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INFO 1_2019

Erziehungsdienste und ihre Herausforderung

Die Bundesregierung will die Qualität der Kinderbetreuung erhöhen und die Eltern entlasten. So hat die Bertelsmann­Stiftung zusammengefasst, wie sich die finanzielle Situation und die jeweiligen Beiträge für die einzelnen Bundesländer darstellen.

Daraus ergibt sich von Nord nach Süd gedacht:
Im Land Schleswig-Holstein gibt es die Zuschussregelung bis zu 100 Euro für Kinder unter 3 Jahren. Die Landesregierung in Mecklenburg hat eine Geschwisterregelung, was bedeutet, Gebühren nur für das erste Kind (geplant ab 2019) und dann folgend eine komplette Beitragsfreiheit bis 2020 in Planung. In der Freien und Hansestadt Hamburg werden die Eltern dahingehend entlastet, dass es eine Beitragsfreiheit gibt für alle bis zu 5 Stunden Betreuung täglich.
Ab 2019 ist im Stadtstaat Bremen eine Beitragsfreiheit für 3­ bis 6­Jährige geplant.
Das Land Niedersachsen plant auch eine Beitragsfreiheit für 3­ bis 6­Jährige bis zu 8 Stunden täglich. Dieses sollte ab dem 1. August 2018 so eingesetzt werden.
Die politisch Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen haben eine Beitragsfreiheit für das letzte Jahr vor der Schule des Kindes beschlossen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Beitragsfreiheit ab dem 2. Geburtstag.
Die Länder Baden-Württemberg und das Saarland sind für Eltern komplett gebührenfrei.
Für das letzte Jahr vor der Schule des Kindes ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2018 auch die Beitragsfreiheit gewährleistet.
Das Land Berlin hat für alle Kinder eine Beitragsfreiheit.
Die politisch Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt haben sich an dem Land Mecklenburg­Pommern orientiert, wo es die Geschwisterregelung gibt und Gebühren nur für das erste Kind zu zahlen sind.
Der Freistaat Sachsen betreut die Kinder gebührenfrei.
Thüringen ist auch gebührenfrei für alle Kinder im letzten Jahr vor ihrem ersten Schultag.
Die Regierung in Hessen hat eine Beitragsfreiheit für Kinder von 3 bis 6 Jahren, aber bis 6 Stunden maximal. Diese Regelung gilt seit August 2018.
Der Freistaat Bayern zahlt Eltern einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro für das letzte Jahr des Kindes vor der Schule.

__ Hubert Baalmann, Gewerkschaftssekretär/Dipl. Jurist

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