Logo der Kirchengewerkschaft

Kündigungen bei Bibel TV wegen Betriebsratsgründung?

Hat der christliche Sender Bibel TV, an dem die katholische und die evangelische Kirche Anteile halten und bei dem Norman Rentrop Mehrheitsgesellschafter ist, wenig übrig für Betriebsräte?

Im August 2019 wollten drei Beschäftigte einen Betriebsrat gründen. Sie luden zu einer Betriebsversammlung ein. Der Arbeitgeber teilte mit, eine Betriebsrats-gründung werde nicht begrüßt, sie koste Geld und man möge doch eine eigene betriebliche Interessenvertretung kreieren.

Bei der Betriebsversammlung konnte dann die erforderliche Mehrheit für den Wahlvorstand tatsächlich nicht erreicht werden. Im Anschluss kam es zu Abmahnungen und bedenklichen Weisungen gegenüber den Initiatoren sowie den Versuch des Arbeitgebers, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.

Zwischenzeitlich wurde eine eigene Bibel-TV-"Mitarbeitervertretungsordnung" installiert.

Dem bei der Kirchengewerkschaft organisierten Initiator wurde dann im Dezember 2019 eine ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses erteilt. Prompt nach Ablauf des besonderen Kündigungsschutzes des Wahlinitiators und seiner Ankündigung, dass er für die "Mitarbeitervertretung" kandidieren wolle. Diese Kündigung wurde mit innerbetrieb-licher Umorganisation begründet, man wolle die Programmierung outsourcen, hieß es. Eine weitere Initiatorin erhielt ebenfalls kurz vor Weihnachten eine außerordentliche Kündigung.

Daraufhin entschied der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft Strafantrag gem. 119 BetrVG wegen Behinderung einer Betriebsratsgründung bei der Staatsanwalt-schaft Hamburg gegen den Geschäftsführer von Bibel TV zu stellen.

Im Übrigen hatte die Kirchengewerkschaft Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hamburg eingereicht. Die Staatsanwalt-schaft sah in dem Vorgang jedoch kein strafrechtlich relevantes Verhalten und stellte das Ermittlungsverfahren ein.

Die mittlerweile erreichte arbeitsgericht-liche Einigung dürfte indes ein Zeichen gesetzt haben:

Bibel TV verzichtet auf die Kündigung und leitet keine Rechte mehr hieraus ab!

Mit den Worten des Kirchengewerkschafts-mitglieds: „Der Ausgang des Verfahrens setzt ein Zeichen an alle Kolleginnen und Kollegen von Bibel TV, dass es sich lohnt, einen Betriebsrat zu gründen. Betriebliche Mitbestimmung ist eine Sache der Arbeitnehmer. Auch Abmahnungen und Kündigungen können daran nichts ändern."

Fest steht, dass niemandem wegen der Gründung eines Betriebsrats eine wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht!

Auch subtilere Formen bleiben nicht ungeprüft, wenn man sich wehrt!

In diesem Sinne: Macht Euch gerade!

 

Mit Dir sind wir Einer mehr!

 

Silvia Schmidbauer Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

 

Die taz berichtete bereits am 12.03.2020 online über die Behinderung der Gründung eines Betriebsrats durch den christlichen Fernsehsender Bibel TV. Hier geht es zum Artikel vom 12.03.2020.  

Das Hamburger Abendblatt hat am 20.08.2020 ebenfalls einen Artikel hierzu veröffentlicht. Als Abonnent kann der Artikel online über folgenden Link aufgerufen werden:

Artikel im Hamburger Abendblatt vom 20.08.2020

 

Noch kein Mitglied?

Jetzt Mitglied der Kirchengewerkschaft werden:   Hier geht es zum Beitrittsformular!

Ohne Dich sind wir eine*r zu wenig!

 

 


Kontaktdaten der Kirchengewerkschaft