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Am 25. Oktober 2016 um 12:43 Uhr stand in der zweiten Verhandlungsrunde zwischen der Kirchengewerkschaft und dem VKDA (Verband kirchlicher diakonischer Anstellungsträger Norddeutschland) ein Verhandlungsergebnis fest.

Das bedeutet, dass die Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland unter die Tarifbindung des KATs fallen, zum

01.10.2016 linear 2,7 % mehr Gehalt erhalten und zum

01.10.2017 dann 2 %.

Somit ist eine lineare Gesamterhöhung für die Laufzeit von 24 Monaten von 4,7 % erzielt worden.

Zu dem Tarifvertrag gehört auch die Anhebung der Eigenbeteiligung für Arbeitnehmer/Innen in der VBL und in der EZVK (VBL - Versorgungsanstalt Bund/Länder, EZVK - Evangelische Zusatzversorgungskasse = betriebliche Altersvorsorge).

So wird zum 1. Januar 2017 der Anteil der Arbeitnehmer um 0,2 % angehoben, zum 1. Juli 2017 um weitere 0,1 % und zum 1. Juli 2018 erneut um 0,1 %.

Der Kirchengewerkschaft war es wichtig bzw. ein Bestandteil der Forderungen, dass das sog. „Sterbegeld“ wieder eingeführt wird.

Somit ist der Arbeitgeberverband der Kirchengewerkschaft nachgekommen. Wenn bedauerlicherweise bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses eine Kollegin oder ein Kollege verstirbt, erhält diese/r bzw. ihre/seine Erbberechtigten nicht nur für den Sterbemonat ein Entgelt, sondern zusätzlich ein weiteres Monatsentgelt.

Das Verhandlungsergebnis hat eine Widerrufsfrist bis zum 30. November 2016.

Für die Tarifkommission:

Ursula Einsiedler ( Vorsitzende)

 

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