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Wahlen 2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am 26.09.2021 haben wir, die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die Pflicht, einen neuen Bundestag zu wählen.

Wir, der Bundesvorstand, haben den großen demokratischen Parteien im Vorfeld acht Fragen gestellt.

Die Antworten zu diesen Fragen können Ihnen/Euch bei der Entscheidungsfindung, welcher der Parteien Ihr Eure Stimmen geben werdet, vielleicht helfen.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen und eine glückliche Hand beim Kreuzemachen.

Mit freundlichen gewerkschaftlichen Grüßen

Ralf Reschke; Bundesvorsitzender

 Wird aktualiesiert wenn neue Antworten kommen. Stand 18.09.2021

  

1. Unter dem Stichwort der Selbstbestimmung wird angedeutet, dass sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber besser behaupten können muss.

Wie steht Ihre Partei zu dieser Art von Schutzabbau? Hierbei handelt es sich um ein Schutzgesetz, das immer mehr Ausweichdruck erhält.

 

 

Antwort: Die Sozialpartnerschaft, die Tarifautonomie und die Mitbestimmung haben wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland eine weltweit führende Industrienation geworden ist. CDU und CSU vertrauen auch in Zukunft auf die Sozialpartnerschaft. Wir wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine verlässliche Mitbestimmung setzen können und möglichst viele Beschäftigte durch Betriebs- und Personalräte vertreten werden. Hier sind zuallererst die Tarifpartner in der Pflicht. Ihre Aufgabe ist es, für gute Löhne und Arbeitsbedingungen zu sorgen und tragfähige Lösungen für den Wandel der Arbeitswelt zu finden.

Betriebsräte leben von der Legitimation durch die Belegschaft. Gerade wegen des digitalen Wandels und der Zunahme ortsungebundener Arbeitsplätze ist es wichtig, Betriebsräte durch elektronische Verfahren online wählen zu lassen. Wir werden die Möglichkeit von Online-Wahlen schaffen, wenn der Wahlvorstand diese befürwortet – auch um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Wie mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz begonnen, werden wir auch in den kommenden Jahren in einer digitalen Arbeitswelt unsere Mitbestimmungskultur erhalten und Mitbestimmungsrechte sichern.

 

 

 

Antwort:

DieLinke_4cDIE LINKE stellt sich gegen die Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Den kollektiven Schutz angesichts ungleicher Machtverhältnisse im Betrieb halten wir nach wie vor für unabdingbar. Selbstbestimmte Arbeitszeiten stehen nicht im Gegensatz zu arbeits- und gesundheitlichen Schutzbestimmungen. Ein Mehr an Selbstbestimmung für abhängig Beschäftigte bei ihren Arbeitszeiten darf nicht mit der Rücknahme gesetzlicher Höchstarbeitszeitgrenzen einhergehen. Vielmehr wollen wir die gesetzliche Höchstarbeitszeit wir auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzen. Ausnahmen von der täglich zulässigen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden wollen wir stärker beschränken. Eine Verkürzung der erforderlichen Ruhezeiten von 11 Stunden lehnen wir ab. Denn viele Beschäftigte werden krank durch zu viel Arbeit und Überstunden. Ausreichend und planbare Erholungszeiten sind sowohl für die Gesunderhaltung wichtig als auch für das Familienleben.

 

  

Antwort:Das Arbeitszeitgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Deshalb sehen wir GRÜNE Aufweichungen zulasten der Beschäftigten kritisch. Insbesondere die Einführungen einer Wochen- statt einer Tageshöchstgrenze lehnen wir ab. Die Selbstbestimmung der Beschäftigten wollen wir im Rahmen der bestehenden Leitplanken stärken. So sollen sie mehr Mitspracherecht beim Umfang, zeitlicher Lage und Ort ihrer Arbeit bekommen. Damit stärken wir auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

 

Antwort:

 

Wir sorgen dafür, dass vom Wandel der Arbeitswelt alle profitieren. Dazu gehört, dass Arbeitszeiten besser zum Leben passen und Menschen mehr selbstbestimmte Zeit haben – etwa für Familie, soziales Engagement und Weiterbildung. Wir werden die Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes erhalten. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit schließen wir aus. Wenn die Arbeit durch Produktivitätsgewinne weniger werden sollte, müssen alle davon profitieren. Da wo Gewerkschaften für die Absenkung von Arbeitszeit streiten, um mehr selbstbestimmte Zeit zu ermöglichen oder Beschäftigung zu sichern, stehen wir an ihrer Seite.

 

Antwort:

FDP Logo Wir Freie Demokraten fordern mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz und wollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit. Niemand soll weniger Pausen machen oder mehr arbeiten als bisher, aber die Einteilung der Arbeitszeit muss flexibler möglich sein. Die Summe der täglich notwendigen Ruhezeit bleibt bestehen. Hierbei werden flexible Regelungen in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung rechtssicher ermöglicht. Bei mobiler Arbeit und im Homeoffice soll das Arbeitsschutzgesetz und nicht die Arbeitsstättenverordnung gelten. Denn bei mobiler Arbeit kann der Arbeitgeber nicht für den richtigen Lichteinfall am Arbeitsplatz und Ähnliches verantwortlich sein.

 

2. Wie steht Ihre Partei zur auskömmlichen Rente? Sehen Sie, dass diese in absehbarer Zeit gesetzlich verankert ist?

 

Antwort:

 

CDU und CSU wollen, dass ältere Menschen am alltäglichen Leben in allen Bereichen ganz selbstverständlich teilhaben und sich einbringen können. Wir wollen finanzielle Sicherheit im Alter erreichen. Deshalb haben wir mit der Grundrente dafür gesorgt, dass kleine Renten nach langer Erwerbstätigkeit bedarfsgerecht aufgestockt werden. Ebenso haben wir die Mütterrente eingeführt und über die Jahre unionsgeführter Bundesregierung ausgebaut. Darüber hinaus wollen wir die Altersvorsorge ab Geburt neu denken und prüfen, wie die Generationenrente als zusätzlicher kapitalgedeckter Baustein des bestehenden Vorsorgemix ausgestaltet sein kann. Wir stehen insgesamt für eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: Der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dabei für die meisten Menschen die zentrale Säule bleiben. Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair und nachvollziehbar verteilt. CDU und CSU stehen für Verlässlichkeit: Wir behalten das Vorsorgeniveau im Auge und schützen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor Überforderung.

 

Antwort:

 Wir wollen eine gesetzliche Rente, die den Lebensstandard im Alter wieder sichert und vor Armut schützt. Das ist für viele Menschen die Grundlage für ein sorgenfreies und selbstbestimmtes Leben. Noch im Jahr 2000 lag das Rentenniveau bei 53 Prozent, jetzt soll es bis auf 43 Prozent sinken, wenn sich an der gegenwärtigen Rechtslage nichts ändert. Damit ist Altersarmut vorprogrammiert. DIE LINKE will das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Zudem setzen wir uns für eine Solidarische Erwerbstätigenversicherung ein, in die auch bisher nicht versicherten Politiker, Beamte, Manager, Selbständige und Freiberufler einzahlen. Dadurch verbinden wir Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität

 

Antwort:

 

 

 

Alle Menschen sollen im Alter ein gutes und selbstbestimmtes Leben führen. Priorität hat für uns GRÜNE daher die dauerhafte Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus. In einem ersten Schritt zur Bürger*inneversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht abgesicherte Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Damit im Alter keine Armut droht, entwickeln wir die Grundrente zur Garantierente weiter und führen für Geringverdienende einen arbeitgeberfinanzierten Mindestrentenbeitrag ein.

 

Antwort:  

 

 

Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit sicher sein. Es geht um Respekt und Wertschätzung der Arbeit und darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen und von dem erworbenen Lebensstandard nicht erheblich einzubüßen. Zentrale Grundlage dafür bleibt für uns die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren verlässlichen Leistungen und ihrer solidarischen Finanzierung. Die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren verlässlichen Leistungen und ihrer solidarischen Finanzierung ist für uns zentrale Grundlage verlässlicher Alterssicherung. Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Sollten sich weitere Spielräume ergeben, werden wir sie nutzen. Immer wieder fordern Arbeitgeber und konservative Kräfte, dass Menschen für eine gute Rente noch länger arbeiten sollen. Wir lehnen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab, weil sie für viele, die nicht länger arbeiten können, eine Rentenkürzung bedeutet und ungerecht ist.


 Antwort:

 

 

 

FDP Logo Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können. Das Renteneintrittsalter wollen wir nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, erhält eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen schaffen wir ab, und Teilrenten sind unkompliziert möglich. Das sorgt zum einen für mehr finanzielle Stabilität, weil die Menschen im Schnitt länger im Beruf bleiben, zum anderen passt ein flexibler Renteneintritt besser zu vielfältigen Lebensläufen. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.

 

Wir wollen zudem eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr als die Grundsicherung haben und auch mehr als Menschen, die nicht gearbeitet und eingezahlt haben. Das erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft.

 

Darüber hinaus fordern wir die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente. Daher schlagen wir vor, die verpflichtende erste Säule unseres Rentensystems künftig auf zwei Pfeiler zu stellen, dadurch endlich für Demographiefestigkeit zu sorgen und das Rentenniveau langfristig wieder zu steigern. Dabei wird genau derselbe Anteil wie bisher für die Altersvorsorge aufgewendet – wie üblich aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Neu ist, dass neben dem größeren Betrag, der weiter in die umlagefinanzierte Rentenversicherung fließt, ein kleinerer Betrag von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, chancenorientierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge angelegt wird, die als Fonds unabhängig verwaltet wird, eben die gesetzliche Aktienrente. Schweden macht uns seit Jahren vor, wie Aktien-Sparen so erfolgreich und risikoarm organisiert werden kann. Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten.

 

 

 

3. Welche Ideen und konkreten Umsetzungen hat Ihre Partei der Altersarmut entgegenzusetzen?

 Antwort:

 

Die Rente ist mehr als ein Einkommen im Alter. Sie ist Lohn für Lebensleistung. Für uns gelten dabei drei klare Prinzipien. Erstens: Leistung muss ich lohnen. Wer ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, muss mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat, und er sollte nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Deshalb haben wir mit der Grundrente dafür gesorgt, dass kleine Renten nach langer Erwerbstätigkeit bedarfsgerecht aufgestockt werden. Zweitens: Rente muss ein Leben in Würde ermöglichen. Sie muss immer mehr sein als nur Armutsbekämpfung. Und drittens: Die Rente muss nachhaltig, sicher und solide finanziert sein.

 

Wir werden verdecke Altersarmut bekämpfen. Wir wollen, dass Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben und eine angemessene Notlagenreserve als Anerkennung der Lebensleistung behalten können. Dafür sollen die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter angepasst werden.

 

Antwort: 

Durch die Wiederanhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent (siehe Frage 2) steigen die Renten aller Rentner aus der Gesetzlichen Rentenversicherung um rund zehn Prozent. Gleichzeitig wollen wir die Zeiten mit niedrigem Einkommen in der Renten höher bewerten und dabei eine bessere Absicherung erreichen als mit der von der Koalition ins Leben gerufenen "Grundrente". Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit und die Pflege von Angehörigen wollen wir bei der Berechnung der Rentenhöhe besser berücksichtigen. Und weil gute Löhne und gute Arbeit die Basis für eine gute Rente bilden, macht sich DIE LINKE für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13 Euro und die Ausweitung der Geltung von Tarifverträgen stark. Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene ein, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben, um davon leben zu können.

 

Antwort:

 

 

Den gesetzlichen Anspruch, dass besonders langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, werden wir beibehalten. Es darf nicht sein, dass jemand wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in Armut gerät. Wir werden daher die Armutsrisiken bei den heutigen Erwerbsminderungsrentner*innen verringern und für sie Verbesserungen erreichen. In Parlament und Regierung haben wir uns erfolgreich für die Grundrente eingesetzt. Sie ist ein Fortschritt und schützt viele Menschen, die Jahrzehnte für geringe Löhne gearbeitet haben, vor dem Risiko im Alter arm zu sein.

 

4. Wie sehen Sie es, die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn zu verankern, insbesondere im Bereich der Krankenhauspflege, Altenpflege, Behindertenpflege und Jugendpflege? 

Antwort:

 

Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland seit 2015 in allen Branchen. In viele Branchen gibt es zusätzlich darüber hinaus höhere Branchenmindestlöhne, die teilweise durch die Bundesregierung als allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Tarifgeltung in Branchen mit geringer Tarifbindung. Dieses Instrument werden wir stärken. Weiterhin stehen wir zur Pflegekommission und dem dort von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbarten Pflegemindestlohn.

 

Antwort:

 Trotz Verbesserungen sind Niedriglöhne in der Pflege immer noch stark verbreitet. Die bisherigen Mindestlöhne in der Pflege helfen, können aber nur ein erster Schritt sein. DIE LINKE streitet für höhere Mindestlöhne und tarifliche Bezahlung und setzt sich für allgemeinverbindliche tarifliche Regelungen für alle Pflegebeschäftigten (nicht nur die Pflegekräfte) ein.

 

Antwort:

 

 

Der allgemeine Mindestlohn ist für alle Branchen gleichermaßen im Mindestlohngesetz verankert. Wir GRÜNE wollen ihn auf 12€ pro Stunde erhöhen und besser kontrollieren. Darüber liegende branchenspezifische Mindestlöhne sollen ebenfalls steigen. In der Pflege erfolgt dies auf Basis des Beschlusses der Pflegekommission gemäß §12 Arbeitnehmerentsendegesetz


 

 

 

 Antwort:

 

Die SPD hat den gesetzlichen Mindestlohn durchgesetzt, der in allen Branchen gilt. Wir werden den Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöhen. Bereits vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die SPD die Voraussetzungen geschaffen, dass in mehr Branchen tariflich vereinbarte Mindestlöhne allgemein verbindlich erklärt werden können. Dies gilt auch für die Pflegebranche. In der Pflege wird enorme und gesellschaftlich wertvolle Arbeit geleistet. Wir wollen die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege und Pflege von Menschen mit Behinderung schnell verbessern. Unsere Ziele sind allgemeinverbindliche Branchentarifverträge. Wie werden über die Pflegemindestlohnkommission eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne verfolgen.

 

 Antwort:

FDP Logo  Gerade Pflegerinnen und Pfleger tragen während der Coronapandemie eine besondere Verantwortung und arbeiten dabei nicht selten über ihre Belastungsgrenze hinaus. Selbstverständlich sollte das angemessen vergütet werden. Wir Freie Demokraten wollen, dass sich Arbeit lohnt. Der Mindestlohn sollte jedoch nicht von staatlicher Seite festgelegt werden, sondern von der Mindestlohnkommission, in der auch die Tarifpartner vertreten sind. Gute Arbeits- und Lohnbedingungen – insbesondere in der Pflege – liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Tarifpartner.

 

 

 

 

 

5. Gibt es Maßnahmen und gesetzliche Vorschläge Ihrerseits, um den Personalmangel in der ambulanten und stationären Pflege zu beheben?

 

Antwort:

 

Eine hohe Pflegequalität ist für die Betroffenen von zentraler Bedeutung. Dafür brauchen wir gut ausgebildete Pflegekräfte. Zusammen mit den Ländern wollen wir eine bundesweite Harmonisierung der Assistenzausbildung in der Pflege erreichen. Es ist wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen für alle in der Pflege Beschäftigten zu schaffen, die insbesondere auch eine verlässliche Gestaltung der Dienstpläne umfassen. Wir wollen die Einsatzmöglichkeiten für ausländische Pflegefachkräfte stärken. Wir setzen uns zudem für eine generelle Schulgeldfreiheit für Gesundheits- und Pflegeberufe ein, um dem wachsenden Bedarf an Pflege- und Gesundheitsleistungen gerecht zu werden. Wir wollen die Ausbildung in der Pflege weiter stärken, indem wir eine bundesweite Vergütung der Auszubildenden in der Pflegefachassistenzausbildung einführen.

Antwort:

DieLinke_4cJa. Viele der ausgebildeten Pflegekräfte, die den Beruf verlassen haben, können mit attraktiven Arbeitsbedingungen zurückgewonnen werden. Untersuchungen zeigen, dass von den aktuell dringend benötigten mindestens 100.000 Pflegekräften in der Altenpflege und 100.000 Pflegekräften in der Krankenpflege der größte Teil bei besseren Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung durch Rückkehrer in den Beruf gewonnen werden kann. Wir fordern deshalb eine gesetzliche Personalbemessung für alle Berufe im Krankenhaus und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Zudem wollen wir 500 Euro mehr Grundgehalt für alle in der Pflege beschäftigten. Dadurch wird der Beruf auch für junge Menschen attraktiver. Zudem brauchen wir eine bundesweite Regelung für Ausbildungsvergütungen in der Gesundheitsbranche.

 

 

 Antwort:

 

Es gibt einen gewaltigen Personalmangel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Wir wollen soziale Arbeit aufwerten und das heißt neben besserer Bezahlung auch, dass die Arbeits- und Stressbelastung gesenkt werden muss. Wir werden deshalb den Vorschlag eines neuen, bundesweiten und einheitlichen Personalbemessungsrahmens voranbringen.

 

 

 

Antwort:

 

Wir GRÜNE wollen die Attraktivität des Pflegeberufes ausbauen. Dazu gehören faire Bezahlung und bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, mit verbindlicher, bedarfsgerechter Personalbemessung, dem Abbau unnötiger Bürokratie und neuen Arbeitszeitmodellen

 

 b) Welche gesetzlichen Maßnahmen planen Sie zur Vereinbarung von Arbeit/Beruf und Familie ?

 

 Wir GRÜNE wollen u.a. mit der KinderZeit Plus das Elterngeld ausweiten, den Anspruch auf Kinderkrankengeld erhöhen und Menschen, die Verantwortung für Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen übernehmen, mit der PflegeZeit Plus besonders unterstützen.

 

 

 

Antwort:  

Wir werden ein Vier-Säulen-Modell für mehr Familienzeit einführen. Dieses besteht aus dem Anspruch auf zwei Wochen Elternschaftszeit direkt nach Geburt eines Kindes, der Familienarbeitszeit, mit der wir das derzeitige ElterngeldPlus zu einer flexiblen, geförderten Elternteilzeit nach dem ersten Lebensjahr eines Kindes ausbauen werden, der dauerhaften Ausweitung der pandemiebedingt erhöhten Kinderkrankentage und schließlich der Familienpflegezeit als vierte Säule, mit der Arbeitszeitreduzierung im Falle der Pflege von Angehörigen unterstützt wird.

 

 

 

6. Wie positioniert sich Ihre Partei zur Höhe der Militärausgaben (Bundesverteidigung)?

 

Antwort:

 Wir wollen den europäischen Pfeiler in der NATO stärken. Deutschland wird im Modernisierungsjahrzehnt einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Konzeptes „NATO 2030“ und zur Ausrichtung der NATO für die nächste Generation leisten. Wir Europäer müssen stärker als bisher für Stabilität in unserer Nachbarschaft Sorge tragen und für eine faire Lastenverteilung eintreten. Wir bekennen uns explizit zum Zwei-Prozent-Ziel der NATO.

 

Antwort:

Das Militärbudget der Bundesrepublik steigt seit Jahren immer weiter: Im laufenden Haushaltsjahr bereits auf nach NATO-Kriterien mehr als 50 Mrd. Euro für Rüstung. Das ausgegebene Ziel der NATO, 2 Prozent des Brutto-Inlandsprodukts jedes Mitgliedslandes für das Militär zu investieren, würde für die Bundesrepublik bedeuten, dass der Militärhaushalt bis 2025 auf rund 85 Mrd. Euro steigen würde - eine Verdopplung innerhalb von sieben Jahren. DIE LINKE hat sich im Bundestag als einzige Partei immer wieder klar gegen das 2-Prozent-Rüstungsziel positioniert. Wir lehnen Aufrüstung als vermeintliches Mittel, um auf die Krise von Vertrauen und Sicherheit in Europa zu reagieren, kategorisch ab. Stattdessen braucht es - gerade von der Bundesrepublik - eine umfassende Initiative für Vertrauensbildung, Dialog und Entspannung. Die Einleitung auch einseitiger Abrüstungsschritte bei der Bundeswehr wäre ein wirkungsvolles Signal für einen Einstieg in einen solchen Prozess, und gleichzeitig eine Einsparmöglichkeit, die Mittel für Soziales und nachhaltige Entwicklungshilfe freisetzt.

 

Antwort

Die Bundeswehr soll im Rahmen ihres Auftrags personell und materiell gut ausgestattet sein. Das NATO-Ziel, perspektivisch 2 % des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung aufzuwenden, setzt falsche Maßstäbe. In den letzten Jahren ist der Verteidigungshaushalt überproportional gestiegen, ohne dass deswegen grundlegende Mängel bei Personal und Ausstattung beseitigt werden konnten. Das zeigt, dass es für die Höhe des Verteidigungsetats andere qualitative Prioritäten braucht.

 

 

Antwort:

 

Zur Sicherung des Friedens- und der Verteidigung leistet die Bundeswehr einen verantwortungsvollen Beitrag. Wir stehen für das Primat der Politik und für das Leitbild der Inneren Führung der Soldat*innen als Staatsbürger*innen in Uniform. Für uns steht fest, dass wir nur mit einer gut ausgestatteten und modernen Bundeswehr unseren Aufgaben als zuverlässiger Partner in Europa und der NATO gerecht werden können. Unsere Soldat*innen können sich auf uns verlassen. Wir haben daher nach vielen Jahren immer neuer Sparrunden die Investitionen im Verteidigungshaushalt erhöht. Unsere Soldat*innen verdienen die bestmögliche Ausrüstung und den höchsten Grad an Ausbildung. Ausrüstung statt Aufrüstung - diesem Prinzip verpflichtet, haben wir wesentliche Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr vorangetrieben und setzen uns kontinuierlich für die Verbesserungen der persönlichen Ausrüstung und sozialen Absicherung ein.

 

 

Antwort:

FDP Logo   Wir Freie Demokraten wollen, dass Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen kann. Dazu benötigt die Bundeswehr auskömmliche Finanzmittel, um ihre Modernisierung -insbesondere im Bereich der materiellen Ausstattung- sicherstellen zu können. Im Bereich der Investitionen ist der Bedarf im Verteidigungshaushalt besonders hoch. Daher fordern wir, dass Deutschland im Sinne eines vernetzten Ansatzes drei Prozent seines Bruttoinlandsprodukts in internationale Sicherheit („3D – defence, development and diplomacy“) investiert.

 

 

 

7. Können nach Ihrer Auffassung flexible Lebensarbeitszeitmodelle gesetzlich verankert werden und entstehen, ohne das soziale Ungleichgewicht in der Alterssicherung zu vergrößern?

 

Antwort:

 Wir wollen eine familiengerechte Arbeitswelt und keine arbeitsmarktgerechten Familien. Uns ist wichtig, dass Eltern in bestimmten Lebensphasen ihre Arbeitszeit reduzieren und in anderen Zeiten mit ganzer Kraft ihrem Beruf nachgehen können. Dies gilt insbesondere in der „Rushhour des Lebens“, in der zumeist Berufsleben und Familiengründung zusammenfallen. Wir werden Wahlfreiheit durch mehr Zeitsouveränität über das ganze Berufsleben ermöglichen. Wir wollen das bestehende Instrument der Zeitwertkonten praktikabler gestalten und als Familienzeitkonten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzbar machen. Dieses Konzept hat sich bereits bewährt, weshalb wir seine Verbreitung weiter fördern wollen. Eltern sollen angesparte Zeiten einsetzen können, um in der Familienphase ohne finanzielle Nachteile weniger zu arbeiten. Auch staatliche Fördermittel sollen auf Familienzeitkonten gebucht werden können.

 

Antwort:

 

 

FDP LogoEs wird in Zukunft viel stärker als heute darauf ankommen, einen fließenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen und zu gestalten. Denn ein vollständiges und abruptes Ende des Arbeitslebens wird häufig gar nicht gewünscht, weshalb schon heute viele Rentnerinnen und Rentner noch nebenbei – etwa in Form eines Minijobs – arbeiten. Zusätzlich sind die Unterbrechungen des Erwerbslebens heute viel häufiger und auch vielseitiger als früher – sowohl für Männer als auch für Frauen. Zu denken wäre hier etwa an Elternzeit, Weiterbildung, Sabbatical oder Pflege von Angehörigen.

 

Das Renteneintrittsalter wollen wir daher nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, erhält eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen schaffen wir ab, und Teilrenten sind unkompliziert möglich. Das sorgt zum einen für mehr finanzielle Stabilität, weil die Menschen im Schnitt länger im Beruf bleiben, zum anderen passt ein flexibler Renteneintritt besser zu vielfältigen Lebensläufen. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.

 

8. Hat Ihre Partei Ideen und Vorstellungen, wie das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen langfristig und angemessen unterstützt bzw. finanziert wird?

 

Antwort:

 Wie keine andere Partei haben CDU und CSU das Ehrenamt in unserem Land gefördert. Zur weiteren Stärkung von Vereinen und ehrenamtlicher Arbeit haben wir uns 2021 auf weitere Steuervergünstigungen in Höhe von jährlich 100 Millionen Euro verständigt: Konkret wurde die steuerfreie Übungsleiterpauschale von jährlich 2.400 auf 3.000 Euro erhöht, bei der Ehrenamtspauschale können künftig 840 statt bisher 720 Euro gezahlt werden, die Umsatzgrenze für gemeinnützige Vereine wurde um 10.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben.

In der neuen Legislaturperiode werden wir die Aktivitäten der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt unterstützen und die Einrichtung von Anlaufstellen für das Ehrenamt in Kreisen und Gemeinden für mehr Beratung, Vernetzung und Qualifizierung flankierend begleiten. Schließlich soll auch der Bundesfreiwilligendienst attraktiver werden – etwa durch die Anpassung des Taschengelds, eine breite Angebotsauswahl und die Verbesserung der Qualität der Angebote – und einen Rechtsanspruch einführen.

 

 

Antwort:

 

Ja. Wir wollen zusammen mit den Ländern und Kommunen einen bundesweit einheitlichen Freiwilligenpass schaffen, der Vergünstigungen und kostenlose Nutzung von Freizeit-, Kultur-,und Bildungseinrichtungen ermöglicht. Auch Initiativen wie "Freie Fahrt für Freiwillige" unterstützen wir, damit Freiwillige, die Möglichkeit erhalten mit dem öffentlichen Nahverkehr kostenlos zu fahren. Wir finden es unterstützenswert, das ehrenamtliche Engagement junger Menschen als Praxissemester oder Praktikumsleistung anzurechnen. Beim BAföG wollen wir die Verlängerung der Förderhöchstdauer auf das Ehrenamt in anerkannten Jugendverbänden, betrieblichen Interessenvertretungen, Studienstiftungen und Kommunen erweitern. Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter sollten nicht auf Leistungen des SGB II und des BAföG angerechnet werden. Ehrenamt braucht aber auch Hauptamt. Wir wollen deshalb auch Strukturen ausbauen und absichern, die freiwillig engagierte Menschen unterstützen.

 

 

Antwort: