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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Ende Juli 2023 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen ein Tarifergebnis erreicht.

Dieses Ergebnis beinhaltet eine Anhebung der Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro zuzüglich 5,5% lineare Erhöhung der Entgelttabellen.

Die Inflationsausgleichsprämie wird in voller Höhe ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in 8 Teilen im Zeitraum Januar bis August 2024,

zuzüglich eines einmaligen Betrags in Höhe von 1.500 Euro, der den Kolleg:innen spätestens Ende 2024 zugutekommt.

Für den Arbeitsbereich der Diakonie Kurhessen-Waldeck wird eine zusätzliche Stufensteigerung auf 110% nach einer Beschäftigungszeit von 48 Monaten eingeführt.

Für den Geltungsbereich der Diakonie Hessen und Nassau wurde eine Zulage für Pflegeberufe vereinbart.

Eine Pflegezulage erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

a. der Entgeltgruppen 2 bis 5 in Höhe von 50 Euro monatlich, wenn sie in der Pflege oder Betreuung im Sinne des § 1 Absatz 2 und Absatz 4 der 5. PflegeArbbV tätig sind;

b. ab der Entgeltgruppe 6 mit Tätigkeit als Pflegefachkraft - mit oder ohne Leitungsfunktion-, sofern diese Tätigkeit nach Anordnung mehr als die Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit ausmacht:

    ba. in Stufe 1 in Höhe von 200 Euro monatlich;

    bb. in den Stufen 2 bis 5 in Höhe von 350 Euro monatlich;

    bc. wenn sie sich in der Stufe 5 befinden und eine Leistungszulage gem. § 29 Absatz 2
          erhalten, in Höhe von 50 Euro monatlich.

Eine Tätigkeitszulage in Höhe von 200 Euro monatlich erhalten in die Entgeltgruppe 6 eingruppierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Tätigkeit als Pflegefachkraft, die in ausgewählten Bereichen tätig sind.


Für die Arbeitsrechtliche Kommission
Kirchengewerkschaft Landesverband Hessen


Heidelinde Beckers
und Jens Kretschmer

 

 

 

 


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