Presseerklärung Diakonie Mecklenburg-Vorpommern
Der NDR Mecklenburg hat unter dem Titel “Scharfe Kritik an Arbeitszeit und Entgelten bei der Diakonie“ über die aktuelle Lohn- und Gehaltsauseinandersetzung berichtet.
Die Kirchengewerkschaft, die Gewerkschaft der Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas, hat Aufklärungsbedarf bezüglich der Entgeltentwicklung.
Wie die Verhandlungskommission der Kirchengewerkschaft in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Mecklenburg mitteilt, ist es richtig, dass für den Zeitraum seit 2016 die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern insgesamt um 34,93 % gestiegen sind. Prozentuale Zahlen, so die Verhandlungsgruppe, spiegeln die Realität nicht wider.
Eine Gesundheitspflegehelferin oder Altenpflegehelferin bezieht bei Vollzeitbeschäftigung im Verhältnis der Kolleginnen und Kollegen in Hamburg, Schleswig-Holstein (anwender vom KTD) oder in anderen diakonischen Einrichtungen, die unter die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) fallen, 11 % weniger Gehalt. Das sind in Euro -358,00 (bei einer Vollzeitstelle).
Die Kolleginnen in der Entgeltgruppe 7, z. B. in der Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderpflege als auch Erzieherinnen oder Medizinisch-Technische Assistenten, sind im Vergleichswert der Diakonie Hamburg und Schleswig-Holstein mit einem minus von 3,34 %, in Euro -122,00 niedriger in der Entlohnung.
Nehmen wir, so die Verhandlungsgruppe der Gewerkschafter, eine Sozialpädagogin, einen Sozialarbeiter, die im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sind, haben für den Vergleich zwischen dem Diakonischen Werken Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg diese aktuell ein plus von 195,00 Euro.
Im Verhältnis zu den anderen Diakonischen Werken Deutschlands ist die Zahl dann ein Defizit von minus 6,44 % = 334,00 Euro minus. Das Diakonische Werk Mecklenburg ist innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, zu dem dieses Diakonische Werk gehört, die Organisation, die nicht tarifgebunden ist.
Hierbei ist, so der Sprecher der Kirchengewerkschaft, festzustellen, dass sich das Diakonische Werk bei der Änderung des Arbeitsrechts vom sogenannten „Dritten Weg“ zu einer tarifrechtlichen Regelung seit Jahren nicht bewegt.
Die Verhandlungsführer der Kirchengewerkschaft fordern kontinuierlich, gegenüber den diakonischen Dienstgebern die Abschaffung des Dritten Weges und die Einführung einer tarifrechtlichen Regelung durch gewerkschaftliche Tarifverhandlungen.
Dieses ist aber offensichtlich seitens des Diakonischen Werkes nicht gewollt und wird auch nicht auf die Tagesordnung gesetzt, so sagt ein Sprecher des Landesverbandes der Kirchengewerkschaft.
Die Argumentation der Dienstgebervertreter, dass allein die Einforderung einer Lohnanpassung und die Auszahlung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie nicht refinanziert sei, ist für die Gewerkschafter nicht nachvollziehbar und nicht transparent dargelegt.
Ob wir 39 oder 40 Stunden arbeiten, so ein Gewerkschaftsvertreter, ist in diesem Zusammenhang das mutmaßlich kleinere Übel.
Somit wird in der kommenden Woche (4. Juli) die Arbeitsrechtliche Kommission sich noch einmal intensiv mit den Dienstgebervertretern auseinandersetzen müssen, dass die steuerrechtliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000,00 Euro pro Beschäftigten noch in diesem Jahr ausgezahlt werden muss.
Für den Landesvorstand der Kirchengewerkschaft Diakonie Mecklenburg-Vorpommern
Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und kann auch einen entsprechenden Kontakt zu unserer Verhandlungsgruppe in der Arbeitsrechtlichen Kommission herstellen.
Erläuterungen:
In den Pressemeldungen wird ausschließlich über die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in dem Zusammenhang berichtet. Diese sind aber nicht beteiligt, weder theoretisch noch aktiv an der Frage und Gestaltung des Arbeitsrechts in der Diakonie Mecklenburg. Dieses obliegt einem gewählten Personenkreis aus der Mitarbeiterschaft und der Gewerkschaft für Beschäftigte in Kirche, Diakonie und Caritas, der Kirchengewerkschaft.
Die Kirchengewerkschaft hat sich entgegen allen politischen Positionierungen für die aktive Arbeit an und in der Arbeitsregelungskommission ausgesprochen, da es ansonsten ausschließlich zu einem Direktionsrecht der Diakonie Mecklenburg kommen würde, wenn Gehaltsentwicklungen von einzelnen Beschäftigten gegenüber den Dienstgebern eingefordert wären.
Es ist für die Kirchengewerkschaft nicht nachvollziehbar, warum die Diakonie Mecklenburg sich bis dato so vehement gegen die Entscheidungen der Nordkirche wehrt, sich am tarifrechtlichen Weg zu beteiligen.
Für die Beschäftigten in der verfassten Kirche Mecklenburg und Pommern gilt ein einheitlicher Tarifvertrag. Dieser ist mit dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Dienstnehmer Deutschlands (VKDN) und der Kirchengewerkschaft ausgehandelt worden. Hierbei zeigt sich, dass Gewerkschaften auch gute Tarifverträge sowohl für den Bereich der verfassten als auch für die Diakonie entwickeln, verhandeln und tarifieren können.
Auch zu diesem Thema und für weitere Informationen und Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist