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Tarifverhandlungen TV KB stocken!

 

Liebe Kolleg:innen,


die Tarifkommission der Kirchengewerk-schaft möchte Sie/Euch heute auf den aktuellen Stand bringen.

Die letzte Verhandlungsrunde zwischen der Kirchengewerkschaft und dem VKDA (seit September d. J. VKDN) führte leider zu keinem Ergebnis. Die nächste Verhandlungs-runde ist für Anfang November terminiert.

Wo stehen wir?

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft, so der Verhandlungsführer Jörgen Schulz, verhandeln über die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 3.000 Euro (Vollzeitbeschäftigte) und die lineare Erhöhung im Jahr 2024.

Unsere Tarifkommission hat ihre Forderung dahingehend konkretisiert, dass wir eine maximale Laufzeit von 12 Monaten wollen. Die Verhandlungskommission kann sich auch auf eine verlängerte Laufzeit einlassen, wenn die lineare Erhöhung im Jahr 2024 und dann im Jahr 2025 entsprechend angepasst ist.

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hat aufgrund der Erfahrungen mit dem VKDN und der unsicheren Wirtschaftslage, einen schnelleren Verhandlungszeitpunkt als den, wenn wir eine Laufzeit von 24 Monate ohne eine Öffnung für Nachverhandlung hätten.

Die Argumentation des VKDN geht dahin, dass die Refinanzierung und die Kirchensteuermittel das Gesamtvolumen unserer Forderung nicht hergeben würden.

Als Hintergrund ist von Bedeutung, dass nach den uns vorliegenden belastbaren Zahlen die Mitarbeiterschaft, wenn wir von zwischen 16 bis 20 Tsd. Beschäftigten für den Bereich des TV KB ausgehen, zwischen 6 und 8 Tsd. Beschäftigte über Refinanzierung oder über Zuwendungsmittel, zum Beispiel für die Kitas und Beratungsstellen, finanziert werden.

Der Rest wird über Kirchensteuermittel finanziert.

Von diesen verbleibenden, nicht refinanzierten Stellen sind, so unsere Zahlen, die überwiegenden Kolleg:innen in Teilzeit.

Auch die Argumentation, den Blick auf den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes als Berechnungsgröße zu nehmen, kann von der Kirchengewerkschaft nicht geteilt werden.

Wir, die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft, verhandeln einen Tarifvertrag für kirchliche Beschäftigte, der, auch alleinstehend gewürdigt und verhandelt werden muss.

Im Grundsatz sind wir gegenüber unseren Kolleg:innen, die der Tarifkommission ein klares Votum mitgegeben haben, in der Verpflichtung. Dieses Votum ist mit dem Verhandlungsangebot des Arbeitgeber-verbands nicht kompatibel.

Wir brauchen alle Kolleg:innen und alle Beschäftigte der verfassten Kirche im Bereich Norddeutschlands, um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen.

Nach unserer Auffassung muss sich der VKDN in Richtung Gewerkschaft bewegen, damit wir, die Kolleg:innen in den Einrichtungen, auch gute, qualifizierte Mitarbeitende in unsere Dienststellen holen und halten können.

Gleichzeitig gibt es eine Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten.

Liebe Leser:innen dieses Newsletters,
wenn Sie Mitglied der Kirchengewerkschaft sind, freuen wir uns außerordentlich darüber.

Wir haben aber Kolleg:innen, die dieses lesen oder von den organisierten Kolleg:innen informiert werden, sich selbst aber nicht solidarisieren.

Hier darf ich Sie bitten, dieses entsprechend so zu kommunizieren, damit sich am Ende des Gesprächs der nicht organisierte Kollege (m/w/d) für eine Mitgliedschaft in der Kirchengewerkschaft entscheidet, sich damit solidarisch erklärt und dann auch von dem Tarifergebnis profitiert.

Für die Verhandlungskommission TV KB

 
   

 

Jörgen Schulz                 Hubert Baalmann

 

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