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1. Mai 2019

Am 1. Mai 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des 8-Stunden-Tags zum Generalstreik auf. Dies war in Anlehnung an die Massendemonstration am 1. Mai 1856 in Australien, welche ebenfalls den 8-Stunden-Tag forderten. Somit ist heute, 133 Jahre später, der 1. Mai noch immer der Tag der Arbeiterbewegung.

Die Zeiten in der Arbeiterbewegung haben sich verändert. Die Arbeitsbedingungen sind auch nach Einschätzung des Bundesvorstandes der Kirchengewerkschaft in vielen Bereichen noch nicht an dem Punkt, den wir uns vorstellen. So stehen uns neue Herausforderungen in der Arbeitswelt zum internationalen Tag der Arbeit bevor. Es geht um Menschen-würde, es geht um Mitbestimmung und es geht um Nachhaltigkeit.

Der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft erklärt, dass Arbeit untrennbar zur Würde des Menschen gehört. Die Arbeit muss dazu führen, dass sich hiervon Menschen und Familien ernähren können.

In vielen prekären Arbeitssituationen, insbesondere auch in nichttarifgebundenen kirchlichen, diakonischen und caritativen Einrichtungen, erleben wir sehr häufig, dass ergänzende Hilfe beim Staat beantragt werden muss. 

Hierzu fordert die Kirchengewerkschaft die diakonischen, caritativen und kirchlichen

Arbeitgeber auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeitenden von ihrem Entgelt ihre Familien ernähren können.

Die Digitalisierung der Wirtschaft führt zu prekären Arbeitsverhältnissen. Nach statistischen Angaben sind weltweit 60 % im informellen Sektor beschäftigt. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind ohne soziale Absicherung, ohne Arbeitsrechte und dieses bei schlechter Entlohnung.

Die Kirchengewerkschaft fordert:

Arbeit für alle und existenzsichernde Löhne, insbesondere in der digitalen Arbeitswelt.

100 Jahre Internationale Arbeitsorganisation (ILO) haben weltweit nicht dafür gesorgt, dass soziale und Arbeitsrechte für alle gleich gelten.

Millionen Arbeitnehmerinnen werden grundlegende Arbeits- und Menschenrechte verwehrt. Arbeitnehmerinnen werden gehindert, Betriebsräte zu gründen und sich zu organisieren. Auch dieses passiert im Jahre 2019 auch in Deutschland, so stellt der Bundesvorstand der Kirchen-gewerkschaft fest.

Der Bundesvorstand fordert die Umsetzung der Mitbestimmungsrechte in den Einrichtungen, ob in der freien Wirtschaft, ob in der Kirche, Diakonie und Caritas.

Menschenwürdiges Arbeiten bedeutet gesunde Arbeitsbedingungen und eine Arbeit, die keine gesundheitlichen Schäden und gar den Tod zu Folge hat.

Der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft stellt hierzu fest, dass die psychischen Belastungen, der Arbeitsdruck und die Gefährdung durch extreme Stresssituationen in vielen kirchlichen, diakonischen und caritativen Einrichtungen zu Gesundheitsstörungen führen, die nach Auffassung des Bundesvorstandes sofort abgestellt und abgeändert werden müssen.

Die Arbeitgeberfürsorge steht nach Angaben des Bundesvorstandes mit an erster Stelle sowie das existenzsichernde Grundeinkommen.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kirche, Diakonie und Caritas haben ein Recht auf Menschenwürde und betriebliche Mitbestimmung sowie gewerkschaftliche Arbeit in ihren Dienststellen.

Für den Bundesvorstand

Ralf Reschke Bundesvorsitzender

 

 

Ohne Dich sind wir eine*r zu wenig!

 

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