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Nachbesserung im KAT 2022/2023?

Wir müssen leider mitteilen, dass unsere Anstrengungen hinsichtlich einer Nachbesserung des Tarifergebnisses im Geltungsbereich des KAT (Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag) bisher nicht erfolgreich waren.

Wir hatten den Arbeitgeber bereits im September dieses Jahres aufgefordert, eine Nachbesserung der Entgeltrunde 2022/2023 KAT vorzunehmen und uns über etwaige Möglichkeiten eines Ausgleichs auszutauschen.

Im KTD-Bereich war uns eine Nachbesserung gelungen.

Im Zeitpunkt des Tarifabschlusses waren die Belastungen noch nicht absehbar. Weshalb für uns eine Korrektur des Tarifabschlusses KAT 2022/2023 ebenso unumgänglich ist.

Die finanziellen Mehrbelastungen der Mitarbeitenden durch die anhaltenden Krisen dürften für jeden offenkundig sein.

Bedauerlicherweise sehen die Arbeitgeber-vertreter dies anders und betonen, dass es einen Tarifabschluss gibt und die finanzielle Situation keine Nachbesserung zulasse. Insbesondere seien die Kirchensteuer-einnahmen so desolat, dass keine Mittel zur Verfügung stünden.

Anders als diese Aussagen vermuten lassen, lässt sich konstatieren, dass die Kirchensteuer-einnahmen steigen sollen. Dies lässt sich den offiziellen Kirchensteuerschätzungen entneh-men. Die Nordkirche kalkuliert mit einem Plus von 25 Millionen Euro.

Dass der Arbeitgeberverband also auf sinkende Kirchensteuereinnahmen Bezug nimmt, scheint folglich wenig nachvollziehbar.

Der Tarifkommission der Kirchengewerkschaft ist sehr wohl bewusst, dass wir im jetzigen Zeitpunkt keine Tarifforderung aufstellen können. Wir möchten die Mitglieder des Arbeitgeberverbands aber dennoch nochmals eindringlich auffordern, über etwaige Nachbesserungsmöglichkeiten nachzudenken.

Die Kolleginnen und Kollegen benötigen dringendst einen Ausgleich für die unvorhergesehenen Erschwernisse. Dies kann analog des im KTD erfolgten Vorgehens oder aber durch die ermöglichte steuerfreie Inflationsausgleichsprämie erfolgen.

Wir sind der Auffassung, dass insbesondere die unteren Entgeltgruppen, die besonders viel ihres Einkommens für Lebenshaltungs- und Energiekosten aufwenden müssen, eine Entlastung bzw. einen Ausgleich für die hohen Kosten bedürfen.

Wir fordern die Arbeitgebenden folglich auf, ernsthaft in Nachverhandlungen einzutreten, um in dieser außergewöhnlichen und beschwerlichen Situation zu einem gerechten Ausgleich für alle Parteien zu kommen.

Die Tarifkommission
Bereich KAT

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