Neues aus dem Landesverband Hessen.
Tendenzbeschluss der ARK.DH Inflationsausgleichsprämie Entgeltrunde Diakonie Hessen 2024/2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) in ihrer Sitzung vom 17. Juli 2023 einen Tendenzbeschluss zur Zahlung einer Inflationsausgleichs-prämie und zu Entgelterhöhungen im Rahmen der Entgeltrunde 2024/2025 für den Anwendungsbereich der „Arbeits-vertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau“ (AVR.HN) und für den Anwendungsbereich der „Arbeitsver-tragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck“ (AVR.KW) gefasst hat.
Die Pressemitteilung der ARK.DH vom 18.07.2023 sowie den Tendenzbeschluss vom 17.07.2023 erhalten Sie hier:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Inhalt des Tendenzbeschlusses bis zur Umsetzung in die Arbeits-rechtsregelungen durch die ARK.DH noch vorläufig ist.
Zu der im Tendenzbeschluss für die AVR.HN-Anwender erwähnten Pflege-zulage wird es im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen mit den Kostenträgern ein gesondertes Schreiben an die betroffenen Einrichtungen geben.
Diakonie Hessen – Entgeltrunde erfolgreich abgeschlossen
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) hat in ihrer jüngsten Sitzung einen Richtungsbeschluss für die Lohnrunde 2024/2025 gefasst. Dabei ging es sowohl um die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie als auch um eine Lohnerhöhung für über 45.000 Mitarbeitende in den diakonischen Mitgliedseinrichtungen in Hessen, Teilen von Rheinland-Pfalz sowie dem thüringischen Schmalkalden.
Inflationsausgleichsprämie wird in Etappen ausgezahlt
Es gibt eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 €. Diese teilt sich auf in eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 € plus 8 Monatsraten á 187,50 € ab Januar 2024. Teilzeitkräfte erhalten diese Prämie anteilig. Auszubildende erhalten insgesamt 1.500 € und Praktikannt*innen 750 €.
Ab September 2024 mehr Lohn Ab 01.09.2024 erfolgt die Erhöhung in allen Gehaltsstufen um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 € plus 5,5 % mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die Erhöhung der Tabellen für Ärztinnen und Ärzte folgt analog. Die angespannte Situation in der Pflege wird durch die Zahlung einer Pflegezulage in AVR.HN entschärft.
Beide Seiten zeigen sich zufrieden Sowohl die Dienstgeber als auch die Dienstnehmer zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden. Christoff Jung, Vorsitzender der ARK.DH: „Wir sind froh, dass die Arbeitsrechtliche Kommission heute einen Richtungsweisenden Beschluss gefasst hat. Die Dienstgeber sind in dieser Entgeltrunde weit über das hinaus gegangen, was eigentlich leistbar ist. Jetzt gilt es, die Refinanzierung sicher zu stellen. Die Diakonie ist und bleibt ein attraktiver Arbeitgeber.“
Die stellvertretende Vorsitzende der ARK.DH, Sabine Hübner, sagte nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen: „Der Dienstnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen ist es gelungen, für die Mitarbeitenden sowohl spürbare Steigerungen der Tabellenentgelte als auch die Inflationsausgleichsprämie zu sichern. Dieses Ergebnis entspricht in etwa anderen Tarifabschlüssen im Bereich des öffentlichen Dienstes.“
Beide Vertreter halten fest, dass der Dritte Weg funktioniert. Beim dritten Weg gestalten die Kirchen und ihre Diakonischen Werke mit Mitarbeiterverbänden und Gewerkschaften gemeinsam die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die ARK Mitglieder des Landesverband Hessen.