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ADK-Info 2/2021

Bericht von der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 17. Juni 2021

 

Sozial- und Erziehungsdienst – Tarifübernahme des TVöD-VKA So schnell wie noch nie!

Nachdem endlich der Tarifvertrag zur Tarifeinigung TVöD-VKA vom 25.10.2020 im Juni 2021 veröffentlicht wurde, haben die Verhandlungspartner der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (ADK) sehr zügig die Übernahme der Tarifeinigung für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes beraten und beschlossen.

Was wurde verhandelt?

Entgelterhöhungen

• zum 1. April 2021 um 1,4 %, mindestens aber um 50 Euro

• zum 1. April 2022 um weitere 1,8 % Erhöhung der Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8

• von 79,51 v. H. im Jahr 2021 • auf 84,51 v. H. im Jahr 2022

Die in der Tarifrunde 2020 verhandelte Corona-Sonderzahlung wurde bereits von der ADK am 10.12.2020 übernommen.

Sozial- und Erziehungsdienst – Regelungen zu Höher- und Herabgruppierungen Besser spät als nie!

Aus dem TVöD-Abschluss 2019 werden weitere Regelungen übernommen. Diese Regelungen treten rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und sorgen für Gerechtigkeit: Bei einer Höhergruppierung von Mitarbeitenden, denen vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist und denen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen wird, werden die Mitarbeitenden nunmehr so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt.

Bei einer stufengleichen Herabgruppierung wird die in der bisherigen Stufe der höheren Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet.

Der Sprecher der Arbeitnehmerseite, Thomas Müller, sowie die Sprecherin der Arbeitgeberseite, Annekatrin Herzog, zeigten sich sehr zufrieden, dass die Übernahme der Tarifbestimmungen in sehr kurzer Zeit einvernehmlich beschlossen werden konnte.

Zudem verzichteten beide Seiten auf ihr einmonatiges Einwendungsrecht. „Uns kommt es darauf an, dass die Vorteile des Abschlusses sehr rasch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam werden. Dafür haben wir heute die Voraussetzungen geschaffen“, erklärten beide übereinstimmend.

 gez. Ralf Vullriede

Kirchengewerkschaft Landesverband Weser Ems

 

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