Seminare unseres Schulungsvereins
SAAT e.V. nun auch *online*
Aus aktuellem Anlass bieten wir Ihnen Seminare, die ursprünglich als Präsenz-Veranstaltungen geplant waren, nun als Online-Seminare an.
Unsere Seminare im März 2021:
Seminar Nr. 2021 / 3.
Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung - und wie kann man sie erfüllen
Die Mitarbeitervertretung hat gemäß § 35 MVG unter anderem die Aufgabe, die wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und soll Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen.
Da muss man nicht unbedingt darauf warten, dass die Dienststellenleitung aktiv wird, sondern die Mitarbeitervertretung hat auch rechtliche Möglichkeiten, von sich aus aktiv zu werden.
Dieses Seminar wird sich schwerpunktmäßig mit den Paragrafen 36 MVG (Dienstvereinbarungen) und dem neuen 36 a MVG (Einigungsstellen), in Verbindung mit Paragraf 40 MVG, befassen.
Referent: Klaus-Dirk Wildoer / Dipl. Sozialpädagoge und Bildungsreferent
Ort: Hotel TRYP by Wyndham Lübeck Aquamarin Dr.-Luise-Klinsmann-Str.1-3, 23558 Lübeck
Kosten: 540,00 Euro, inkl. Skript, Übernachtung und Verpflegung 471,00 Euro, ohne Übernachtung und Frühstück
Termin: 17. März 2020, 12.00 Uhr bis 18. März 2020, 17.00 Uhr
Kosten Online-Seminar: 335,00 Euro
Auch hier gibt es die Möglichkeit, dieses Grundlagenseminar online stattfinden zu lassen.
Bitte geben Sie auf Ihrer Anmeldung unbedingt an, ob Sie an diesem Seminar online oder in Präsenzform teilnehmen möchten.
Seminar Nr. 2021 / 11.1
Teilzeit- und Befristungsgesetz Tagesseminar mit dem Pflegezeitgesetz
Sie möchten mehr zum Thema „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ erfahren? Dann sind Sie in diesem Seminar richtig. Wir möchten Ihnen die Zielsetzung, die Begrifflichkeiten sowie die Einschränkungen dieses Gesetzes vermitteln.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Mitbestimmungs-, Mitberatungs- und den Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung.
Zum Zeitpunkt der Planung dieses Seminars ist eine Gesetzesänderung mit einem rechtlichen Rückkehranspruch in der Diskussion. Sollte diese bis zum Seminar eingetreten sein, werden wir auch hier die neuen gesetzlichen Veränderungen, Möglichkeiten sowie Grenzen genauer betrachten und erläutern.
Das Seminar soll praxisnah anhand der aktuellen Rechtsprechung, praktischer Beispiele sowie Ihrer individuellen Fragen gestaltet werden.
Referent: Hubert Baalmann / Dipl. Jurist, Gewerkschaftssekretär
Ort: ONLINE
Kosten: 350,00 Euro, inkl. Skript,
Termin: 16. März 2020, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Seminar Nr. 2021 / 16.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Jeder Arbeitgeber muss bei Arbeitsunfähigkeits-zeiten, die innerhalb der letzten 12 Monate eine Gesamtdauer von 6 Wochen übersteigen (kumulierte Kurzerkrankungen oder Langerkrankung) seit dem 1.5.2004 nach § 167 Abs. 2 SGB IX seinen Beschäftigten ein sog. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, die für alle Beschäftigten im Betrieb gilt.
Die betriebliche Umsetzung von Prävention hängt aber im Wesentlichen vom Engagement der Interessenvertretungen ab. Folgende Themen werden hierbei behandelt.
Seminarinhalt:
-
Rechtliche Grundlagen des § 167 Abs. 2 SGB IX
-
Abgrenzung zur stufenweisen Wiedereingliederung
-
Beteiligter Personenkreis
-
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
-
Vorbereitung und Einführung des BEM
-
Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
-
Datenschutz im BEM
-
Aspekte erfolgreicher Gesprächsführung
-
Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum BEM
Referent: Matthias Gillmann/ Jurist, Dipl. - Kaufmann M.A. -Erwachsenenbildung
Ort: ONLINE
Kosten: 340,00 Euro, inkl. Skript,
Termin: 15. März 2020, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Seminar Nr. 2021 / 17.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei psychischen Erkrankungen
Eine häufige Ursache für Arbeitsunfähigkeit sind Muskel-Skelett- und Atemwegserkran-kungen. Aber schon lange führen auch psychische Erkrankungen die Fehlzeiten-statistiken der gesetzlichen Krankenkassen an. So zeigt beispielsweise der AOK-Fehlzeitenreport von 2017 einen konstanten Anstieg der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in den vergangenen zehn Jahren um 79,3 Prozent. Darüber hinaus führen sie zu langen Ausfallzeiten – oftmals doppelt so lange, wie bei anderen Erkrankungen. Die Bundes-anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt an, dass hierzulande jedes Jahr mehrere hunderttausend Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen für lange Zeit oder gar für immer aus ihrem Job ausscheiden. Die Ursache dafür liege zunehmend in psychischen Erkrankungen.
Und auch die gegenwärtige Corona-Krise beschleunigt diesen Trend.
Sie werden mit den Ausprägungen psychischer Belastungen vertraut gemacht und erkennen den Zusammenhang von psychischen Belastungen und Arbeitsunfähigkeit.
Sie nutzen bewährte Prozessschritte und Erkenntnisse aus der Praxis, um diesen Sachverhalt in die Systematik des Betrieblichen Eingliederungsmanagements einzuordnen. Sie können Strategien entwickeln, um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erfolgreich wiedereinzugliedern.
Seminarinhalt:
-
BEM in der betrieblichen Praxis
-
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen
-
Die Rolle der betrieblichen AkteurInnen
-
Anderer BEM-Ablauf bei Mitarbeitern mit psychischen Erkrankungen?
-
Psychische Belastungen und ihre Folgen
-
Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen und Prozesskreis der Handlungsfelder
-
Individuelle und betriebliche Präventionsstrategien
-
Umgang mit Depressionen und Burnout
-
Schwierige Gespräche meistern
-
Beispiele aus der Praxis
Referent: Matthias Gillmann/ Jurist, Dipl. - Kaufmann M.A. -Erwachsenenbildung
Ort: ONLINE
Kosten: 270,00 Euro, inkl. Skript,
Termin: 22. März 2020, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Seminar Nr. 2021 / 10.1
Einigungsstelle nach § 36 a MVG-EKD
Nach der Novelle des MVGs-EKD sieht der neue § 36 a MVG-EKD vor, dass auf Antrag der Dienststellenleitung oder der MAV eine Einigungsstelle zur Beilegung von Regelungsstreitigkeiten in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten nach § 40 MVG-EKD zu bilden ist und deren Spruch die Einigung zwischen der MAV und der Dienststellenleitung ersetzt.
Der neue § 36 a MVG-EKD trat zum 01.01.2020 in Kraft und ersetzt die alte Regelung, dass die Bildung einer Einigungsstelle einer Dienstvereinbarung bedarf.
Da eine Dienstvereinbarung nicht erzwingbar ist, kam es in den seltensten Fällen zur Bildung einer Einigungsstelle. Dies hat sich mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 nun gewandelt, weshalb sich die Mitarbeitervertretungen mit dem Recht der Einigungsstelle voraussichtlich intensiver beschäftigen werden.
Das Seminar soll dazu dienen, sämtliche Fragen zur Bildung und Besetzung der Einigungsstelle, der Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis der Einigungsstelle und dem Verfahren vor der Einigungsstelle aufzuzeigen und zu klären.
Referentin: Silvia Schmidbauer, Syndikusrechtsanwältin der Kirchengewerkschaft
Ort: Online
Kosten: 310,00 Euro, inkl. Skript
Termin: 25. März 2021, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Melden Sie sich gerne schon heute an!
Telefon: (0 40) 6 51 43 80
Fax: (0 40) 6 51 11 19
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder direkt über unsere Homepage www.saat-ev.de
Wir wünschen Ihnen schon jetzt gelungene, interessante Veranstaltungen mit vielen neuen Erkenntnissen, die Sie hoffentlich gut für Ihre Arbeit in der Mitarbeitervertretung verwenden können.