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INFO 1_2019

Die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Diakonie Hessen hat im Mai 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Dies ist die erste Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen.

Das Gremium der ARK ist mit sieben Arbeitgebervertretern und mit sieben Arbeitnehmervertretern sowie deren persönlichen Stellvertretern besetzt. Die Arbeitgebervertreter werden vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen entsandt; die Vertreter der Arbeitnehmer aus Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften, hier: Verband kirchlicher Mitarbeiter in Hessen und Nassau (VKM) und Kirchengewerkschaft, Landesverband Hessen. Zur Mitarbeit sind jetzt Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände berechtigt. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter der Diakonie Hessen die Arbeitsbedingungen nicht mehr über ihre Mitarbeitervertretungen, konkret den Gesamtausschuss (GAMAV), verhandeln können. Um die Arbeitsbedingungen mitgestalten zu können und um Einfluss auf die Verhandlungen in der ARK zu nehmen, ist es notwendig, einem Mitarbeiterverband oder einer Gewerkschaft beizutreten.
Bevor die Gespräche in der ARK aufgenommen wurden, einigten sich der VKM und die Kirchengewerkschaft auf folgende Sitzverteilung: fünf Sitze für den VKM und zwei Sitze für die Kirchengewerkschaft, da der VKM zwei Kollegen aus Kurhessen Waldeck für die ARK gewonnen hatte. Auf diese Weise ergab sich folgendes Verhältnis der Arbeitnehmervertretung in der ARK: vier Kollegen aus Kurhessen-Waldeck und drei Kollegen aus Hessen und Nassau.

Innerhalb der ARK bestand zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell Einigkeit, sich einmal monatlich in der ARK zu treffen und jeweils einmal monatlich Vorbereitungstreffen durchzuführen. Beide Seiten treffen sich am zweiten Donnerstag im Monat zu ihrer vorbereitenden Sitzung und am dritten Donnerstag im Monat zur gemeinsamen Sitzung in der Arbeitsrechtlichen Kommission. Wie in jedem neuen Gremium mussten zunächst Strukturen aufgebaut werden, im Rahmen derer gearbeitet werden kann; ebenso mussten Verfahrensweisen gefunden werden, wie man zueinander kommen kann und wie die Arbeit aufteilt wird. Die Struktur sieht vor, dass es zu jedem ARK-Mitglied einen ständigen Vertreter gibt. Die persönliche Stellvertretung nimmt in der Regel nicht an den Sitzungen der ARK teil, aber an allen vorbereitenden Sitzungen. Die persönliche Stellvertretung nimmt lediglich an der ARK teil, sofern die Erstbesetzung aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist.

In einer der ersten Sitzungen einigten sich die Mitglieder der ARK darauf, im Herbst eine Klausur mit allen ARKMitgliedern, also auch mit den Stellvertretern, durchzuführen, um dort die grundsätzliche Ausrichtung der neuen ARK zu debattieren. Die Arbeit in diesem neuen Gremium wurde voller Elan und Vertrauen aufgenommen, und es zeigte sich, dass dies ziemlich schnell positive Früchte trug.

Eine der Früchte war eine kräftige LohnSteigerung für die Kollegen in KurhessenWaldeck, da in den letzten zwei Jahren aufgrund des Fehlens einer ARK für Kurhessen-Waldeck keine Lohnerhöhung verhandelt wurde. Für alle Arbeitsbereiche, insbesondere der ambulanten und stationäre Altenhilfe, wurden die Gehälter im Jahr 2018 um insgesamt 5,7 Prozent erhöht. Dies erfolgt in zwei Schritten: Ab dem 1. Juni erfolgte eine Erhö- hung um 3,0 Prozent, ab dem 1. Oktober eine weitere um 2,7 Prozent. Laufzeitende ist der 31. März 2019.

Weiterhin wurde beschlossen, die Notlagenregelung für diakonische Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind, nach dem Modell von Hessen und Nassau zu übernehmen und zu überarbeiten. Beide Punkte wurden von dem Gesamtausschuss (GMAV) der Diakonie Hessen und von Verdi als völlig mangelhaft bezeichnet, da die Lohnerhöhung viel zu gering sei und die innerbetriebliche Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Notlagen den Kollegen in der Mitarbeitervertretung entnommen werde. Beide Kritikpunkte wurden ausschließ- lich von den Gesamtausschussmitgliedern GAMAV und Verdi geäußert. Von Arbeitskollegen haben wir keine negativen Rückmeldungen bekommen, sondern lediglich positive Zustimmung erfahren.

Auf der Klausurtagung der Arbeitsrechtlichen Kommission im Herbst wurde unter einer externen Moderation erarbeitet, dass alle Mitglieder darin einig sind, eine neue Arbeitsvertragsrichtlinie für die Diakonie Hessen zu erarbeiten. Damit verabschiedete sich das Gremium davon, die AVR von Kurhessen-Waldeck mit derjenigen von Hessen und Nassau zu vergleichen und aus diesem Vergleich beider Arbeitsvertragsrichtlinien eine gemeinsame zu entwickeln.

Um dieses große Ziel der Bildung einer eigenen Arbeitsvertragsrichtlinie zu erarbeiten, wurden Arbeitsgruppen gegründet, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen werden. In diesen Arbeitsgruppen sind sowohl die persönlichen Stellvertreter als auch die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission eingebunden, so dass zur Besetzung der Arbeitsgruppen 28 Personen zur Verfügung standen. Aufgrund dieser hohen Anzahl an Personen ergab sich die Möglichkeit, alle Arbeitsgruppen mit den entsprechenden Experten zu besetzen. Die Arbeitsgruppen sind paritätisch besetzt, und sie werden ihre Arbeitsergebnisse von Zeit zu Zeit den Kollegen in der Arbeitsrechtlichen Kommission vorstellen. Erst nach einer ausführlichen Diskussion in der ARK werden diese Ergebnisse zur Weiterbearbeitung in die Arbeitsgruppen zurückgegeben. Zu folgenden Themen wurden Arbeitsgruppen gebildet:
__ Mantel der AVR
__ Qualifizierung
__ Altersversorgung
__ Vergütung
__ Eingruppierung
__ Arbeitszeit-Modelle

Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der Ideensammlung und Informationsbeschaffung auf Tarifverträge zurückgegriffen wird, zum Beispiel den KTD, den Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen, den TVÖD oder die AVR Diakonie Deutschland, um dort Anregungen zu erhalten und um ggf. auch Regelungen zu übernehmen.

Neben den Arbeitsgruppen wurden auch Ausschüsse gebildet: Ein Ausschuss hat eine Geschäftsordnung erarbeitet; ein weiterer Ausschuss befasst sich mit den in wirtschaftliche Notlagen gekommenen Einrichtungen (dies ist der sog. Notlageausschuss).

Ein besonderer Schwerpunkt der neuen AVR wird auch die Auseinandersetzung mit dem digitalen Wandel 4.0 werden. Zu dieser Fragestellung hat sich der arbeitsrechtliche Ausschuss der Kirchengewerkschaft bereits über einen Fachreferenten kundig gemacht.

Der arbeitsrechtliche Ausschuss der Kirchengewerkschaft, Landesverband Hessen, bearbeitete in einer zweitägigen Klausur im April 2018 die ersten Forderungen für die Arbeitsrechtliche Kommission.
Die Mitglieder des arbeitsrechtlichen Ausschusses haben beschlossen, sich weiter regelmäßig zu treffen und ihre Mitglieder in der Arbeitsrechtlichen Kommission mit ihren Vorschlägen zu unterstützen. Der arbeitsrechtliche Ausschuss der Kirchengewerkschaft, Landesverband Hessen, tagt jeden ersten Donnerstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

In der letzten Sitzung haben wir Jens Kretschmer zum Vorsitzenden des arbeitsrechtlichen Ausschusses gewählt. Wir bedanken uns bei ihm für die Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen und freuen uns als Vorstand auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm.

Als Kirchengewerkschaft streben wir zwar weiterhin Tarifverträge an, da dies aber in der Diakonie Hessen momentan nicht möglich ist, werden wir das Arbeitsrecht über den derzeit möglichen „Dritten Weg“ in der Arbeitsrechtlichen Kommission mitgestalten. Damit werden wir dem Auftrag unserer Mitglieder gerecht, Arbeitsrecht aktiv mitzugestalten.

__ Burkhard Schops, Vorsitzender des Landesverbandes Hessen und Mitglied der ARK Hessen

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