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Pressemitteilung - Mitgliederinformation

Allgemeinverbindlichkeit Tarifvertrag Altenpflege gescheitert

Der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft ist mehr als enttäuscht.

Es gibt, so allgemeine Schätzungen, 1,2 Mio. Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen der Pandemie haben die Kolleginnen und Kollegen, die größtenteils auch in den konfessionsgebundenen Einrichtungen der Caritas und der Diakonie beschäftigt sind, eine hohe Bedeutung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit erhalten.

Wir erinnern uns mit Beginn der Pandemie an die besondere Würdigung der Tätigkeit dieser Kolleginnen und Kollegen durch Applaus, durch kleinere Geschenke, durch mündliche Lobpreisungen.

Somit gab es, offensichtlich falsch interpretiert, die Hoffnung, dass durch diese neue Form der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit auch die Dienstgeber, insbesondere im Bereich der Katholischen und Evangelischen Kirche, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag unterzeichnen würden.

Der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft nimmt mit großem Bedauern zur Kenntnis, dass dieses weder von der Katholischen noch von der Evangelischen Kirche, ihrer Diakonie und der Caritas gewollt ist.

Die Dienstgeberseite der Caritas hat Ende Februar beschlossen, sich nicht an der Schaffung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für die Altenpfeger*innen zu beteiligen.

Der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft bewertet diese Entscheidung nicht nur als „bitteren“ Tag, wie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil zitiert wird, sondern wertet es auch als eine Ohrfeige für die doch neu und anders in das Blickfeld der Öffentlichkeit geratenen Beschäftigten der Altenpflege.

Es ist nicht unbekannt, dass es in der Branche der Altenhilfe relativ wenig Tarifverträge bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sowohl der Caritas und der Diakonie gibt, die eine entsprechende auskömmliche Vergütung für die Kolleginnen und Kollegen rechtlich garantiert.

Der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft wertet diese Entscheidung der Caritas sowie der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie dahingehend, dass diese Dienstgebervertreter offensichtlich noch immer Angst vor Tarifverhandlungen und Gewerkschaften haben.

Warum dieses so ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Die Kirchen, gleich welcher Konfession, regeln eigenständig ihr Arbeitsrecht auf dem Dritten Weg. Somit steht es der Kirchengewerkschaft frei, aufgrund ihrer eigenen Entscheidungen, sich  nicht in die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Caritas und der Diakonie auf Deutschlandebene einzubringen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass auch die Kirchengewerkschaft davon überzeugt ist, dass Arbeitsrichtlinien nur durch Tarifverträge, frei von Arbeitgeberbindungen, durch Gewerkschaften verhandelt werden können. Diese Diskussion und Auseinandersetzung mit den Vertretern sowohl der Landeskirchen, der Diakonischen Werke als auch der Caritas werden seit Jahrzehnten geführt. Dieses macht die Sach- und Rechtslage und die kaum bewegliche Diskussion nunmehr erneut zum Nachteil der Beschäftigten deutlich.

Der Sonderweg der Kirche ist zwar gesetzlich legitimiert, ist aber politisch, nach Auffassung der Kirchengewerkschaft, überaltert und zwingend renovierungsbedürftig.

Hierbei ist der Ordnung halber zu erwähnen, dass, wenn sich die Caritas und die Diakonie auf diesen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag eingelassen hätten, kein zusätzlicher Schaden im Bereich der Kirchen entstanden wäre.

Da diese durch die Arbeitsvertragsrichtlinien und zum Teil auch durch regionale Tarifverträge mehr zahlen, als im vorliegenden Flächentarif verabredet worden wäre.

Somit fordern wir, der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft, sowohl die Caritas als auch die Diakonie auf, schnellstmöglich diese Entscheidung zu korrigieren und die entsprechenden Allgemeinverbindlichkeitsregelungen zu unterzeichnen.

Hierbei denken wir solidarisch vor allem an die Kollegen*innen in privaten Einrichtungen und anderen Wohlfahrts-verbänden mit „schlechteren“ Tarifen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Reschke Vorsitzender des Bundesvorstands

 

 


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