Mitarbeitendenvertretung

Informationen zum MVG.EKD
und zur Mitarbeitendenvertretung

Mitarbeitendenvertretung (MVA) zu sein, bedeutet eine hohe Verant­wortung für die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen. Eine solche Tätigkeit benötigt innere Kraft, Ausdauer, Geschick und vor allem das Basis- und Fachwissen für die Kolleginnen und Kollegen. Die MVA basiert auf dem Mitarbeitendenvertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) und entspricht in vielen Bereichen dem Betriebsverfassungsgesetz der übrigen Wirtschaft.

Mitarbeitendenvertretung

Die MAV wird von den Beschäftigten einer kirchlichen oder diakonischen Einrichtung gewählt. Sie vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Arbeitgeber:innen und wirkt bei wichtigen Entscheidungen.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Mitbestimmung bei personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten
  • Förderung der Zusammenarbeit im Betrieb

Das MVG.EKD

Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) ist die rechtliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen.

Wichtige Merkmale:

  • Orientierung am Gedanken der Dienstgemeinschaft
  • Konsensorientierte Zusammenarbeit statt Konfrontation
  • Kein Streikrecht, dafür Schlichtungsverfahren
  • Besonderer Kündigungsschutz für MAV-Mitglieder

Wichtige Dokumente zum Download