Das ist sie: Ihre Kirchengewerkschaft
Die Kirchengewerkschaft ist eine echte Gewerkschaft und besitzt „Tarifhoheit“. Das heißt sie hat das Recht, Tarifverträge zur Regelung der Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder abzuschließen (Art. 9 GG).
Wir, die Kirchengewerkschaft (vormals: „vkm – Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“), sind seit über siebzig Jahren die Interessenvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche, Diakonie und Caritas. Anders als andere Gewerkschaften verstehen wir uns als Partner aller Institutionen der Kirche und Diakonie, die in der Funktion eines Arbeitgebers gegenüber kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auftreten. Wie diese fühlen wir uns mitverantwortlich für die Erfüllung des Auftrages der Kirche.
Die Präambel der Satzung der Kirchengewerkschaft:
„Jeder kirchliche Dienst ist auf den Auftrag der Kirche ausgerichtet, das Wort Gottes zu verkündigen, die Sakramente zu verwalten, Glauben zu wecken, Liebe zu üben und die Gemeinde zu bauen im Gehorsam gegen Gott und in der Nachfolge Jesu Christi. Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche verbindet die Mitglieder und begründet das Recht und die Pflicht der Kirchengewerkschaft, die Belange ihrer Mitarbeiter im Rahmen dieser Satzung wahrzunehmen.“
Was macht die Kirchengewerkschaft?
Wir vertreten die wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen unserer Mitglieder und wollen deren Lebens- und Arbeitsbedingungen ständig verbessern durch
- den Abschluss von Tarifverträgen
- die Einflussnahme auf die kirchliche Gesetzgebung
- die Schulung der Mitglieder von Mitarbeitervertretungen
- die Förderung der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- die Gewährleistung von Rechtsberatung und finanziellem Rechtschutz im Arbeits- und Sozialrecht
- die Errichtung von Unterstützungseinrichtungen
Die Mitgliedschaft in ihrer Gewerkschaft sollte für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso selbstverständlich sein wie die Mitgliedschaft in ihrer Kirche!
Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Ich bekomme trotz günstiger Beiträge eine qualifizierte Beratung!
Ich habe Teil an der allgemeinen Tarifentwicklung in Kirche und Diakonie!
Ich werde durch die Mitgliederzeitschrift „Kirchengewerkschaft Info“ regelmäßig umfassend informiert!
Ich erhalte Rechtschutz, denn auch in Dienstgemeinschaften gibt es Konflikte.
Ich erhalte einen zusätzlichen freien Tag, wenn auf mein Arbeitsverhältnis der TV KB oder KTD angewendet wird.
Ich erhalte ebenfalls einen zusätzlichen freien Tag, wenn auf mein Arbeitsverhältnis die AVR.KW oder AVR.HN angewendet wird.
Wie ist die Kirchengewerkschaft entstanden?
Die Kirchengewerkschaft wurde am 20. Mai 1949 als Gewerkschaft Kirche und Diakonie – Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nordelbien – gegründet.
Sie ist Rechtsnachfolger des am 26. Dezember 1919 gegründeten und 1933 aufgelösten „Verband der Kirchenbeamten und -angestellten“. Diese führte seit dem 5. Juni 1961 den Namen „Verband Kirchlicher Arbeitnehmer Schleswig-Holstein“, seit dem 7. Juni 1971 den Namen „Verband Kirchlicher Mitarbeiter Nordelbien“ und seit dem 30. Oktober 1991 den Namen „Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nordelbien“.
Der Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nordelbien wurde am 3. Mai 2003 Mitglied des vkm Deutschland.
Der vkm Deutschland wurde am 3. Mai 2003 in Berlin gegründet durch Zusammenschluss der vkm Landesverbände von Baden, Kurhessen-Waldeck und Nordelbien. Er ist für den Beitritt anderer Landesverbände offen.
Am 1. Mai 2013 Umbenennung von „vkm Deutschland“ in „Kirchengewerkschaft“.
Mehr über die Geschichte der Kirchengewerkschaft finden Sie unter „Rückblick“.