INFO 1_2019
Die Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Diakonie Hessen hat im Mai 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Dies ist die erste Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen.
Das Gremium der ARK ist mit sieben Arbeitgebervertretern und
mit sieben Arbeitnehmervertretern sowie deren persönlichen Stellvertretern
besetzt. Die Arbeitgebervertreter werden
vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen
entsandt; die Vertreter der Arbeitnehmer aus Arbeitnehmerverbänden und
Gewerkschaften, hier: Verband kirchlicher Mitarbeiter in Hessen und Nassau
(VKM) und Kirchengewerkschaft, Landesverband Hessen. Zur Mitarbeit sind
jetzt Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände berechtigt. Dies bedeutet, dass
die Mitarbeiter der Diakonie Hessen die
Arbeitsbedingungen nicht mehr über
ihre Mitarbeitervertretungen, konkret
den Gesamtausschuss (GAMAV), verhandeln können. Um die Arbeitsbedingungen mitgestalten zu können und um
Einfluss auf die Verhandlungen in der
ARK zu nehmen, ist es notwendig, einem
Mitarbeiterverband oder einer Gewerkschaft beizutreten.
Bevor die Gespräche in der ARK aufgenommen wurden, einigten sich der VKM
und die Kirchengewerkschaft auf folgende Sitzverteilung: fünf Sitze für den
VKM und zwei Sitze für die Kirchengewerkschaft, da der VKM zwei Kollegen
aus Kurhessen Waldeck für die ARK gewonnen hatte. Auf diese Weise ergab sich
folgendes Verhältnis der Arbeitnehmervertretung in der ARK: vier Kollegen aus
Kurhessen-Waldeck und drei Kollegen
aus Hessen und Nassau.
Innerhalb der ARK bestand zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell
Einigkeit, sich einmal monatlich in der
ARK zu treffen und jeweils einmal monatlich Vorbereitungstreffen durchzuführen. Beide Seiten treffen sich am zweiten Donnerstag im Monat zu ihrer vorbereitenden Sitzung und am dritten Donnerstag im Monat zur gemeinsamen
Sitzung in der Arbeitsrechtlichen Kommission. Wie in jedem neuen Gremium
mussten zunächst Strukturen aufgebaut
werden, im Rahmen derer gearbeitet werden kann; ebenso mussten Verfahrensweisen gefunden werden, wie man zueinander kommen kann und wie die Arbeit aufteilt wird. Die Struktur sieht vor,
dass es zu jedem ARK-Mitglied einen
ständigen Vertreter gibt. Die persönliche Stellvertretung nimmt in der Regel
nicht an den Sitzungen der ARK teil,
aber an allen vorbereitenden Sitzungen.
Die persönliche Stellvertretung nimmt
lediglich an der ARK teil, sofern die Erstbesetzung aufgrund von Krankheit oder
aus anderen Gründen verhindert ist.
In einer der ersten Sitzungen einigten
sich die Mitglieder der ARK darauf, im
Herbst eine Klausur mit allen ARKMitgliedern, also auch mit den Stellvertretern, durchzuführen, um dort die
grundsätzliche Ausrichtung der neuen
ARK zu debattieren. Die Arbeit in diesem neuen Gremium wurde voller Elan
und Vertrauen aufgenommen, und es
zeigte sich, dass dies ziemlich schnell
positive Früchte trug.
Eine der Früchte war eine kräftige LohnSteigerung für die Kollegen in KurhessenWaldeck, da in den letzten zwei Jahren
aufgrund des Fehlens einer ARK für Kurhessen-Waldeck keine Lohnerhöhung
verhandelt wurde. Für alle Arbeitsbereiche, insbesondere der ambulanten und
stationäre Altenhilfe, wurden die Gehälter im Jahr 2018 um insgesamt 5,7 Prozent erhöht. Dies erfolgt in zwei Schritten: Ab dem 1. Juni erfolgte eine Erhö-
hung um 3,0 Prozent, ab dem 1. Oktober
eine weitere um 2,7 Prozent. Laufzeitende ist der 31. März 2019.
Weiterhin wurde beschlossen, die Notlagenregelung für diakonische Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Notlage
gekommen sind, nach dem Modell von
Hessen und Nassau zu übernehmen und
zu überarbeiten. Beide Punkte wurden
von dem Gesamtausschuss (GMAV) der
Diakonie Hessen und von Verdi als völlig mangelhaft bezeichnet, da die Lohnerhöhung viel zu gering sei und die innerbetriebliche Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Notlagen den Kollegen in der
Mitarbeitervertretung entnommen werde. Beide Kritikpunkte wurden ausschließ-
lich von den Gesamtausschussmitgliedern GAMAV und Verdi geäußert. Von
Arbeitskollegen haben wir keine negativen
Rückmeldungen bekommen, sondern lediglich positive Zustimmung erfahren.
Auf der Klausurtagung der Arbeitsrechtlichen Kommission im Herbst wurde
unter einer externen Moderation erarbeitet, dass alle Mitglieder darin einig
sind, eine neue Arbeitsvertragsrichtlinie
für die Diakonie Hessen zu erarbeiten.
Damit verabschiedete sich das Gremium davon, die AVR von Kurhessen-Waldeck mit derjenigen von Hessen und Nassau zu vergleichen und aus diesem Vergleich beider Arbeitsvertragsrichtlinien
eine gemeinsame zu entwickeln.
Um dieses große Ziel der Bildung einer
eigenen Arbeitsvertragsrichtlinie zu erarbeiten, wurden Arbeitsgruppen gegründet, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen werden. In diesen Arbeitsgruppen sind sowohl die persönlichen
Stellvertreter als auch die Mitglieder der
Arbeitsrechtlichen Kommission eingebunden, so dass zur Besetzung der Arbeitsgruppen 28 Personen zur Verfügung
standen. Aufgrund dieser hohen Anzahl
an Personen ergab sich die Möglichkeit,
alle Arbeitsgruppen mit den entsprechenden Experten zu besetzen. Die Arbeitsgruppen sind paritätisch besetzt,
und sie werden ihre Arbeitsergebnisse
von Zeit zu Zeit den Kollegen in der Arbeitsrechtlichen Kommission vorstellen.
Erst nach einer ausführlichen Diskussion in der ARK werden diese Ergebnisse
zur Weiterbearbeitung in die Arbeitsgruppen zurückgegeben. Zu folgenden Themen wurden Arbeitsgruppen gebildet:
__ Mantel der AVR
__ Qualifizierung
__ Altersversorgung
__ Vergütung
__ Eingruppierung
__ Arbeitszeit-Modelle
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei
der Ideensammlung und Informationsbeschaffung auf Tarifverträge zurückgegriffen wird, zum Beispiel den KTD,
den Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen, den TVÖD oder die AVR Diakonie
Deutschland, um dort Anregungen zu
erhalten und um ggf. auch Regelungen
zu übernehmen.
Neben den Arbeitsgruppen wurden auch
Ausschüsse gebildet: Ein Ausschuss hat
eine Geschäftsordnung erarbeitet; ein
weiterer Ausschuss befasst sich mit den
in wirtschaftliche Notlagen gekommenen Einrichtungen (dies ist der sog. Notlageausschuss).
Ein besonderer Schwerpunkt der neuen
AVR wird auch die Auseinandersetzung
mit dem digitalen Wandel 4.0 werden.
Zu dieser Fragestellung hat sich der arbeitsrechtliche Ausschuss der Kirchengewerkschaft bereits über einen Fachreferenten kundig gemacht.
Der arbeitsrechtliche Ausschuss der Kirchengewerkschaft, Landesverband Hessen, bearbeitete in einer zweitägigen
Klausur im April 2018 die ersten Forderungen für die Arbeitsrechtliche Kommission.
Die Mitglieder des arbeitsrechtlichen Ausschusses haben beschlossen, sich weiter
regelmäßig zu treffen und ihre Mitglieder in der Arbeitsrechtlichen Kommission mit ihren Vorschlägen zu unterstützen. Der arbeitsrechtliche Ausschuss der
Kirchengewerkschaft, Landesverband
Hessen, tagt jeden ersten Donnerstag
von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
In der letzten Sitzung haben wir Jens
Kretschmer zum Vorsitzenden des arbeitsrechtlichen Ausschusses gewählt.
Wir bedanken uns bei ihm für die Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen
und freuen uns als Vorstand auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm.
Als Kirchengewerkschaft streben wir
zwar weiterhin Tarifverträge an, da dies
aber in der Diakonie Hessen momentan
nicht möglich ist, werden wir das Arbeitsrecht über den derzeit möglichen „Dritten Weg“ in der Arbeitsrechtlichen Kommission mitgestalten. Damit werden wir
dem Auftrag unserer Mitglieder gerecht,
Arbeitsrecht aktiv mitzugestalten.
__ Burkhard Schops, Vorsitzender
des Landesverbandes Hessen und
Mitglied der ARK Hessen