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Weiterhin unterschiedliche Entgelterhöhung in der Diakonie Hessen

Die Weiterentwicklung der neuen Arbeitsvertragsrichtlinien ruht.

Die Laufzeit für die letzten Entgeltverhandlungen der Diakonie Hessen lief zum 31. März 2019 aus. Diese sollten die letzten getrennten Entgelterhöhungen in der nunmehr aus den ehemaligen Diakonischen Werken von Hessen und Nassau und von Kurhessen-Waldeck geeinten Diakonie Hessen sein.

In der Diakonie Hessen gelten zur Zeit zwei unterschiedliche Arbeitsrechte, und zwar die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der ehemaligen Diakonischen Werke von Hessen und Nassau und von Kurhessen-Waldeck. Die neue Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Diakonie Hessen erarbeitet zur Zeit ein neues gemeinsames Arbeitsrecht für die Diakonie Hessen.

Seit Februar 2019 bemüht man sich in der ARK der Diakonie Hessen um neue Entgeltverhandlungen. Der Verband kirchlicher Mitarbeiter Hessen und Nassau (VKM) und die Kirchengewerkschaft einigten sich auf eine gemeinsame Forderung, mit der sie in die Entgeltverhandlungen einstiegen. Diese Forderung beinhaltet eine für alle Mitarbeiter gleich hohe Entgelterhöhung, 30 Tage Urlaub und die 39 Stunden-Woche für alle Mitarbeitenden bei einer Laufzeit bis Ende 2020.

Die Arbeitgeber konnten dieser Forderung nicht folgen. Sie sehen für die Mitarbeitenden des ehemaligen Diakonischen Werkes von Kurhessen-Waldeck für dieses Jahr keine Möglichkeit für eine Entgelterhöhung. Für die Kollegen auf dem Gebiet von Hessen und Nassau sehen sie die Möglichkeit für eine geringe prozentuale Entgelterhöhung in diesem Jahr und eine weitere geringe Entgelterhöhung für nächstes Jahr.

Da sich die Verhandlungspartner in der dritten Verhandlungsrunde nicht weiter annähern konnten, haben der VKM und die Kirchengewerkschaft die Verhandlung am 16.05.2019 abgebrochen. Sollte man sich in den folgenden Sitzungen nicht einigen können, wird ein Schlichtungsverfahren die Folge sein.

Ein weiterer Schritt der Arbeitnehmerseite war die Erklärung, alle Arbeitsgruppen zur Erarbeitung einer neuen AVR für die Diakonie Hessen bis zu einer Einigung in der Entgeltfrage ruhen zu lassen. Wenn in der kommenden Sitzung am 27.06.2019 keine Einigung erzielt wird, dann hat dieser Schritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass in diesem Jahr die Arbeit an der neuer AVR nicht beendet werden wird. Dies ist jedoch ein großer Wunsch der Arbeitgeberseite.

Die von den Arbeitgebern geplanten Entgelterhöhungen für die Diakonie Hessen sind vergleichsweise geringer als jene anderer Verbände und als jene des öffentlichen Dienstes. In Folge würde ein Beschäftigungsverhältnis in der Diakonie Hessen für die Arbeitnehmer immer uninteressanter werden.

Wir erwarten den nächsten Verhandlungsschritt am 27.06.2019, der hoffentlich zu einer Einigung führen wird und das gemeinsame Arbeiten an der neuen AVR für die Diakonie Hessen ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Schops Vorsitzender LV Hessen 

 

 

 


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