Logo der Kirchengewerkschaft

Guten Tag und herzlich willkommen!

Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die

  • wirtschaftlichen Interessen,
  • sozialen Interessen,
  • beruflichen Interessen

unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.

 

Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):

 

Einführung der 6. Stufe im TV KB

Die Einführung der 6. Stufe über den gesamten TV KB wurde im Rahmen der Tarifverhandlungen in 2023 mitverhandelt. Lediglich das „Wie“ bzw. das „Wieviel“ fehlt noch.

Wir, die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft, hatten pro Entgeltgruppe 300 Euro brutto als Unterschiedsbetrag zwischen der 5. und 6. Stufe bei Vollbeschäftigung oder wahlweise 3 freie Tage vorgeschlagen. Dies hat beim Arbeitgeberverband, dem VKDN, für „Schnappatmung“ gesorgt.

Entgegen der Vereinbarung, die 6. Stufe bis zum 30.06.2024 „zu füllen“, erfahren wir bei den Tarifverhandlungen am 13.10.2024, dass die 6. Stufe gemeinsam mit der nächsten Entgeltverhandlung verhandelt werden soll.

Im Juni 2024 hatten wir eine Klausurtagung mit dem VKDN in Schwerin. Daran anschließend sollte in Hamburg weitergearbeitet werden, so die Verabredung.

Bei den weiterführenden Tarifverhandlungen hat der Arbeitgeber sich dann aber dahin-gehend erklärt, kein Angebot zu unterbreiten, das für uns, die Kirchengewerkschaft, in irgendeiner Form verhandelbar und akzeptierbar war.

Einig waren wir uns darin, dass die 6. Stufe nach 20 Beschäftigungsjahren wirksam werden soll.

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft wird sich nun mit dieser Situation intensiv und kritisch auseinandersetzen müssen.

Wir werden Euch auf dem Laufenden halten.

Nur eine starke Gewerkschaft, wie die Kirchengewerkschaft, kann sich dafür einsetzen, dass sich Eure Arbeitsbedingungen positiv entwickeln.

Für die Tarifkommission

Hanna Schulze, Sven-Ole Greisen, Hubert Baalmann

 

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Gemeinsam für eine gute Kita-Qualität in Schleswig-Holstein.

 

Das Kita-Aktionsbündnis setzt sich ein! Damit gute Kita-Arbeit nicht aus dem (Gesetzes-)Rahmen fällt.

Der Landtag in Schleswig-Holstein wird im November 2024 ein angepasstes KiTa-Gesetz mit konkreten Folgen für die KiTa-Praxis beschließen. Mit Aktionen und einem breiten Interessenbündnis setzen wir uns für eine verbesserte und gesicherte Kita-Qualität ein.

Wir rufen mit unserer Aktion dazu auf, für die Absicherung guter Rahmenbedingungen einzustehen!

Schaut unbedingt in dem Link: 

Aktionsbündnis Kita Schleswig-Holstein

 

 

 

 

EIN Tarifwerk - TVöD jetzt!


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Kirchengewerkschaft Landesverband Weser-Ems, zusammen mit der Kirchengewerkschaft Niedersachsen und dem vkm als Arbeitnehmerorganisationen fordern eine einheitliche tarifliche Grundlage für alle Beschäftigten der verfassten Kirche im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, in der Ev-luth. Landeskirche Hannover sowie der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.

Hierzu möchten wir Euch gerne ein Informationsblatt (PDF) zur Kenntnis geben.

Wir sind überzeugt, dass wir mit Eurer Unterstützung die Arbeitgeberseite zum Handeln bewegen können.

Lasst uns gemeinsam für ein gerechtes und einheitliches Tarifwerk eintreten! 

Mit solidarischen Grüßen 

Ralf Reschke
Vorsitzender Landesverband Weser-Ems

 

 

 

Und sonst so?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Lesende unseres Newsletters,

Sie kennen die Kirchengewerkschaft als Ihre Gewerkschaft oder als Sympathisant für Kirchliches Arbeitsrecht in der Ausgestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien oder des Tarifvertrages.

Sie bekommen durch Ihre Mitgliedschaft eine Rechtsauskunft und einen Rechtsschutz.

Des Weiteren bekommen Sie aber auch bei unseren Vertragspartnern Sonderkonditionen. Es lohnt sich also, Mitglied der Kirchengewerkschaft zu sein.

Der Verband Christlicher Hotels e.V. (VCH-Hotels) hat mit uns, der Kirchengewerkschaft, einen Rahmenvertrag, der beinhaltet, dass Mitglieder, die in einem der Hotels, die Sie unter www.vch.de finden, Übernachtungen buchen, einen Preisnachlass von 10 % auf den Zimmerpreis sowie einen reduzierten Frühstückspreis, z. T. je nach Hotel das gebuchte Frühstück inklusive, erhalten.

Des Weiteren gibt es einen Rahmenvertrag mit einer finanziellen Sonderkondition bei dem BAVC-Bruderhilfe e.V. Hierbei handelt es sich um einen unabhängigen Automobilclub mit überzeugender Leistung und attraktiven Konditionen. Es ist nicht nur das Auto versichert im Rahmen von Mobilschutz, sondern auch Ihr Fahrrad, insbesondere Ihr E-Bike.

Die entsprechenden Konditionen können Sie als Interessierte dem Anhang entnehmen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich beide Angebote genauer ansehen und diese auch gerne nutzen. Beides funktioniert nur im Rahmen einer von der Geschäftsstelle bestätigten Mitgliedschaft der Kirchengewerkschaft.

Also, es lohnt sich mehrfachst Mitglied der Kirchengewerkschaft zu sein.

Sollten Sie noch nicht Mitglied der Kirchengewerkschaft sein, können Sie dieses hier sofort erledigen:

Beitrittserklärung

Wir wünschen allen, die jetzt schon im Urlaub befinden und die sich auf den Urlaub vorbereiten eine gute sommerliche erholsame Zeit.

Für die Kolleginnen und Kollegen, die dann doch arbeiten dürfen/müssen, erfolgreiches zufriedenes Schaffen.

Für den Bundesvorstand

 

Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

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Presseerklärung Diakonie Mecklenburg-Vorpommern

Der NDR Mecklenburg hat unter dem Titel “Scharfe Kritik an Arbeitszeit und Entgelten bei der Diakonie“ über die aktuelle Lohn- und Gehaltsauseinandersetzung berichtet.

Die Kirchengewerkschaft, die Gewerkschaft der Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas, hat Aufklärungsbedarf bezüglich der Entgeltentwicklung.

Wie die Verhandlungskommission der Kirchengewerkschaft in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Mecklenburg mitteilt, ist es richtig, dass für den Zeitraum seit 2016 die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern insgesamt um 34,93 % gestiegen sind. Prozentuale Zahlen, so die Verhandlungsgruppe, spiegeln die Realität nicht wider.

Eine Gesundheitspflegehelferin oder Altenpflegehelferin bezieht bei Vollzeitbeschäftigung im Verhältnis der Kolleginnen und Kollegen in Hamburg, Schleswig-Holstein (anwender vom KTD) oder in anderen diakonischen Einrichtungen, die unter die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) fallen, 11 % weniger Gehalt. Das sind in Euro -358,00 (bei einer Vollzeitstelle).

Die Kolleginnen in der Entgeltgruppe 7, z. B. in der Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderpflege als auch Erzieherinnen oder Medizinisch-Technische Assistenten, sind im Vergleichswert der Diakonie Hamburg und Schleswig-Holstein mit einem minus von 3,34 %, in Euro -122,00 niedriger in der Entlohnung.

Nehmen wir, so die Verhandlungsgruppe der Gewerkschafter, eine Sozialpädagogin, einen Sozialarbeiter, die im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sind, haben für den Vergleich zwischen dem Diakonischen Werken Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg diese aktuell ein plus von 195,00 Euro.

Im Verhältnis zu den anderen Diakonischen Werken Deutschlands ist die Zahl dann ein Defizit von minus 6,44 % = 334,00 Euro minus. Das Diakonische Werk Mecklenburg ist innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, zu dem dieses Diakonische Werk gehört, die  Organisation, die nicht tarifgebunden ist.

Hierbei ist, so der Sprecher der Kirchengewerkschaft, festzustellen, dass sich das Diakonische Werk bei der Änderung des Arbeitsrechts vom sogenannten „Dritten Weg“ zu einer tarifrechtlichen Regelung seit Jahren nicht bewegt.

Die Verhandlungsführer der Kirchengewerkschaft fordern kontinuierlich, gegenüber den diakonischen Dienstgebern die Abschaffung des Dritten Weges und die Einführung einer tarifrechtlichen Regelung durch gewerkschaftliche Tarifverhandlungen.

Dieses ist aber offensichtlich seitens des Diakonischen Werkes nicht gewollt und wird auch nicht auf die Tagesordnung gesetzt, so sagt ein Sprecher des Landesverbandes der Kirchengewerkschaft.

Die Argumentation der Dienstgebervertreter, dass allein die Einforderung einer Lohnanpassung und die Auszahlung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie nicht refinanziert sei, ist für die Gewerkschafter nicht nachvollziehbar und nicht transparent dargelegt.

Ob wir 39 oder 40 Stunden arbeiten, so ein Gewerkschaftsvertreter, ist in diesem Zusammenhang das mutmaßlich kleinere Übel.

Somit wird in der kommenden Woche (4. Juli) die Arbeitsrechtliche Kommission sich noch einmal intensiv mit den Dienstgebervertretern auseinandersetzen müssen, dass die steuerrechtliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000,00 Euro pro Beschäftigten noch in diesem Jahr ausgezahlt werden muss.

Für den Landesvorstand der Kirchengewerkschaft Diakonie Mecklenburg-Vorpommern

Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und kann auch einen entsprechenden Kontakt zu unserer Verhandlungsgruppe in der Arbeitsrechtlichen Kommission herstellen.

 

Erläuterungen:

In den Pressemeldungen wird ausschließlich über die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in dem Zusammenhang berichtet. Diese sind aber nicht beteiligt, weder theoretisch noch aktiv an der Frage und Gestaltung des Arbeitsrechts in der Diakonie Mecklenburg. Dieses obliegt einem gewählten Personenkreis aus der Mitarbeiterschaft und der Gewerkschaft für Beschäftigte in Kirche, Diakonie und Caritas, der Kirchengewerkschaft.

Die Kirchengewerkschaft hat sich entgegen allen politischen Positionierungen für die aktive Arbeit an und in der Arbeitsregelungskommission ausgesprochen, da es ansonsten ausschließlich zu einem Direktionsrecht der Diakonie Mecklenburg kommen würde, wenn Gehaltsentwicklungen von einzelnen Beschäftigten gegenüber den Dienstgebern eingefordert wären.

Es ist für die Kirchengewerkschaft nicht nachvollziehbar, warum die Diakonie Mecklenburg sich bis dato so vehement gegen die Entscheidungen der Nordkirche wehrt, sich am tarifrechtlichen Weg zu beteiligen.

Für die Beschäftigten in der verfassten Kirche Mecklenburg und Pommern gilt ein einheitlicher Tarifvertrag. Dieser ist mit dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Dienstnehmer Deutschlands (VKDN) und der Kirchengewerkschaft ausgehandelt worden. Hierbei zeigt sich, dass Gewerkschaften auch gute Tarifverträge sowohl für den Bereich der verfassten als auch für die Diakonie entwickeln, verhandeln und tarifieren können.

Auch zu diesem Thema und für weitere Informationen und Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

 

 

 

 


Kontaktdaten der Kirchengewerkschaft