Mitglieder werben Mitglieder!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
in unserem Newsletter 1-2020 haben wir seitens des Bundesvorstandes mitgeteilt, dass der Zeitraum 12. Januar bis 31. März 2020 der Aktionszeitraum ist, in dem wir, die Kirchengewerkschaft, die Mitglieder-offensive mit der Auslobung von 5 Hotelgutscheinen à 2 Übernachtungen für 2 Personen zuzüglich verschiedener anderer weiterer Preise starten.
Nunmehr hat das Corona-Virus insoweit diesen Zeitraum beeinflusst, dass es Ihnen als Gewerkschaftsmitglied nicht möglich ist bzw. möglich war, in Ihren Einrichtungen Ihre Kolleginnen und Kollegen anzusprechen.
Wie wir in einem anderen Newsletter der letzten Tage schon mitgeteilt haben, ist die Rechtsschutzabteilung der Kirchengewerkschaft sehr hoch beansprucht und hat zum Thema „Arbeitsrecht und Corona" einige tausend kirchliche Beschäftigte informiert.
Uns ist es wichtig, dass das solidarische Verhalten in dieser Krise noch einmal deutlich artikuliert wird und auch die zwischenzeitlich geforderten politischen Auswirkungen, insbesondere für den Bereich der Menschen und unserer Kolleginnen/Kollegen, die direkt mit und an Menschen arbeiten, ein höheres Entgelt für ihre Leistung benötigen.
Auch hierzu haben wir uns in einem Newsletter positioniert.
Die Kirchengewerkschaft hat sich nunmehr entschieden, den Aktionszeitraum zu verlängern.
Da die Situation noch nicht absehbar ist, verlängern wir den Zeitraum bis zum
15. Mai 2020.
Sobald Sie die Möglichkeit haben, in den Dienststellen/Einrichtungen der evangelischen, der katholischen Kirche, der Diakonie und des Caritas mit Ihren Kolleginnen und Kollegen ohne 2 Meter Abstand zu sprechen, sprechen Sie sie genau darauf an.
Alle die Kolleginnen und Kollegen, die nunmehr unter extrem erschwerten Bedingungen im Bereich der Kirchen, der Diakonie und des Caritas arbeiten, haben es verdient, dass wir die politische und arbeitsrechtliche Forderung aufrecht erhalten, konkretisieren und auch durchsetzen.
Für das Durchsetzen brauchen wir genau Sie!
Wir wünschen uns und fordern Sie auf,
Wenn Sie nicht geworben werden und trotzdem Mitglied der Kirchengewerkschaft werden, kommen Sie genauso in den Lostopf.
Im Nachgang folgt es jetzt eine Kopie unseres Newsletters 1-2020.
Für den Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft
Hubert Baalmann Gewerkschaftssekretär