Logo der Kirchengewerkschaft

Corona-Virus IX

Gewährung einer Corona- Sonderzahlung

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in den letzten Monaten ist viel Lob in Form von Worten, Geschenken, Applaus und Musik für die Kolleginnen und Kollegen schwerpunktmäßig der Altenpflege und der stationären Krankenpflege ausgesprochen worden.

Nunmehr sind in den einzelnen Bundesländern die Zahlungen von 1.000 Euro bzw. bis zu 1.500 Euro in der Diskussion bzw. in der Gesetzesfindung für die entsprechenden Bundesländer.

Hierzu stellen wir, die Kirchengewerkschaft und der ZKD e.V., fest, dass dieser individuelle Anspruch einen sehr begrenzten, eingeschränkten Blick auf die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas hat.

Wir, Kirchengewerkschaft und ZKD, fordern alle Beteiligten, die entsprechenden Kommunen, die Diakonieverantwortlichen, die Synodalen, die Caritas, die Bischöfinnen und Bischöfe sowie die Kranken- und Pflegeversicherer auf, alle betroffenen Berufsgruppen in den Geltungsbereich dieser Corona-Prämie aufzunehmen. Hier seien besonders erwähnt, die Pflegefachkräfte, die Pflegehilfskräfte, leitende Mitarbeitende in der Pflege, die alltagsbegleitende Betreuungskräfte, die Assistenzkräfte sowie sonstige Mitarbeitende in der Pflege und Patientenversorgung, die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas, die Fachkräfte im heilpädagogischen Dienst sowie Mitarbeitende in Wohngruppen und anderen Betreuungseinrichtungen, die Fachkräfte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die Küchenkräfte, die Reinigungskräfte und die Mitarbeitenden in den hauswirtschaftlichen Versorgungen und Haustechniken sowie alle Auszubildenden in der praktischen Ausbildung, in der direkten Pflege und der Betreuung von pflegebedürftigen, gleich welcher Art.

Nach unserer Wahrnehmung ist in der Öffentlichkeit nicht präsent, dass die Kolleginnen und Kollegen, gleich welcher Ausbildung, in stationären Einrichtungen, wie z.B. Vater-Mutter-Kind-Einrichtungen, Rehabilitationseinrich-tungen, sowie Fachkliniken für Suchtkranke genau den gleichen Dienst unter den gleichen Voraussetzungen und unter den gleichen Schwierigkeiten, wie die Kolleginnen und Kollegen in der Altenpflege geleistet haben.

Auch darf nach Auffassung von Kirchengewerkschaft und ZKD nicht differenziert werden, ob ich direkt am Menschen arbeite und/oder ob ich in der Versorgung arbeite. Die hygienischen Voraussetzungen und die Umstellung ganzer Arbeitsabläufe, Systeme ist nach unserer Auffassung nicht besonders zu differenzieren oder zu bewerten.

Hier wurde in vielen Einrichtungen ein hohes Maß an Flexibilität, an Bereitschaft und an Umstellung von den Kolleginnen und Kollegen gefordert. Alle kirchlichen, diakonischen und caritativen Beschäftigten haben nach unserer Auffassung die Herausforderung angenommen und sich ohne Wenn und Aber über das Maß der Dinge hinaus zum Wohle und zum Schutze der zu Pflegenden oder zu Betreuenden eingesetzt.

 

Erlauben Sie mir hier ein Beispiel:

Die Menschen mit Handicap, die in eigenen Wohngruppen arbeiten, konnten von heute auf morgen nicht mehr ihre Arbeit in den beschützenden Werkstätten aufnehmen. Dieses bedeutete für die Erzieherinnen, Pädagogen, Therapeuten in den Wohngruppen nun nicht mehr eine Betreuung von 16.00 - 6.00 Uhr, sondern 24 Stunden, 7 Tage die Woche. Dieses ist ein besonderes Maß der Dinge, da auch die zu Betreuenden zur sogenannten Hochrisiko- Gruppe gehörten.

Nach unserer Auffassung haben viele Kolleginnen und Kollegen ihre eigenen Familien, ihre eigene Situation vernachlässigt, um sich ausschließlich mit ihren Kolleginnen und Kollegen abzusprechen, abzustimmen und den jeweiligen aktuellen Herausforderungen zu stellen.

 

Dieses bedarf einer speziellen Würdigung.

Auch wir, Kirchengewerkschaft und ZKD, wissen, dass nicht alles über Geld zu regeln ist und auch nicht über Schokolade oder über Applaus.

Eine sogenannte Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro, die aufgrund des Steuergesetzes als Beihilfe und Unterstützung steuerfrei ist, kann ein kleines Signal und ein kleines Zeichen der Anerkennung sein.

Die Kirchengewerkschaft, der ZKD und deren Bundesvorstände sind der Auffassung, dass die Pandemie gezeigt hat, wie viele Menschen an wie vielen Orten bei der Caritas und der Diakonie systemrelevant sind, von denen die Öffentlichkeit wenig bis gar nichts mitbekommen hat.

Von daher sollten sich die Gesellschaften, die einzelnen Menschen darüber im Klaren werden, dass hier eine besondere Art der Wertschätzung, unabhängig vom Geld oder Sachspenden, notwendig und wichtig ist.

Hier liegt eine gesellschaftliche Verantwortung, die wir jetzt ohne Frage neu sortieren müssen.

 

Die Kirchengewerkschaft und der ZKD fordern alle Entscheidungsträger auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Corona-Prämie schnellstmöglich an alle vorgenannten Personengruppen /Berufsgruppen ausgezahlt wird.

 

Für den Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft

Ralf Reschke

 

Für den Bundesvorstand des ZKD e.V.

Herbert Böhmer

 

Ohne Dich sind wir eine*r zu wenig!           Alle reden von Solidarität! Wir auch!

 

Mitglied werden beim ZKD            Mitglied werden bei der Kirchengewerkschaft

 

 

 

 

 

 

 


Kontaktdaten der Kirchengewerkschaft