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Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer oder Beamter aber auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fern bleibt, obwohl nach Tages-/Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistung zu erbringen wäre.

Der Arbeitnehmer als auch der Beamte benötigt hierfür die Genehmigung seines Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Dieser kann und muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren, in machen Fällen auch unter Wegfall der Bezüge. Oft wird Urlaub dem Erholungsurlaub gleichgesetzt, der aber nur eine bestimmte Art von Urlaub darstellt.

Sprachgeschichtlich, so finden wir bei Wikipedia, geht der Begriff Urlaub auf das alt- und mittelhochdeutsche Substantiv Urloup zurück, das zunächst ganz allgemein Erlaubnis bedeutet. In der höfischen Sprache der mittelhochdeutschen Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen, die ein Höherstehender oder die Dame dem Ritter erteilen konnte.

Später wandelte sich die Bedeutung: Urlaub wurde als offizielle vorübergehende Freistellung vom Dienstverhältnis verstanden, allgemeiner dann als dienst- oder arbeitsfreie Tage, die der Erholung dienen. (Urlaub Sprachratgeber Artikel Duden)

In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlich geregelten Anspruch auf 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Die durch die Tarifvertragsparteien also auch durch die Gewerkschaft für Kirche und Diakonie ausgehandelten Tarifverträge sind meistens deutlich großzügiger, so dass deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich 29 Urlaubstage pro Jahr genießen können. Im Bereich der Tarifbindung zum kirchlichen Tarifvertrag Diakonie und zum Kirchlichen Arbeitnehmerinnen-Tarifvertrag sind dieses 30 Tage.

Damit liegen wir, Deutschland, nach Schweden, den Niederlanden und Dänemark auf Platz 4 im europäischen Vergleich. Einzelne Studien bezeichnen die Deutschen deshalb ungeachtet trotzdem als angeblichen Freizeitmeister Europas, obwohl die Fakten dieses nicht bestätigen (von Gesetzes wegen nur 4 Wochen, Neue Züricher Zeitung vom 24. Februar 2012, Seite 13).

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Euch eine angenehme Erholungszeit - egal wo Sie sie verbringen, ob im hohen Norden, im Osten, im Westen oder auch im Süden, in Deutschland, in einem europäischen Mitgliedsstaat oder auf einem anderen Kontinent.

Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die Kolleginnen und Kollegen, die tarifgebunden sind gemäß KAT und KTD, einen Anspruch auf Urlaubsgeld für die Monatsabrechnung Juni erhalten. Auch dieses ist eine Verhandlungsleistung und ein Verhandlungsergebnis Ihrer Gewerkschaft für Kirche und Diakonie.

Mit den besten Wünschen für eine wunderbare, erholsame, sonnige Zeit für den Vorstand der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie,
die Tarifkommission und die Geschäftsstelle


Hubert Baalmann
Dipl.-Jurist


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