Mitglied in der Kirchengewerkschaft werden:
Jetzt so wichtig wie nie zuvor
Die Kirchengewerkschaft braucht Sie – für mehr Gerechtigkeit und Mitspracherecht. Treten Sie jetzt der Kirchengewerkschaft bei.
Wenn Sie sich lieber schriftlich anmelden möchten, öffnen Sie bitte einfach die Beitrittserklärung (PDF), speichern sie auf Ihrem Rechner, füllen sie am Bildschirm oder gut lesbar handschriftlich aus und senden sie per Fax oder Post an unsere Geschäftsstelle.
Herzlichen Dank!
Was kostet es mich, Mitglied der Kirchengewerkschaft zu werden?
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Bundesdelegiertenkonferenz der Kirchengewerkschaft in der Beitragsordnung festgelegt und beträgt monatlich 0,9 Prozent der individuellen Entgeltgruppe, Stufe 2.
Bei Teilzeitbeschäftigten bis zu 28 Wochenstunden ermäßigt sich der monatliche Beitrag auf 67 Prozent.
Bei nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer/-innen beträgt der Mitgliedsbeitrag 0,9 Prozent des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, ohne Zuschläge oder Sonderzahlungen.
Rentner/-innen und Pensionäre zahlen einen Monatsbeitrag in Höhe von 5,00 Euro. Geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Arbeitslose, Mitglieder in Elternzeit ohne Beschäftigung zahlen jeweils den Mindestbeitrag von 5,00 Euro monatlich.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der persönlichen Verhältnisse (Umgruppierung, Arbeitgeberwechsel u.Ä.) im Rahmen der "Beitragsehrlichkeit" unaufgefordert der Geschäftsstelle der Kirchengewerkschaft mitzuteilen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Entsprechende Beitragstabellen finden Sie hier.
Die Beitragstabellen werden nach dem Inkrafttreten der jeweiligen Gehaltstabelle angepasst..