Informationen zum MVG.EKD
und zur Mitarbeitendenvertretung
Mitarbeitendenvertretung (MVA) zu sein, bedeutet eine hohe Verantwortung für die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen. Eine solche Tätigkeit benötigt innere Kraft, Ausdauer, Geschick und vor allem das Basis- und Fachwissen für die Kolleginnen und Kollegen. Die MVA basiert auf dem Mitarbeitendenvertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) und entspricht in vielen Bereichen dem Betriebsverfassungsgesetz der übrigen Wirtschaft.
Mitarbeitendenvertretung
Die MAV wird von den Beschäftigten einer kirchlichen oder diakonischen Einrichtung gewählt. Sie vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Arbeitgeber:innen und wirkt bei wichtigen Entscheidungen.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Mitbestimmung bei personellen und sozialen Angelegenheiten
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten
- Förderung der Zusammenarbeit im Betrieb
Das MVG.EKD
Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) ist die rechtliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen.
Wichtige Merkmale:
- Orientierung am Gedanken der Dienstgemeinschaft
- Konsensorientierte Zusammenarbeit statt Konfrontation
- Kein Streikrecht, dafür Schlichtungsverfahren
- Besonderer Kündigungsschutz für MAV-Mitglieder
Wichtige Dokumente zum Download
In der Bekanntmachung der Neufassung vom 20. Januar 2024 – berichtigt am 15. Februar 2024 (ABl. EKD S. 39), geändert durch gesetzesvertretende Verordnung vom 8. März 2024 (ABl. EKD S. 43), berichtigt am 15. März 2024 (ABl. EKD S. 44), geändert am 13. November 2024 (ABl. EKD S. 157), zuletzt berichtigt am 20. Februar 2025 (ABl. 2025 S. 43)
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Am 12. November 2013 wurde ein „Zweites Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013 (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD – MVG-EKD)“ herausgegeben und löste die bisherige Fassung ab.
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Begründung zum Änderungsbeschluss (2009)
Die offizielle Erläuterung der EKD zur Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes.
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Änderungsbeschluss zum MVG.EKD (2009)
Dieses Gesetz wurde am 29. Oktober 2009 geändert. Beschluss der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 2. Tagung zum Fünften Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der der Evangelischen Kirche in Deutschland
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MVG.EKD – Mitarbeitendenvertretungsgesetz 1992
In diesem Gesetz ist die Vertretung der Mitarbeitenden geregelt. Das ursprüngliche Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland, Grundlage für die MAV bis zur Überarbeitung 2013.
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Weiterführende Links zum Thema kirchliche Mitarbeitendenverbände
