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Ergänzung IAP

 

Liebe Kolleg:innen,

mit Datum 7. November 2023 haben wir, die Kirchengewerkschaft, den Tarifvertrag Inflationsausgleich tarifiert.

Aufgrund von einigen Anfragen und unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Konstellationen haben sich die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft und der Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (VKDN) darauf verständigt, dass ein Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie (IAP) besteht, wenn ein:e Beschäftigt:e am 01.11.2023 in einem Arbeitsverhältnis auf Grundlage des TV KB zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stand und nach dem 01.11.2023, ohne Unterbrechung, in ein Arbeitsverhältnis, ebenfalls auf Grundlage des TV KB, mit einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Nordkirche gewechselt hat, dass am 01.01.2024 fortbestand.

Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-prämie erfolgt durch den Dienstgeber, mit dem am 01.01.2024 ein Arbeitsverhältnis besteht, sofern die oder der Beschäftigte

belegt, dass die Anspruchsvoraus-
setzungen aus dem Tarifvertrag beim vorherigen Dienstgeber erfüllt waren.

Somit ist es der Tarifkommission der Kirchengewerkschaft gelungen, diese rechtliche Lücke zu schließen und nunmehr auch allen Kolleg:innen, die mit Jahres-wechsel ihren Dienstgeber gewechselt haben, die Inflationsausgleichsprämie zukommen zu lassen.

An dieser Stelle sei noch einmal auf die Ausschlussfrist und die Geltendmachung der IAP innerhalb von 6 Monaten hingewiesen.

Für die Tarifkommission 


Hubert Baalmann

Gewerkschaftssekretär/Dipl. Jurist

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