Landes nicht nur zur Überwachung zu nutzen, sondern über den Dialog mit den Trägern und dem Einrichtungspersonal nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation zu suchen. Darüber hinaus werden wir – aufbauend auf der 2022 ermöglichten Soforthilfe für Investitionskosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – eine Initiative zur Verbesserung der Ausstattung von Alten- und Pflegeheimen starten. Für wichtig halten wir es auch, Pflegeheime stärker zu öffnen und in ihren sozialen Nahraum zu integrieren. Dadurch wollen wir neben der sozialen Infrastruktur der Quartiere auch den sozialen Austausch der Pflegebedürftigen stärken. Ein Weg hierzu könnte das Modellprojekte „Pflegeheim mitten im Leben“ sein, das wir breiter etablieren wollen. Dabei soll in ambulant betreuten Wohngemeinschaften selbstbestimmtes, unabhängiges und individuelles Leben im Alter trotz Hilfe- und Pflegebedarf ermöglicht werden. Oft gehen mit der Pflege von Angehörigen auch finanzielle Sorgen einher. Pflegebedürftigkeit darf aber kein Armutsrisiko sein – weder für die zu pflegenden Menschen und erst recht nicht für ihre Angehörigen. Die von der Bundesregierung im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz angekündigten Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen reichen bei Weitem nicht aus. Wir erwarten vom Bund ein Konzept, damit Pflege im Heim nicht unbezahlbar wird. Dazu gehören auch inflationsangepasste Freibeträge zur Heranziehung von Angehörigen. Dies muss eingebettet sein in eine große Leistungsreform des Bundes. Wir werden uns beim Bund dafür einsetzen, die Herausforderungen der Pflege umfassend anzugehen. Die bisher von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge erfüllen unsere Anforderungen nicht. Eine echte Reform muss neben Leistungsdynamisierung, einem Entlastungsbudget sowie einer Pflegegeld-Garantie auch die Einführung von Pflegezeit und Pflegelohnersatzleistung analog Elternzeit und Elterngeld sowie eine 10-tägige Freistellung pro Jahr für jeden pflegenden Angehörigen umfassen. Darüber hinaus werden wir uns beim Bund dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für mehr betriebliche Pflegezusatzversicherungen zu schaffen. Analog zur betrieblichen Altersvorsorge kann so unter dem Mantel der Sozialen Marktwirtschaft eine zusätzliche Säule für die Vorsorge geschaffen werden. Auch wollen wir den Bund auffordern ein einheitliches Pflegebudget einzurichten. Anstelle der zahlreichen Einzelbudgets für die Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege oder Sachleistungen, soll ein einziges – alle bisherigen Einzelbudgets umfassendes – Pflegebudget geschaffen werden, mit dem die individuell benötigten Leistungen unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Dazu werden wir zusätzlich ein hessisches Landespflegegeld einführen, um Pflegebedürftige zu unterstützen. Sie erhalten damit eine zusätzliche Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: den pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern. Aber auch die Personen, die im Heim gepflegt werden, haben zunehmend finanzielle Sorgen. In unseren Augen reichen die von der Bundesregierung im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz angekündigten Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen bei Weitem nicht aus, um hier gegenzusteuern. Wir erwarten vom Bund ein Konzept, damit Pflege im Heim nicht unbezahlbar wird. Dazu gehören auch inflationsangepasste Freibeträge zur Heranziehung von Angehörigen.
Dass die Ampel-Regierung auf Grund von Haushaltssanierungen den jährlichen Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro für 2024 streichen will, sehen wir in diesem Zusammenhang überaus kritisch.

• Wie stehen Sie zu den Forderungen, Besserverdienende ab einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro mehr in die gesellschaftliche Verantwortung zu nehmen? Durch unser progressives Einkommensteuerrecht ist sichergestellt, dass Besserverdienende deutlich höhere Steuern bezahlen und daher gesellschaftliche Verantwortung tragen. Klar ist auch: Hessen hat kein Finanzierungsproblem. Die Steuereinnahmen sind in den vergangenen Jahren gestiegen bzw. stabil geblieben. Für 2024 rechnen wir mit Steuereinnahmen von knapp 28 Mrd. Euro. Im Jahr 2014 waren dies noch 18 Mrd. Euro – demnach ein Plus von 10 Mrd. Euro bzw. 80% trotz zwischenzeitlicher Corona- und Energiekrise. Der Steuerlast der Bürger muss eine gerechte, angemessene Gegenleistung des Staates gegenüberstehen. Wir wollen unseren Staat verschlanken, unsere Bürger entlasten und Hessen zukunftssicher aufstellen. Wenn uns das gelingt, besteht schlicht kein Anlass für Steuererhöhungen. Zusätzlich ist die Steuerbelastung der sogenannten „Reichen“ schon jetzt überdurchschnittlich hoch. So zahlen die 10% der Höchstverdiener in Deutschland auch 55% der Einkommensteuer. Die reichsten 2% sind laut Wirtschaftsforschungsinstituts für 25% der Einnahmen verantwortlich.
Deutschland ist Hochsteuerland. Inflationsbedingte Mehreinnahmen des Staates gehören den Steuerzahlern. Wir wollen deshalb den Ausgleich der kalten Progression gesetzlich festschreiben. Die Steuerbelastung unserer Unternehmen liegt weit über dem OECD- Durchschnitt und der Wirtschaftsstandort Deutschland droht in eine Rezession zu stürzen. Wir setzen uns für eine Unternehmenssteuerreform ein, die zu einer tatsächlichen Entlastung führt. Um die Investitions- und Innovationskraft zu stärken, sollte so zum Beispiel die Steuerlast für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, auf 25 Prozent gedeckelt werden. Wir lehnen die Besteuerung von aus schon versteuertem Einkommen gebildeten Vermögen ab. Eine Besteuerung der Vermögenssubstanz, die ja typischerweise nicht in liquiden Mitteln, sondern z.B. als Betriebsvermögen oder Wohnimmobilie vorliegt, gefährdet die Altersvorsorge und den unternehmerischen Mittelstand gleichermaßen.
Ungeachtet dessen handelt es sich um ein bundespolitisches Thema.

 

• Immer mehr Fachkräfte verlassen die Praxis der Sozialrechtsverwirklichung und wandern in die Verwaltung der Sozialrechtsverwirklichung ab. Wie sollen Ihrer Meinung nach die geplanten Reformen der Sozialgesetzgebung mit dem auch dadurch entstehenden Fachkräftemangel umgesetzt werden?
Hierzu wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen.
Auch die Arbeit in der Sozialrechtsverwirklichung – sozusagen im „Back Office“ der vielen Mitarbeitenden in den sozialen Berufen ist wichtig und anerkennenswert. Wir wollen angesichts des Mangels an ausgebildeten Fachkräften aber dennoch durch gute Arbeitsbedingungen und attraktive Rahmenbedingungen sowie eine aktive und aktivierende Vermittlung Fachkräfte für die praktische Arbeit in sozialen Berufen zurückgewinnen

 

Wenn die andresen Parteien noch Antworten werden wir diese hier einstellen. Stand 04-10-2023

 

 

 

 

 

 

Tarifverhandlungen für den Bereich des KTD erfolgreich abgeschlossen!

 

Höchster Tarifabschluss im KTD für mehr als 25.000 Mitarbeitende:

 

  • 10 % Gehaltsplus ab dem 01.01.2024,

 

  • 2 % Gehaltsplus ab 01.01.2025,

 

  • zudem sind weitere deutliche Entgelterhöhungen durch eine Reform der Entgeltordnung ausgehandelt worden, die ebenfalls ab den 01.01.2025 in Kraft tritt!

Wir, die Tarifkommission der Kirchenge-werkschaft für den Bereich des KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie), können mitteilen: Die  Entgeltverhandlungen ab dem 01.01.2024 sind erfolgreich abgeschlossen.

Uns ist es ein Herzensanliegen, dass alle Kolleginnen und Kollegen in unserem Geltungsbereich dauerhaft ein echtes und nachhaltiges „mehr“ im Portemonnaie haben.

Ab dem 01.01.2024 gibt es glatte 10 % mehr  Gehalt.

Ein Jahr später (1.1.2025) kommen nochmal 2 % dazu, diese Prozente werden ergänzt durch die Wirkung der Strukturreform in den Abteilungen 1 – 4, für die wir hart in den vergangenen 2 Jahren verhandelt haben.  Insgesamt gilt: mindestens 12 % mehr Geld für alle! Plus weitere Entgelterhöhung durch die Reform der Eingruppierungsregeln!

Da sich die Tarifvertragsparteien überein-stimmend vom Ziel haben leiten lassen, die Entgeltstruktur des KTD nachhaltig fortzuentwickeln, erfolgt - trotz mehrmaliger ausführlicher und kontroverser Diskussionen im Verlaufe der zurückliegenden Verhandlungen - keine Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.

Eine dauerhalte Anhebung der Vergütungen in dem historischen Umfang von mindestens 12 % über eine Laufzeit von 24 Monaten wäre mit der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nicht abbildbar gewesen.

Bei der Diskussion wurden auch die aus der Perspektive der Mitarbeitenden einmaligen Nettovorteile gegenüber einer dauerhaften Tabellenentgeltsteigerung in Anbetracht der inflationsbedingten allgemeinen Preisstei-gerungen abgewogen.

Zudem mussten sich die Tarifvertrags-parteien bei der Entscheidung gegen eine Inflationsausgleichsprämie auch von der Erkenntnis leiten lassen, dass die Refinanzierung einer Inflationsausgleichs-prämie durch die Kostenträger in den einzelnen Leistungsbereichen nicht gesichert ist.

Eine Refinanzierung von veränderten Tabellenentgelten hingegen ist in weiten Teilen gesichert.

Zusätzlich ist es gelungen, einen Zuschuss zum Deutschlandticket ab dem 01.01.2024 auszuhandeln.

Die bereits beschlossenen und schon bekanntgegebenen Änderungen zur Arbeitszeit gelten ebenfalls ab dem 01.01.2024.

Auch alle Auszubildenden profitieren von einer intensiven und fairen Verhandlung: 150 € mehr ab 01.01.2024 und weitere 100 € mehr ab 01.01.2025.

Für die ärztlichen Mitarbeitenden im KTD wurde die Übernahme der Verhandlungen des Marburger Bundes im öffentlichen Dienst beschlossen: 4,8 % zum 01.07.2023 (rückwirkend) und 4 % zum 01.04.2024. 

Mit Dir sind wir eine:r mehr!

 

Wie üblich werden wir uns ca. ein halbes Jahr vor Ende dieser Laufzeit, also im Spätfrühling – Frühsommer 2025 wieder mit den anderen Tarifpartnern an einen Tisch setzen und weiter für gute Arbeitsbedingungen streiten.

Für die Tarifkommission

PS. Die Tarifverhandlungen für den Tarifvertrag für kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche (TV KB) laufen noch. Infos folgen!

 

 

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Ohne Mitglieder, keine Gewerkschaft! Ohne Gewerkschaft, keine Tarifverhandlungen! Ohne Tarifverhandlungen, keine Lohner-höhung & keine fairen Arbeitsbedingungen!

 

 

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