Mitarbeitervertretungswahlen 2022
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
in dem Zeitfenster von Januar bis April 2022 müsste in Ihren Einrichtungen, sowohl verfasskirchlich als auch diakonisch, eine neue Mitarbeitervertretung gewählt werden. Der exakte Zeitpunkt der Wahlen hängt von der Amtsdauer, aber auch von dem Zustandekommen eines Wahlvorstandes ab. Die Kirchengewerkschaft wünscht sich und fordert alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich aktiv an der Wahl der Mitarbeitervertretung zu beteiligen.
Aktiv kann durch die “Wahlberechtigung“ sein, das bedeutet, dass alle Mitarbeitenden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, und in der Einrichtung beschäftigt sind, dürfen wählen.
“Wählbar“, also Kandidaten, sind alle die, die dann mindestens 6 Monate in der Dienststelle beschäftigt sind. Häufig hören wir die Frage, warum brauchen wir denn eine Mitarbeitervertretung, wir sind doch gewerkschaftlich organisiert. Dieses sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Die Gründe für die Bildung einer Mitarbeitervertretung liegen in den Mitbestimmungs- und Mitberatungsmöglichkeiten. Hier seien einige Beispiele benannt. So hat die Mitarbeitervertretung das Recht, bei der Einstellung neuer Beschäftigter, also neuer Kolleginnen und Kollegen, mitzubestimmen. Stellt der Arbeitgeber keinen Antrag auf Einstellung und stimmt die Mitarbeitervertretung dem dann auch nicht zu, kann die Kollegin oder der Kollege nicht in der Einrichtung beschäftigt werden. Auch Themen wie Arbeitszeit und Dienstplangestaltung unterliegen der Mitbestimmung gemäß MVG-EKD. Häufig gibt es Schwierigkeiten bei der täglichen Arbeitszeit oder auch bei der Lage der Arbeitszeit. All diese Themen unterliegen der Mitbestimmung, dem Initiativrecht, aber auch einer grundsätzlichen Regelung im Rahmen einer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit. Streitige Themen, die auftauchen könnten, sind Urlaubsregelungen. Wer darf wann wie lange in den Urlaub fahren und gibt es z. B. Betriebsferien, also Schließzeiten.
Dieses bedarf der Zustimmung der jeweiligen Mitarbeitervertretung.
Das Thema der Verhaltens- und Leistungskontrolle sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist eins der großen Themen, in dem und bei dem die Mitarbeitervertretung eine Mitberatung, z. T. eine Mitbestimmung, hat. Hier können Leistungs- und Verhaltenskontrollen nur stattfinden, wenn diese mit der zuständigen MAV besprochen, geklärt und die Mitarbeitervertretung dann auch ihr okay, also ein ganz klassisches ja gegeben hat.
Des Weiteren sind solche Themen wie Versetzung, Fortbildung, als auch Kündigungen ein großer Bestandteil der Arbeit einer Mitarbeitervertretung.
Zum Stichwort: Kündigung sei besonderes erwähnt, dass ein Kollege auch die Möglichkeit hat, sich mit seinem Anliegen einer zu erwartenden oder angedrohten Kündigung an die Mitarbeitervertretung zu wenden, diese entscheidet im Rahmen der Mitbestimmung der MAV, ob sie der Kündigung zustimmt oder nicht zustimmt.
Hier sind z. B. auch als Gründe die sozialen Gesichtspunkte einer Weiterbeschäftigung oder auch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes von besonderer Bedeutung für die Arbeit der MAV.
Natürlich gibt es viele Themen, die individuell für jede Dienststelle oder Einrichtung spezifiziert formuliert werden könnten.
So obliegt es der Mitarbeitervertretung, sich z. B. bei Kernfragen, wie familienfreundliches, flexibles Arbeiten, oder auch in Sachen Homeoffice, mobile Arbeit oder auch Gleitzeiten, dieses mit dem Dienstgeber für alle Beschäftigten zu vereinbaren.
Es ist wichtig, eine Mitarbeitervertretung zu haben!
Eine Mitarbeitervertretung kann auf Entscheidung der Chefs Einfluss nehmen. Einzelne Kollegen können manchmal benachteiligt werden und trauen sich nicht, alleine etwas dagegen zu unternehmen. Hier hilft die Mitarbeitervertretung gerne. Auch ist in der Regel durch eine Mitarbeitervertretung eine höhere Transparenz im Unternehmen gegeben. So können Entscheidungen auf unternehmerischer Ebene nicht nur einfach umgesetzt und angeordnet werden, sondern die Mitarbeitervertretung bestimmt in vielen Themen mit. Auch für eine Geschäftsleitung ist es gut, eine Mitarbeitervertretung zu haben, denn dann hat diese einen festen Ansprechpartner*in und können sich kollektivrechtlich auf ein Feedback der einzelnen Beschäftigten oder gesamten Belegschaft einstellen. Gleichzeitig läuft oft dann der Informationsfluss zwischen der Einrichtungsleitung den Kolleginnen und Kollegen.
Sie denken, eine MAV-Tätigkeit macht nur Stress und Arbeit?
Nicht wirklich.
Durch die Diskussionen und möglicherweise Auseinandersetzungen mit den Dienststellen haben Sie die Option, zu agieren und nicht nur zu reagieren. Häufig fühlt sich dieses genau richtig und gut an. Sie lernen in Schulungen, z. B. gut mit Konflikten konstruktiv umzugehen. Jeder kann innerhalb des Gremiums seine Ideen einbringen, versuchen die Kolleg*innen zu überzeugen und dann auch eventuelle Maßnahmen umzusetzen. Auch könnten im Rahmen eines persönlichen Engagements in der Mitarbeitervertretung Ihre Fähigkeiten für Team-Playing, aber auch für gute kollegiale Gespräche als Ansprechpartner persönlich für Sie bereichernd sein. Natürlich erfahren Sie im Rahmen Ihrer Mitarbeitervertretungstätigkeit durch Schulungen, nicht nur zuletzt durch die Schulungen der Kirchengewerkschaft, von Auslegungen, Interpretationen und Anwendung aktueller Gesetze und Rechtsprechungen.
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
Sie brauchen noch weitere Argumente? -Nein
Dann nehmen Sie doch Ihr Recht der Wählbarkeit, aber zumindest das Wählen gehen als demokratische Lösung wahr.
Nur eine hohe Wahlbeteiligung kann auch den Rücken der anderen Kolleginnen und Kollegen stärken.
Seien Sie solidarisch und gehen Sie wählen!
Für weitere Rückfragen steht Ihnen gerne der Bundesvorstand, die Geschäftsstelle, als auch die Rechtsschutzabteilung zur Verfügung.
Die gewerkschaftliche Tochter SAAT e.V. bietet natürlich auch Schulungen für die Wahlvorstände an (http://www.saat-ev.de).
Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist
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Mit Dir sind wir eine*r mehr!