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 Tarifeinigung für den Bereich der Erziehungsdienste, TV-KB der Nordkirche

Liebe Kolleg: innen,

nach einigen zum Teil sehr kontroversen und harten Diskussionen hat die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft ein Ergebnis für die Entgeltrunde Abteilung 3 (pädagogischer Dienst in Kindertagesstätten) mit dem VKDN (Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland) erzielt.

Im Rahmen der Tarifverhandlungen 2023/24 haben wir mit dem VKDN auf dessen Wunsch hin die Abteilung 3 neu strukturiert.

Dieses beinhaltet auch eine neue, eigene Entgelttabelle in der Anlage 1a zum TV KB (alter KAT).

Nun möchten wir Euch hier gerne die Einzelheiten mitteilen.

Abteilung 3 - pädagogischer Dienst in Kindertagesstätte

Ab dem 01.07.2024 wird die Entgeltgruppe „K“ umbenannt in „KS“.

So soll die Unterscheidung zu der Tabelle der anderen Abteilungen deutlicher sein. In der jetzigen Fassung der Abteilung 3 gibt es Vorbemerkungen. Die Vorbemerkung 3 wird

neu gefasst. Die Entgeltgruppen KS 5 (ehemals K 5) und die KS 7 (ehemals K 7) Buchstaben a), b), d), f) und g) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro bei Vollzeitbeschäftigung. Hinzugefügt haben wir die Vorbemerkung 4.
Diese beinhaltet eine monatliche Zulage in Höhe von 70 Euro bei Vollzeitbeschäftigung für die Tätigkeit als Praxisanleitung in den pädagogischen Arbeitsfeldern.

Die Praxisanleitung muss mindestens 15 % der Arbeitszeit betragen.

Eine wichtige Forderung der Kirchen- gewerkschaft war die Beibehaltung des Gruppenbezugs bei der Eingruppierung der Kita-Leitung.

Neu hinzugekommen ist die KS 12 für die Leitung einer Kindertagesstätte mit mindestens zehn Gruppen bzw. einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Plätzen.

Eine besondere Herausforderung dieses Tarifvertrags ist die länderübergreifende Regelung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein.

Hier die Protokollnotiz Nr. 2, die heute neugefasst wurde: „Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen (KS 7), die überwiegend in einer Kindertagesstätte, deren Standort innerhalb der Grenzen der Freien und Hansestadt Hamburg liegt, tätig sind, erhalten in den Erfahrungsstufen 1 bis 3 eine Zulage in Höhe von 70 Euro.

Beschäftigte der Entgeltgruppe KS 5 die überwiegend in einer Kindertagesstätte, deren Standort innerhalb der Grenzen der Freien und Hansestadt Hamburg liegt, tätig sind, erhalten eine Zulage in Höhe von 190 Euro. Diese Summen sind ausgewiesen für Vollzeitbe-schäftigte. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird analog runtergerechnet.“

Einmalige Stufenvorweggewährung

Die Beschäftigten in der KS 5, KS 7, KS 11 und KS 12, die sich am 30.06.2024 in der Erfahrungsstufe 1 befinden, werden zum 01.07.2024 in die Erfahrungsstufe 2 eingestuft.

Unter der Voraussetzung, dass dieses so bei Euch eintritt, beginnt die Erfahrungszeit zum Erreichen der 3. Stufe mit dem 01.07.2024 zu laufen.

Wie Ihr wisst, wurde die Frage der Anpassung der Entgelttabelle gemäß § 13 TV KB für die Abteilung Kindertagesstätten in der letzten Entgeltrunde ausgeklammert.

Wir haben uns auf die Tabellenwerte des Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD) SuE geeinigt.

Die entsprechende Tabelle könnt ihr im Anhang sehen.

 

Pädagog: innen in der Abteilung 1 und 2

Die Beschäftigten in der Abteilung 1 - Allgemein und die Beschäftigten in der Abteilung 2, also kirchenspezifische Tätigkeiten, die als Erzieherinnen (der Tarifvertrag ist in der weiblichen Form geschrieben), Diakoninnen, Gemeinde-pädagoginnen, Sozialpädagoginnen/ Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogischen Assistentinnen arbeiten, haben ab dem 01.07.2024 den monatlichen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 124 Euro.

 

Ab dem 01.07.2025 erhöht sich dieser Betrag auf 131 Euro.

Hierbei ist wichtig, dass sich die Höhe auf eine Vollzeitbeschäftigung bezieht. Bei einer Teilzeitbeschäftigung reduziert sich dieser Betrag dann entsprechend.

Regenerationstage

Beschäftigte, die in der Tätigkeit als Erzieherinnen, Diakoninnen, Gemeinde-pädagoginnen, Sozialpädagoginnen/Sozialar-beiterinnen und Sozialpädagogischen Assistentinnen arbeiten und in den Abteilungen 1 bis 3 eingruppiert sind, haben im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 2 Regenerationstage.

Hierbei ist es wichtig, dass es sich um eine Arbeitsbefreiung und nicht um Urlaubstage handelt.

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, verfallen die bereits genehmigten Regenerationstage.

Die Arbeitnehmerinnen müssen spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Zeitraum die Regenerationstage schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.

Es wird in der Abteilung 3 in den Entgeltgruppen KS 3 bis KS 12 für Beschäftigte in der 5. Erfahrungsstufe nach 18 Jahren Erfahrungszeit eine Zulage gezahlt. Die Zulage geht in einem Tabellenwert auf, der in einer weiteren Spalte der Entgelttabelle der Abt. 3 ausgewiesen wird („5. Stufe mit Zulage“).

 

Änderungstarifvertrag Nr. 17

Es gibt tarifliche Änderungen, die im sogenannten Änderungstarifvertrag Nr. 17 niedergeschrieben sind.

Inhaltlich und materiell hat sich nichts verändert.

Für die Kolleg: innen in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern war es notwendig, eine Änderung vorzunehmen, da wir die Küster- und Hausmeisterdienste sowie den Sozial- und Erziehungsdienst in die falsche Entgeltgruppe eingruppiert hatten.

 

„Inflationsausgleichsprämie“

Hierfür gibt es eine ergänzende Regelung: Wenn eine Kollegin oder ein Kollege am 01.11.2023 in einem Arbeitsverhältnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche Norddeutschland stand und zum 01.01.2024 das Arbeitsverhältnis an einer anderen Dienststelle weitergeführt hat und beide Dienststellen den TV KB zur Anwendung bringen, muss der neue Dienstgeber, bei dem die Kollegin oder der Kollege am 01.01.2024 die Arbeit aufgenommen hat, die entsprechende IAP auszahlen.

Vorausgesetzt ist, dass der vorherige Arbeitgeber im Jahr 2023 noch keine IAP ausgezahlt hat.

Dieser Tarifvertrag tritt am 01.07.2024 in Kraft.

Die Kirchengewerkschaft hat ein gutes Ergebnis für Euch ausgehandelt.

Es ist eine Menge passiert. Wir hoffen aber, dass hier insbesondere die Kolleg: innen der Abteilung 3 mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Bleibt oder werdet Teil der Kirchengewerkschaft, damit wir noch stärker werden!

Sei dabei, sei solidarisch, werde Teil der Kirchengewerkschaft und setze Dich für die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen ein!

Für die Tarifkommission

 

Jörgen Schulz             Hubert Baalmann
Vorsitzender                Gewerkschaftssekretär/

Bereich TV KB             Dipl. Jurist

 

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