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KTD-Verhandlungen für 2021 abgeschlossen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach drei intensiven Verhandlungsrunden gibt es ein Ergebnis für die Entgeltrunden 2021:

Zum 01.01.2021 gibt es eine Entgeltsteigerung in Höhe von 2%, zum 01.09.2021 eine Erhöhung um 0,5%. Ebenfalls wird der Sonntagszuschlag ab dem 01.09.2021 von 30% auf 40% erhöht. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr.

Die Zentrale Forderung der Kirchengewerkschaft, einer Wahlmöglichkeit für Gewerkschaftsmitglieder, die Entgelterhöhung in Urlaubstage umzuwandeln, bestimmte lange Zeit die Verhandlungen. Seit mittlerweile elf Jahren gibt es solche Forderungen nach einem Bonus für Gewerkschaftler, die mit ihren Beiträgen einen Tarifvertrag und die dazugehörigen Verhandlungen erst ermöglichen.

Die Arbeitgeber zeigten sich überrascht von der Ernsthaftigkeit, mit der diese Forderung vorgetragen wurde. Die Kirchengewerkschaft war bereit, mit dem Gesamtpaket in die Schlichtung zu gehen. Aus zwei Gründen haben wir aber davon abgesehen:

1. Die erfolgreiche Tarifpartnerschaft mit den Kollegen von Ver.di hätte schweren Schaden genommen.

2. Wie nicht anders zu erwarten, ist es der aktuellen Corona-Pandemie geschuldet.

Davon lassen wird uns aber nicht entmutigen und werden es in geeigneter Form im nächsten Jahr wieder als Zentralforderung, hoffentlich gemeinsam mit den Kollegen von Ver.di, für die Mitglieder der Gewerkschaften durchsetzen, in welcher Form auch immer.

Eine Verhandlungsbereitschaft zu diesem Thema, hat der VKDA zugesagt.

Auch über einen Bonus für die Kolleginnen und Kollegen, welche in der Pandemie ihrer Verantwortung in den Wohnheimen, der Eingliederungshilfe, in Jugendhilfeein-richtungen, Altenheimen und Kindergärten mehr als gerecht wurden, wurde verhandelt. Wir forderten eine Einmalzahlung, welche konsequent von dem Arbeitgeber mit dem Hinweis, dass dieses nicht refinanziert werden könne, abgelehnt wurde.

Der Fairness halber möchte ich aber erwähnen, dass die Arbeitgeber Eure Mehrarbeit und Einsatzbereitschaft dankend erwähnt haben.

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hat weiterhin der Tarifierung der Entgeltumwandlung für Fahrradleasing zugestimmt. Dieses bedeutet, dass über eine Dienstvereinbarung oder eine individualrecht-liche Vereinbarung Regelungen zur Umwand-lung von tariflichem Entgelt zur Förderung der Fahrradmobilität vereinbart werden können.

Der Tarifkommission der Kirchengewerkschaft war es wichtig, dass analog der KAT-Regelungen der Anstellungsträger mindestens 9,5% des Umwandlungsbetrages als Zuschuss gewährt.

Bis zu den nächsten Verhandlungen werden wir nicht untätig sein. Seit Anfang 2020 gibt es eine Arbeitsgruppe zum Thema Arbeitszeit. Hier werden unterschiedliche Arbeitszeitmodelle erarbeitet, um den KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) für die Zukunft besser auszustellen. Die Ergebnisse werden sicherlich in der nächsten Entgeltrunde zum Tragen kommen.

Für die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft

Thomas Marek

Vorsitzender KTD

Mit Dir sind wir Eine*r mehr!

 

 

 


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