Internationaler Tag der Pflege 2016
Am 12. Mai 1820 wurde Florence Nightingale geboren. Sie war eine britische Krankenschwester. Die
Tochter einer wohlhabenden britischen Familie galt als Pionierin der modernen Krankenpflege. An ihrem Geburtstag – also dem 12. Mai – wird ihr zu Ehren der internationale Tag der Krankenpflege begangen.
Die seinerzeit, vor 196 Jahren, engagierte Krankenschwester würde auch heute noch mit den aktuellen Maßstäben als Pionierin einer anderen modernen Krankenpflege gelten können.
Die Kirchengewerkschaft hat sich mit ihrer Berufsgruppe Pflegedienst in der letzten Zeit intensiver mit der Pflege beschäftigt. Hierbei waren schwerpunktmäßig die ambulante und stationäre Pflege auf einem kritischen Prüfstand. Die Kolleginnen und Kollegen sind sich einig, dass heute bei kritischer Betrachtung keiner
bestreiten kann, dass die pflegerische Versorgungssituation sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Einrichtung und die Patientensicherheit nicht mehr umfänglich voll gewährleistet ist. Dieses impliziert eine Rationalisierung von Pflege.
Die konfessionsgebundenen sowie die nicht konfessionsgebundenen Einrichtungen erheben einen hohen Standard und eine Leitbilddiskussion zum Wohl der Patienten. Dieses geht aber, so die Einschätzung der Kirchengewerkschaft, zulasten der Beschäftigten. Das Zeitliche und Organisatorische im Bereich der Pflege hat mittlerweile einen entsprechenden Aufwand und nimmt Zeit in Anspruch, die bei der Pflege am Patienten, am Menschen definitiv fehlt.
Die Kolleginnen und Kollegen der Kirchengewerkschaft fordern eine verbesserte Pflegesituation in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen.
So fordert die Berufsgruppe Pflegedienst das Bundesministerium für Gesundheit auf, eine nachhaltige Verbesserung der Pflegesituation zu schaffen.
Nach Auffassung der Kirchengewerkschaft sollte bzw. muss ein Pflegepersonalschlüssel in Abhängigkeit von Stations- und Bereichsgrößen für Pflegeeinrichtungen entwickelt und eingesetzt werden. Hierbei ist die Anzahl
der zu versorgenden Patienten der Maßstab, der gekoppelt an die Erkrankung und den damit bestehenden Pflegebedarf eingesetzt werden muss.
Zudem sollten die Mindestquoten für vollexaminierte Pflegekräfte nach Fachbereichen bzw. Abteilungen oder Gebieten festgelegt und transparent gemacht werden.
Die Kirchengewerkschaft nimmt wahr, dass unter der derzeitigen Berücksichtigung des Mangels an examinierten Pflegekräften, auf dem Arbeitsmarkt eine neue Qualifikationsoffensive bzw. neue Qualifikationsmodelle entwickelt und gefördert werden müssen.
Eine weitere große Belastung und Herausforderung ist die umfangreiche gesetzlich vorgesehene / vorgeschriebene Dokumentationspflicht.
Diese muss nach Auffassung unserer Kolleginnen und Kollegen dringend vereinfacht werden mit dem Ziel, mehr Zeit für die Patientenversorgung zu haben.
Somit müsste nach Auffassung der Kirchengewerkschaft die Dokumentation in der Kommunikation zwischen stationärer und ambulanter Pflege sowie in der Kommunikation mit den Patienten schnellstmöglich überdacht werden.
Eine Dokumentation als Kommunikation kann nach unserer Auffassung auch bedeuten, dass ein Pflegefaktor im Sinne der gesetzlichen Dokumentation, das Gespräch, die Zuwendung und der persönliche Kontakt zwischen Pflegenden und zu pflegenden Patienten, dokumentiert und abrechnungsfähig wäre.
Wie der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft zum internationalen Tag der Pflege weiter mitteilte, ist nach seiner Auffassung eine vereinheitlichte Dokumentation und Qualitätssicherung im stationären und
ambulanten Bereich einzuführen, um Abläufe im Krankenhaus effektiver und effizienter zu gestalten. Die Kooperation zwischen den beiden Sektoren muss definitiv vereinfacht werden, so der Bundesvorstand.
Eine besondere Wichtigkeit ist die Wertschätzung der von den Kolleginnen und Kollegen geleisteten
Arbeit. So müssen, sagte der Bundesvorstand, die Entgelttabellen für die Kolleginnen und Kollegen in der ambulanten und stationären Pflege merklich angehoben werden. Im gleichen Atemzug müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Zeitfaktoren zur Grundpflege von Patienten sowie für spezielle Aufgaben grundlegend überdacht werden, die der Arbeit am Menschen und für den Menschen gerecht werden, so der Bundesvorstand.
Liebe Leserinnen und Leser, achten Sie bitte am internationalen Tag der Pflege auf die Fahrzeuge der ambulant arbeitenden Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Diakonie und des Caritas sowie in den stationären Einrichtungen. Schenken Sie den Kolleginnen und Kollegen vor Ort ein Lächeln und einen besonderen Dank.
Für den Bundesvorstand
Ralf Reschke