Kirchliches Arbeitsrecht unter Druck
Von Brigitte Lehnhoff
Kirchen dürfen von Stellenbewerbern nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit verlangen. Das entschied vor einem Jahr der Europäische Gerichtshof. Kritiker sehen sich durch dieses und andere höchstrichterliche Urteile bestätigt. Sie halten den Sonderweg der christlichen Kirchen im Arbeitsrecht für überholt, weltfremd und diskriminierend. Tatsächlich ist aber längst ein Wandel im Gange, vor allem in den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden. Dort sieht man die Öffnung des Arbeitsrechts als Chance, sich weiterzuentwickeln. Klassische Fragen müssten dann neu beantwortet werden. Zum Beispiel: Was heißt Loyalität gegenüber einem kirchlichen Arbeitgeber?
Den podcast vom NDR:
Kirchliches Arbeitsrecht unter Druck