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Präses der Landessynode Nordkirche Ulrike Hillmann auf dem Festakt der Kirchengewerkschaft LV Nord.

Ulrike Hillmann, Präses der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), würdigte die reiche Erfahrung und das langjährige Engagement der Kirchengewerkschaft.
„Jahrzehntelang hat die Kirchengewerkschaft das kirchliche Arbeitsrecht im Norden konstruktiv mitgestaltet“, betonte die Präses. Sie erinnerte zugleich an den Prozess zu einem gemeinsamen Arbeitsrecht in der 2012 gegründeten Nordkirche: „Die I. Landessynode hat – im Rahmen der Diskussion über ein Kirchengesetz über die Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD – Grundsätze für ein künftiges einheitliches Arbeitsrecht in der Nordkirche beschlossen. Damit hat sie der im vorigen Jahr gewählten II. Landessynode das Fundament für die weitere Gestaltung der Arbeitsrechtssetzung im Tarifrechtsweg in der Nordkirche übergeben.“ Präses Hillmann betonte: „Die Kirchengewerkschaft hat sich auf dem Weg zu einem einheitlichen kirchlichen Arbeitsrecht in der Nordkirche stets konstruktiv beteiligt und tut das auch gegenwärtig. Dafür danke ich Ihnen allen sehr herzlich und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit auch weiterhin.“
 

 

 


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