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 ADK-Info 1/2023

Bericht über die Beschlüsse von der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 14. Juni 2023. Konföderation Niedersachsen

Ab Juni 2023 gibt es Inflationsausgleichsgeld im Sozial- und Erziehungsdienst

Damit ist der erste Teil des TVöD-Abschlusses 2023 umgesetzt. Mit dem Gehalt im Juli 2023 werden einmalig steuer- und sozialabgabenfrei 1.460 € ausgezahlt und in den nachfolgenden Monaten bis einschließlich Februar 2024 weitere 220 € monatlich als Inflationsausgleich. Die im TVöD beschlossene Entgelterhöhung ab 1. März 2024 muss noch in der ADK beschlossen werden, dazu bedarf es der noch nicht vorliegenden endgültigen Tariftexte. Die Arbeitgeber haben in einer Absichtserklärung die vollständige Übernahme der Tabellenwerte für den Sozial- und Erziehungsdienst verbindlich zugesagt. Beschäftigte, deren Entgelttabellen sich nach dem TV-L orientieren, müssen die kommenden Tarifverhandlungen abwarten, die im Oktober 2023 beginnen. Das eine sehr zeitnahe Umsetzung dann möglich ist, zeigt der aktuelle Beschluss in der ADK zum Inflationsausgleichsgeld.

Verbesserungen für Mitarbeitende die Freizeiten durchführen.

Über den Antrag der Arbeitnehmerverbände auf Zahlung eines Bonus von 60 € pro Tag konnte nach zähen Verhandlungen mit den Arbeitgebern keine Einigung erzielt werden. In dem folgenden Schlichtungsverfahren haben die Schlichter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag unterbreitet, dem die ADK nunmehr gefolgt ist. Ab 1. Juli 2023 werden pro Tag statt 10 Stunden nun 11,5 Stunden Arbeitszeit angerechnet. Eine Arbeitsbefreiung für die dadurch angefallene Über- und Mehrarbeit muss schon innerhalb von 6 Monaten nach der Freizeitmaßnahme erfolgen. Ab 1. Januar 2024 besteht ein Anspruch auf Ausbezahlung von bis zu 2 Stunden pro Tag aus dienstlichen oder persönlichen Gründen, wenn die Arbeitsbefreiung nicht entsprechend umgesetzt werden kann. Die komplette Auszahlung der Über- und Mehrarbeit im Einvernehmen mit dem Anstellungsträger ist weiterhin möglich.

Praxisanleitungen in der ambulanten Pflege erhalten eine Zulage

Beschäftigte in der Pflege, die als Praxisanleiter*innen tätig sind, können nun auch im ambulanten Pflegedienst die monatliche Zulage von derzeit 80,53 € bekommen.

Umsetzung Jobticket / Deutschland-Ticket in Verhandlung

Der Wille zur Umsetzung einer Regelung für das Angebot und die Bezuschussung von Jobtickets in Verbindung mit dem Deutschland-Ticket ist allseitig vorhanden. Bis zur nächsten ADK-Sitzung im September 2023 sollen die Umsetzung geklärt und die Verhandlungen abgeschlossen werden.

Beratungen zur Aufhebung der kircheneigenen Merkmale zur Eingruppierung von Sekretär*innen.

Der Antrag der Landeskirche Hannover auf Abschaffung eigener Regelungen in der Dienstvertragsordnung (Anlage 2, Abschnitt B) wird von allen Arbeitnehmerverbänden grundsätzlich begrüßt und soll weiter beraten werden. Stattdessen soll, wie im TV-L üblich, auf Grundlage von Tätigkeitsbeschreibungen eingruppiert werden.

gez. Ehla Hausmann

LV Weser-Ems
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gez. Werner Massow

gez. Kerstin Schmidt 

 

 

 

 


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