Mitarbeitendenvertretung

MVG-EKD und Mitarbeitendenvertretung
in der Kirche

Die Mitarbeitendenvertretung (MAV) übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen. Gewählte Mitarbeitende vertreten dabei die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber und wirken an wichtigen Entscheidungen mit. Grundlage dieser Tätigkeit ist das Mitarbeitendenvertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD), das in vielen Bereichen dem Betriebsverfassungsgesetz entspricht und die Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen regelt.

Mitarbeitendenvertretung

Die MAV wird von den Beschäftigten einer kirchlichen oder diakonischen Einrichtung gewählt. Sie vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Arbeitgeber:innen und wirkt bei wichtigen Entscheidungen.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Mitbestimmung bei personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten
  • Förderung der Zusammenarbeit im Betrieb

Das MVG.EKD

Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) ist die rechtliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen.

Wichtige Merkmale:

  • Orientierung am Gedanken der Dienstgemeinschaft
  • Konsensorientierte Zusammenarbeit statt Konfrontation
  • Kein Streikrecht, dafür Schlichtungsverfahren
  • Besonderer Kündigungsschutz für MAV-Mitglieder

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