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ADK-Info 1/2022

 

Bericht von der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 24. Januar 2022

Steuerfreie Einmalzahlung (Corona-Prämie) beschlossen!

Nachdem 2021 zuletzt die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD-SuE) eine Corona-Prämie erhalten haben, erhalten nun auch alle Beschäftigten des TV-L eine Sonderzahlung.

 

Die Zahlung einer Corona-Zulage und das gleichzeitige Herauszögern der Anhebung der Entgelte um mehrere Monate folgt der bereits bekannten Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst aus dem letzten Jahr. Anstatt wie gewohnt die Entgelte zeitnah prozentual anzuheben, wird dies um 14 Monate auf den 01.12.2022 verscho-ben. Als Ausgleich für diese „Leermonate" wird eine Einmalzahlung (Corona-Prämie) gewährt.

 

Höhe und Auszahlung der Prämie

Die Prämie beträgt 1.300 € für Tarifbeschäftigte und 650 € für Auszubildende und Praktikanten. Teilzeitkräfte erhalten die Prämie anteilig. Die Auszahlung der steuer- und abgabenfreien Prämie erfolgt bis spätestens 31.03.2022.

 

Wer bekommt eine Corona-Prämie? Der Stichtag 24. Januar 2022 ist entscheidend.

Die Corona-Prämie erhalten diejenigen, die am 24.01.2022 in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis standen und im Zeitraum vom 01.01. 24.01.2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Tabellen-, Ausbildungs- oder Praktikantenentgelt hatten. Hierzu zählen auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeldzuschuss, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V).

 

Wirkt sich die Corona-Prämie auf die Entgeltgrenzen der geringfügig Beschäftigten aus?

Nein, die Corona-Prämie führt nicht zum Überschreiten der zulässigen Entgeltgrenze.

Werden bisher bezogene Corona-Prämien angerechnet?

Einzig der Bezug einer Corona-Prämie nach dem Tarifabschluss im Bereich des TV-L vom 29.11.2021 führt zu einer Anrechnung. Alle darüber hinaus erhaltenen Corona-Prämien führen zu keiner Reduzierung.

Übernahme weiterer Bestandteile der Tarifeinigung im Bereich des TV-L

Die Übernahme der Entgelterhöhung von 2,8 % zum 01.12.2022 für die nach dem TV-L entlohnten Beschäftigten sowie weitere tarifliche Änderungen waren nicht Gegenstand der jetzigen Einigung. Gespräche zu deren Über-nahme werden zeitnah nach Vorliegen des Tariftextes mit den Arbeitgebern aufgenommen.

Hinweis für Beschäftigte im TVöD-SuE:

Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis 31.12.2022. Zum 01.04.2022 erfolgt hier die nächste Entgelterhöhung + 1,8 %.

 gez. Ralf Vullriede für die Kirchengewerkschaft                   

gez. Werner Massow gez. Erik Bothe

 

 

 

 

 


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