In diesen Tagen wird die Weihnachtsdeko herausgesucht, in den Geschäften weihnachtlich dekoriert, auf den Märkten weihnachtlich Musik angespielt, Sie bereiten sich vor auf Ihre Jahresabschluss / Weihnachtstreffen und bereiten betriebliche Weihnachtsfeiern vor.
Im Volksmund wird immer noch von Weihnachtsgeld gesprochen, dass Sie in diesen Tagen
(15. November / 30. November) von Ihrem Arbeitgeber erwarten.
In der rechtlichen Bedeutung gehen wir von sogenannten Sonderentgelten aus. Sonderentgelte werden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, die am 01. November des Jahres in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dieses finden Sie im KAT § 17, im KTD im gleichen Paragraphen.
Viele Arbeitnehmer rechnen mit diesem Geld, da sie auch einen Anspruch darauf haben. Dieses Geld erhalten Sie, weil es einen Rechtsanspruch aus einem / dem Tarifvertrag ist, dem Sie unterliegen. Gleiches gilt für einige Arbeitsvertragsregelungen, die ich aber hier im Einzelnen nicht aufführen möchte.
Es ist aber festzuhalten, dass es gut ist, dass Sie unter einem Tarifvertrag diesen Anspruch haben, da das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden hat, dass es keinen Rechtanspruch aus sogenannter betrieblicher Übung heraus ergeht.
Somit sollten Sie weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Gewerkschaften, und hier insbesondere die Gewerkschaft für Kirche und Diakonie, in Ihrem tarifpartnerschaftlichen Arbeiten weiterhin die Ansprüche als Sonderzahlungen und Sonderentgelte für Sie erkämpfen.
Sie sind Begünstigte ggf. im Rahmen der Allgemeinverbindlichkeit. Somit ist es ein solidarischer Akt, wenn Sie Mitglied der Gewerkschaft sind, sich aktiv einzubringen und dafür zu kämpfen, dass dieser Bestandteil Ihrer Vergütung weiterhin bestehen bleibt. Somit ist dieses Thema zwar derzeit nicht aktuell auf der Tagesordnung bei Tarifverhandlungen, ist aber wichtig, damit Sie sich entscheiden, wo Vorteile für gewerkschaftliche Arbeit liegt. Die Vorteile liegen bei der Erstreitung/ Erkämpfung von Sonderentgelten sowie das Urlaubsgeld und aktuell das Weihnachtsgeld.
Sollten Sie Kolleginnen und Kollegen neben sich sitzen haben, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, sollten Sie diese genau auf die Problematik hinweisen, dass Sie sogenannte "Trittbrettfahrer" sind, die Begünstigte von gewerkschaftlicher Arbeit sind.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen nachdenkliche, gewerkschaftsorientierte Zeit.
Hubert Baalmann
Dipl.-Jurist