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ADK-Info 4/2022

 

Bericht von der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 24. November 2022

Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst

jetzt auch im kirchlichen Bereich in trockenen Tüchern

Die Einigung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe. In 2017 wurden bereits für die Kita-Leitungen neue Eingruppierungsregelungen vereinbart, die Entgeltsteigerungen bis zu 500 Euro beinhalteten. Nun lag der Fokus auf die weiteren Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

SuE-Zulage und Regenerationstage

Die Kolleg*innen in den Erziehungsberufen (EGr S 2 bis S 11a) erhalten rückwirkend ab 1. Juli 2022 eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130 EUR. Für die Kolleg*innen in der Sozialarbeit (ohne Kita-Leitungen) beträgt diese Zulage 180 EUR. Die Auszahlung erfolgt mit dem Dezembergehalt.

Außerdem haben alle Kolleg*innen ab dem Jahr 2022 Anspruch auf zwei Regenerationstage im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche, ansonsten anteilig. Die Möglichkeit, zu den Regenerationstagen noch zwei weitere freie Tage gegen die vereinbarte SuE-Zulage von monatlich 130 bzw. 180 Euro umzuwandeln, gibt es ab 2023.

Mit den Arbeitgebern konnten folgende Einführungsregelungen vereinbart werden: Die Regenerationstage des Jahres 2022 können bis zum 30.09.2023 in Anspruch genommen werden. Auch der Wunsch, in 2023 die SuE-Zulage in zusätzliche freie Tage umzuwandeln, kann den Arbeitgebern bis zum 28.02.2023 mitgeteilt werden.

Freistellung zur Vorbereitung und Qualifizierung

Mit Übernahme des SuE-Tarifabschlusses haben jetzt auch die kirchlichen Kolleg*innen in den Erziehungsberufen Anspruch auf zusätzliche 30 Stunden im Jahr bezahlte Zeiten zur Vorbereitung und Qualifizierung. Der bereits gesetzlich vorgeschriebene Umfang von Vorbereitungszeiten wird damit erweitert.

Zulage für Praxisanleiter*innen und Eingruppierungsverbesserungen

Kolleg*innen, deren Aufgaben die Praxisanleitung von Nachwuchskräften zu mindestens 15 % beinhalten, erhalten zukünftig eine monatliche Zulage in Höhe von 70 EUR.

Die Erweiterung der Protokollerklärung zur „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit" durch die Aufnahme von Facherzieher*innen, Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und die Tätigkeit der insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft, die nach § 8a SGB VIII bestellt worden ist, schafft die Möglichkeit, viel mehr Kolleg*innen in die S 8b einzugruppieren.

Mit Übernahme des Tarifabschlusses wurden weitere Verbesserungen zur Berechnung der Durchschnittsbelegung, zum Schutz von Herabgruppierungen von Kita-Leitungskräften und Stufenlaufzeiten vereinbart.

 

Ehla Hausmann und Ralf Vullriede  (LV Weser-Ems)

 

 

 

 


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