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Guten Tag und herzlich willkommen!

Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die

  • wirtschaftlichen Interessen,
  • sozialen Interessen,
  • beruflichen Interessen

unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.

 

Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):

 

Ergänzung IAP

 

Liebe Kolleg:innen,

mit Datum 7. November 2023 haben wir, die Kirchengewerkschaft, den Tarifvertrag Inflationsausgleich tarifiert.

Aufgrund von einigen Anfragen und unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Konstellationen haben sich die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft und der Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (VKDN) darauf verständigt, dass ein Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie (IAP) besteht, wenn ein:e Beschäftigt:e am 01.11.2023 in einem Arbeitsverhältnis auf Grundlage des TV KB zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stand und nach dem 01.11.2023, ohne Unterbrechung, in ein Arbeitsverhältnis, ebenfalls auf Grundlage des TV KB, mit einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Nordkirche gewechselt hat, dass am 01.01.2024 fortbestand.

Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-prämie erfolgt durch den Dienstgeber, mit dem am 01.01.2024 ein Arbeitsverhältnis besteht, sofern die oder der Beschäftigte

belegt, dass die Anspruchsvoraus-
setzungen aus dem Tarifvertrag beim vorherigen Dienstgeber erfüllt waren.

Somit ist es der Tarifkommission der Kirchengewerkschaft gelungen, diese rechtliche Lücke zu schließen und nunmehr auch allen Kolleg:innen, die mit Jahres-wechsel ihren Dienstgeber gewechselt haben, die Inflationsausgleichsprämie zukommen zu lassen.

An dieser Stelle sei noch einmal auf die Ausschlussfrist und die Geltendmachung der IAP innerhalb von 6 Monaten hingewiesen.

Für die Tarifkommission 


Hubert Baalmann

Gewerkschaftssekretär/Dipl. Jurist

Bleibt oder werdet Teil der Kirchengewerkschaft, damit wir noch stärker werden!

Jetzt hier Mitglied der
Kirchengewerkschaft werden!

Mit Dir sind wir eine: r mehr.

 

 

 

Ich bin Karin Jürgensen.

Ich bin heute hier, weil ich es wichtig finde, zu der Situation in der        Kita Landschaft in Schleswig-Holstein laut zu werden und Stellung zu beziehen.

Ich bin hier als Vertreterin des Landesverbandes Nord der Kirchengewerkschaft, der Gewerkschaft für die Beschäftigte in Kirchen, Caritas und Diakonie Nord,

Und ich bin hier als Mitglied der Mitarbeitervertretung vom Kirchenkreis Schleswig-Flensburg, des Betriebsrates bei der Kirche.

So, wie die Situation in den Kitas zurzeit ist, kann es nicht weiter gehen.

Da sind sich Mitarbeitende im Kita Bereich, Eltern, die Träger und wir als Kirchengewerkschaft einig.

Das hören wir heute ja von verschiedenen Seiten hier auf der Bühne und von euch aus den Kitas.

Wir als Kirchengewerkschaft bekommen von euch die Rückmeldung, dass unheimlich viele Kolleginnen und Kollegen belastet und total überlastet sind.

Ihr sollt und wollt den Betreuungsauftrag professionell erfüllen.

Der Druck ist so krass.

Die unterschiedlichen Anforderungen an euch steigen.

Das macht auf Dauer krank.

Ihr, die heute noch Vertretungen übernehmen könnt, kommt auch an eure Grenzen und fallt morgen oder übermorgen aus.

Ihr arbeitet am Limit um den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Ihr steht in der ersten Reihe zwischen Trägern, Eltern und Kindern.

Immer wieder müssen kurzfristig Gruppen in den Kitas geschlossen werden.

Das führt zu großer Unzufriedenheit bei den Eltern.

Verständlich.

Ihr in der Kita seid die Ersten, die mit dem Frust umgehen müssen.

Das ist anstrengend.

Bei uns melden sich verzweifelte Mitarbeitende, die eine Belastungsanzeige stellen, weil sie einfach nicht mehr können.

Das wird immer schlimmer.

Viele von euch überlegen ganz aus der Kita Arbeit auszusteigen.

Viele ändern aus Verzweiflung sogar ihre Arbeitsverträge und wollen lieber weniger Stunden arbeiten.

Das hat aber große Auswirkungen!

Weniger Stunden zu arbeiten heißt ja auch weniger Geld zu verdienen.

Die abgegebenen Stunden müssen wieder von anderen aufgefangen werden.

Wir hören, das macht ein schlechtes Gewissen gegenüber den Eltern, den Kolleginnen und Kollegen und der Kita Leitung.

Und natürlich auch gegenüber den von euch betreuten Kindern.

Das kann so also nicht die Lösung sein.

Wir brauchen euch als motivierte und zufriedene Kolleginnen und Kollegen in den Kitas.

Ohne Fachkräfte kann Kita nicht funktionieren.

Wir fordern die Träger auf, sich um euch Mitarbeitende zu kümmern, euch gut zu behandeln und wertzuschätzen.

Die pädagogische Arbeit von der Krippe bis in den Vorschulbereich ist sehr herausfordernd.

Die Dokumentations- und Verwaltungsflut lässt euch untergehen.

Es gibt zu wenig Personal.

Es müssen mehr Fachkräfte ins System.

Wir als Kirchengewerkschaft sehen: es muss gehandelt werden. Sofort!

Wir sind heute mit all unseren organisierten Kolleginnen und Kollegen, mit Elternvertretungen auf allen Ebenen und den verschiedenen Trägern ein großes und starkes Bündnis.

Wir als Kirchengewerkschaft fordern für euch:  

Wir brauchen den Fachkraft-Kind-Schlüssel und nicht den          Fachkraft-Gruppen-Schlüssel.

Wir brauchen mehr Vertretungsstunden in den Kitas.

Wir brauchen ein Nachjustieren bei der Refinanzierung.

Wir brauchen weiterhin eine gute Ausbildungs- und Fachkräfteoffensive.

Spart nicht am falschen Ende.

Eine Ausbildung muss immer vergütet werden –

in allen Ausbildungsgängen.

Wir wollen motivierten Nachwuchs gewinnen und euch erfahrene Profis in den Kitas behalten.

Pädagoginnen und Pädagogen, die zufrieden sind, arbeiten gerne.

Das muss gewürdigt werden.

Die von euch betreuten Kinder haben ein Recht auf eine liebevolle und zuverlässige Betreuung und ein Recht auf Bildung.

Ihr,    die Kinder und die Eltern brauchen einen verlässlichen Alltag in einer gut funktionierenden Kita.

Jemand sehr Kluges hat einmal gesagt:

Gesundheit ist das größte Geschenk,

Zufriedenheit der größte Reichtum,

Treue die beste Beziehung.

Wir wollen Gesundheit für euch.

Wir wollen, dass ihr zufrieden seid.

Von einer treuen Beziehung zueinander profitieren alle.

Das Kita Gesetz muss nachgebessert werden.

Handelt jetzt!

 

 

Auch dazu im NDR

Bericht im NDR -SH

 

 

 

 

 

Die Kirchengewerkschaft ruft zur Demo auf

 

Kita in Gefahr

Die Kirchengewerkschaft ist Teil des Bündnisses "Kita in Gefahr".

Wir laden alle Kolleginnen und Kollegen, Erzieherinnen, Erzieher, SPAs und sonstige Beschäftigte in den Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an der Demonstration

am 21. März 2024, um 9.00 Uhr, vor dem Landtag in Kiel,  ein.

Die Kirchengewerkschaft stellt durch ihre Kolleginnen und Kollegen fest, dass der Fachkräftemangel Formen angenommen hat, die eine Qualitätssicherung in den Kitas nicht mehr gewährleisten können. Der emotionale, der fachliche sowie der organisatorische Druck in den Kindertagesstätten und Kinder-pflegeeinrichtungen sind so massiv, dass die psychischen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen und folglich die Ausfallzeiten massiv zunehmen.

Die Kolleg:innen arbeiten permanent am/über dem Limit  und versuchen alles, den Kita-Betrieb aufrecht zu erhalten.

Durch diesen Sachverhalt werden auch immer öfter Gruppen in den Kitas geschlossen.

Vorübergehende Gruppenschließungen nehmen merklich zu.

Die inhaltliche und pädagogische Arbeit von Krippe bis zum Elementarbereich ist immer angespannter. Hier stehen wir vor enormen Herausforderungen, die insbesondere auch aus dem Kindertagesfördergesetz resultieren. Es besteht dringender Handlungsbedarf,
so der Landesvorstand Nord der Kirchengewerkschaft.

Aus diesem Grund müssen wir mit allen organisierten Kolleginnen und Kollegen in Zusammenarbeit mit dem Kreiselternrat, freien und kirchlichen Trägern ein Bündnis schaffen, um der Politik laut und deutlich mitzuteilen, dass hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen ist.

Wir fordern:

  • Fachkraft-Kind-Schlüssel statt Fachkraft-Gruppen-Schlüssel
  • Vertretungsstundenerhöhung
  • Ausbildungs- und Fachkräfteoffensive
  • Ausbildungsvergütung in allen

Ausbildungsgängen

  • Qualitätssicherung

Die von uns betreuten Kinder, so die Erzieherinnen und Erzieherinnen, SPAs und sonstige Beschäftigte in den Kitas, haben ein Recht auf qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung.

Wir demonstrieren am 21. März 2024, um 9.00 Uhr, vor dem Landtag in Kiel.

 

 

 

 

 

 

 Tarifeinigung für den Bereich der Erziehungsdienste, TV-KB der Nordkirche

Liebe Kolleg: innen,

nach einigen zum Teil sehr kontroversen und harten Diskussionen hat die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft ein Ergebnis für die Entgeltrunde Abteilung 3 (pädagogischer Dienst in Kindertagesstätten) mit dem VKDN (Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland) erzielt.

Im Rahmen der Tarifverhandlungen 2023/24 haben wir mit dem VKDN auf dessen Wunsch hin die Abteilung 3 neu strukturiert.

Dieses beinhaltet auch eine neue, eigene Entgelttabelle in der Anlage 1a zum TV KB (alter KAT).

Nun möchten wir Euch hier gerne die Einzelheiten mitteilen.

Abteilung 3 - pädagogischer Dienst in Kindertagesstätte

Ab dem 01.07.2024 wird die Entgeltgruppe „K“ umbenannt in „KS“.

So soll die Unterscheidung zu der Tabelle der anderen Abteilungen deutlicher sein. In der jetzigen Fassung der Abteilung 3 gibt es Vorbemerkungen. Die Vorbemerkung 3 wird

neu gefasst. Die Entgeltgruppen KS 5 (ehemals K 5) und die KS 7 (ehemals K 7) Buchstaben a), b), d), f) und g) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro bei Vollzeitbeschäftigung. Hinzugefügt haben wir die Vorbemerkung 4.
Diese beinhaltet eine monatliche Zulage in Höhe von 70 Euro bei Vollzeitbeschäftigung für die Tätigkeit als Praxisanleitung in den pädagogischen Arbeitsfeldern.

Die Praxisanleitung muss mindestens 15 % der Arbeitszeit betragen.

Eine wichtige Forderung der Kirchen- gewerkschaft war die Beibehaltung des Gruppenbezugs bei der Eingruppierung der Kita-Leitung.

Neu hinzugekommen ist die KS 12 für die Leitung einer Kindertagesstätte mit mindestens zehn Gruppen bzw. einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Plätzen.

Eine besondere Herausforderung dieses Tarifvertrags ist die länderübergreifende Regelung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein.

Hier die Protokollnotiz Nr. 2, die heute neugefasst wurde: „Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen (KS 7), die überwiegend in einer Kindertagesstätte, deren Standort innerhalb der Grenzen der Freien und Hansestadt Hamburg liegt, tätig sind, erhalten in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 eine Zulage in Höhe von 70 Euro.

Beschäftigte der Entgeltgruppe KS 5 die überwiegend in einer Kindertagesstätte, deren Standort innerhalb der Grenzen der Freien und Hansestadt Hamburg liegt, tätig sind, erhalten eine Zulage in Höhe von 190 Euro. Diese Summen sind ausgewiesen für Vollzeitbe-schäftigte. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird analog runtergerechnet.“

Einmalige Stufenvorweggewährung

Die Beschäftigten in der KS 5, KS 7, KS 11 und KS 12, die sich am 30.06.2024 in der Erfahrungsstufe 1 befinden, werden zum 01.07.2024 in die Erfahrungsstufe 2 eingestuft.

Unter der Voraussetzung, dass dieses so bei Euch eintritt, beginnt die Erfahrungszeit zum Erreichen der 3. Stufe mit dem 01.07.2024 zu laufen.

Wie Ihr wisst, wurde die Frage der Anpassung der Entgelttabelle gemäß § 13 TV KB für die Abteilung Kindertagesstätten in der letzten Entgeltrunde ausgeklammert.

Wir haben uns auf die Tabellenwerte des Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD) SuE geeinigt.

Die entsprechende Tabelle könnt ihr im Anhang sehen.

 

Pädagog: innen in der Abteilung 1 und 2

Die Beschäftigten in der Abteilung 1 - Allgemein und die Beschäftigten in der Abteilung 2, also kirchenspezifische Tätigkeiten, die als Erzieherinnen (der Tarifvertrag ist in der weiblichen Form geschrieben), Diakoninnen, Gemeinde-pädagoginnen, Sozialpädagoginnen/ Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogischen Assistentinnen arbeiten, haben ab dem 01.07.2024 den monatlichen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 124 Euro.

 

Ab dem 01.07.2025 erhöht sich dieser Betrag auf 131 Euro.

Hierbei ist wichtig, dass sich die Höhe auf eine Vollzeitbeschäftigung bezieht. Bei einer Teilzeitbeschäftigung reduziert sich dieser Betrag dann entsprechend.

Regenerationstage

Beschäftigte, die in der Tätigkeit als Erzieherinnen, Diakoninnen, Gemeinde-pädagoginnen, Sozialpädagoginnen/Sozialar-beiterinnen und Sozialpädagogischen Assistentinnen arbeiten und in den Abteilungen 1 bis 3 eingruppiert sind, haben im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 2 Regenerationstage.

Hierbei ist es wichtig, dass es sich um eine Arbeitsbefreiung und nicht um Urlaubstage handelt.

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, verfallen die bereits genehmigten Regenerationstage.

Die Arbeitnehmerinnen müssen spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Zeitraum die Regenerationstage schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.

Es wird in der Abteilung 3 in den Entgeltgruppen KS 3 bis KS 12 für Beschäftigte in der 5. Erfahrungsstufe nach 18 Jahren Erfahrungszeit eine Zulage gezahlt. Die Zulage geht in einem Tabellenwert auf, der in einer weiteren Spalte der Entgelttabelle der Abt. 3 ausgewiesen wird („5. Stufe mit Zulage“).

 

Änderungstarifvertrag Nr. 17

Es gibt tarifliche Änderungen, die im sogenannten Änderungstarifvertrag Nr. 17 niedergeschrieben sind.

Inhaltlich und materiell hat sich nichts verändert.

Für die Kolleg: innen in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern war es notwendig, eine Änderung vorzunehmen, da wir die Küster- und Hausmeisterdienste sowie den Sozial- und Erziehungsdienst in die falsche Entgeltgruppe eingruppiert hatten.

 

„Inflationsausgleichsprämie“

Hierfür gibt es eine ergänzende Regelung: Wenn eine Kollegin oder ein Kollege am 01.11.2023 in einem Arbeitsverhältnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche Norddeutschland stand und zum 01.01.2024 das Arbeitsverhältnis an einer anderen Dienststelle weitergeführt hat und beide Dienststellen den TV KB zur Anwendung bringen, muss der neue Dienstgeber, bei dem die Kollegin oder der Kollege am 01.01.2024 die Arbeit aufgenommen hat, die entsprechende IAP auszahlen.

Vorausgesetzt ist, dass der vorherige Arbeitgeber im Jahr 2023 noch keine IAP ausgezahlt hat.

Dieser Tarifvertrag tritt am 01.07.2024 in Kraft.

Die Kirchengewerkschaft hat ein gutes Ergebnis für Euch ausgehandelt.

Es ist eine Menge passiert. Wir hoffen aber, dass hier insbesondere die Kolleg: innen der Abteilung 3 mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Bleibt oder werdet Teil der Kirchengewerkschaft, damit wir noch stärker werden!

Sei dabei, sei solidarisch, werde Teil der Kirchengewerkschaft und setze Dich für die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen ein!

Für die Tarifkommission

 

Jörgen Schulz             Hubert Baalmann
Vorsitzender                Gewerkschaftssekretär/

Bereich TV KB             Dipl. Jurist

 

Jetzt hier Mitglied

der Kirchengewerkschaft werden!

 

Mit Dir sind wir eine: r mehr.

 

 



 

ADK-Info 1/2024

Bericht über die Beschlüsse der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 26. Januar 2024.

Jetzt auch Inflationsausgleichsgeld für Kolleginnen und Kollegen nach TV-L!

 

Mit der beschlossenen Arbeitsrechtsregelung wurde nun der erste Teil des TV-L-Abschlusses 2023 für die Beschäftigten, die nach der Dienstvertragsordnung dem TV-L unterfallen, umgesetzt. Beschäftigte, deren Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis zum 9. Dezember 2023 besteht und die in der Zeit vom 1. August bis 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten, haben einen Anspruch auf Inflationsausgleichsgeld in Höhe von einmalig 1.800 Euro netto (Auszubildende und Praktikanten in Höhe von einmalig 1.000 Euro netto) bei einer Vollzeitstelle.

Darüber hinaus besteht bei weiter bestehenden Beschäftigungsverhältnissen für die Monate Januar bis Oktober 2024 ein monatlicher Anspruch auf 120 Euro netto (für Auszubildende und Praktikanten monatlich in Höhe von 50 Euro netto), wenn an mindestens einem Tag im Monat Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte haben einen ihrem Arbeitsumfang entsprechend anteiligen Anspruch. Der Inflationsausgleich soll so schnell wie es verwaltungstechnisch möglich ist, frühestens mit der Gehaltsabrechnung im März, ausbezahlt werden.

Bereits seit Juni 2023 wurde den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, deren Entgelt sich an dem TVöD orientiert, ein Inflationsausgleich in Höhe von einmalig 1.240 Euro netto und seit Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 ein Inflationsausgleich in Höhe von monatlich 220 Euro netto gezahlt. 

Damit besteht nunmehr eine Gleichbehandlung aller Beschäftigtengruppen im Rahmen des Inflationsausgleichs.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite in der ADK werden ebenso darauf drängen, dass auch die Übernahme der Entgelterhöhung des zweiten Teils des TV-L Abschlusses 2023 mit Wirkung vom 1. November 2024 für die Beschäftigten so schnell wie möglich beschlossen und umgesetzt wird. Dies kann aber erst wieder nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen der Tarifparteien erfolgen, sobald der endgültige Tariftext vorliegt.  

                                    gez. Ehla Hausmann für den LV Weser - Ems

 

 

 


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