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Entgeltverhandlungen im KTD beginnen!

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

für den Bereich des Kirchlichen Tarifvertrags Diakonie (KTD) der Evangelisch-Lutherischen Kirche der Nordkirche, Diakonie Hamburg und Schleswig-Holstein beginnen am 25. August 2021 die Tarifverhandlungen zwischen dem VKDA (Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger) und der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord.

 

 

Die Tarifkommission hat sich intensiv mit den einzelnen Themen aus der Mitgliederschaft beschäftigt. Daraus ergeben sich nun folgende Forderungen, die dem Arbeitgeberverband vorliegen:

 

 

  1. Zwei freie Tage für Kirchengewerkschaftsmitglieder.

  2. 5% lineare Erhöhung mit einer Laufzeit von 12 Monaten.


    3.    Änderung der Abteilung 1 der Entgeltordnung, Höhergruppierung der

           Sozialpädagogische Assistentinnen von der E4 in die E5


    4. Die Beschäftigungszeiten werden als Erfahrungszeiten aller vorheriger Arbeitgeber mit angerechnet.

    5.  Einführung der 5. Stufe in der KTD-Entgelttabelle Abteilung 1.

 

Einige erläuternde Sätze.

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hat schon in der vorangehenden Entgeltrunde 2020 die Forderung aufgestellt, dass Kirchengewerkschaftsmitglieder eine Wahlmöglichkeit zwischen zusätzlichen freien Tagen  oder Entgelt gefordert hatten.

Wir haben in den Gewerkschaftsreihen festgestellt, dass die organisierten Kolleginnen und Kollegen in der Kirchengewerkschaft einen Tarifanspruch haben müssen, um sich zu den nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen abzugrenzen.

Die Gewerkschaften sind zwingend notwendig, damit alle, die gemäß KTD-Tarif entlohnt werden, auch regelmäßig eine Lohnerhöhung erhalten sowie eine aktive Pflege des Tarifvertrags gewährleistet ist. Wie in einigen anderen Gewerkschaften schon seit Jahren üblich und richterlich entschieden, kann ein Gewerkschaftsbonus durch die Tarifvertragsparteien Kirchengewerkschaft und VKDA tarifiert werden. Es geht uns ausschließlich darum, diese zwei freien Tage den engagierten, organisierten Kolleginnen und Kollegen zukommen zu lassen.

Die lineare Erhöhung von 5% ist der allgemeinen Preissteigerung der Lebensunterhaltskosten geschuldet. Da sich in den letzten Monaten wieder entgegen der vorherigen Jahre eine Inflationsrate spürbar im Portemonnaie gezeigt hat, muss dieses nach Auffassung der Tarifkommission der Kirchengewerkschaft ausgeglichen werden.

Die Entgeltgruppe E 4 in der Abteilung 1, also die Sozialpädagogischen Assistentinnen, sind schon seit Jahren der Tarifkommission in dieser Entgeltgruppe „ein Dorn im Auge“, da sie entsprechend schlechter bezahlt werden. Es ist der Tarifkommission bekannt, dass bereits viele Kirchenkreise und diakonische Einrichtungen individualrechtlich die SPAs in der E 5 vergüten. Somit kann es nur nach Auffassung der Tarifkommission eine logische Folge sein, dass die Tarifkommission des Arbeitgeberverbands nunmehr dafür Sorge trägt, dass eine entsprechende Wertschätzung der Arbeit der SPAs durch die Höhergruppierung in die E 5 ab dem 01.01.2022 vorgenommen werden muss.

Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die aus der Mitarbeitervertretung stellen fest, dass sich viele interessierte Bewerber und Bewerberinnen nicht bewerben, da ihre Vorzeiten nicht voll anerkannt werden. Dieses führt dazu, dass wohl das Interesse da wäre, sich auf die eine oder andere diakonische Stelle zu bewerben aber durch die Nichtanerkennung von Vorzeiten für die Stufenzugehörigkeit, also dass ihre Berufserfahrung im KTD nicht umfänglich anerkannt wird, nehmen sie Abstand von einer Bewerbung.

So kann es nach Auffassung der Kirchengewerkschaft nur eine logische Schlussfolgerung sein, dass alle Tätigkeiten, die entsprechend der Qualifikation geleistet worden sind, auch von der Diakonie und dem KTD angerechnet werden müssen. Somit ist dieses ein Zeichen der Wertschätzung, ein Zeichen der Attraktivität eines diakonischen Anstellungsträgers.

Die dem Arbeitgeber vorgelegte Forderung der Einführung der 5. Stufe ist der Tarifkommission insoweit wichtig, als dass ein*e diakonische*r Beschäftigte*r entsprechend der Entgelttabelle zur Abteilung 1 nach 12 Jahren schon in der Endstufe ist. Der KTD hat in den anderen Abteilungen eine weitere Stufe, so dass es nach unserer Auffassung gilt, die Entgelttabelle in der Stufenregelung zwingend anzupassen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir werden Sie/Euch auf diesem Wege in unseren Newslettern auf den jeweiligen aktuellen Stand bringen.

Nur eine starke Gewerkschaft kann Erfolge erzielen. Somit fordern wir Euch, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, auf, Mitglied der Gewerkschaft zu werden.

Sprecht in Euren Einrichtungen, in Euren Abteilungen, in Euren Kolleg*innenkreisen besonders die Kolleginnen und Kollegen an, die nicht Mitglied der Kirchengewerkschaft sind. Überzeugt sie davon, damit sie nicht als Trittbrettfahrer Begünstigte der gewerkschaftlichen Verhandlungen werden.

Für die Tarifkommission

 

Thomas Marek

 

 

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