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Kirchlicher Arbeitsrechtler fordert Änderung der Loyalitätsrichtlinie

 

Für eine umgehende Änderung der Loyalitätsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich Jacob Joussen, Direktor des Instituts für Kirchliches Arbeitsrecht an der Ruhruniversität Bochum, ausgesprochen. Der Grundsatz, dass jeder, der in der evangelischen Kirche arbeite, Christ sein müsse, sei aufzuheben, forderte Joussen in Hofgeismar auf einer Tagung der Evangelischen Akademie.

Zwar sollte bei Tätigkeiten in der Verkündigung, Seelsorge, Bildung und Leitung eine Zugehörigkeit zur Kirche grundsätzlich weiter vorausgesetzt werden, sagte Joussen, der auch Mitglied des Rates der EKD ist. Bei Tätigkeiten im Bereich der Bildung könnten aber auch Ausnahmen erlaubt sein. Joussen wies darauf hin, dass etwa im Bereich der Diakonie schon jetzt an vielen Orten Menschen beschäftigt würden, die nicht Kirchenmitglieder seien. "Die Rechtswirklichkeit hat uns längst überholt." Die Kirche täte gut daran, jetzt das Heft in die Hand zu nehmen, anstatt auf weitere Gerichtsurteile zu warten und dann nur noch zu reagieren.

Hintergrund der Tagung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April 2018. Demnach kann eine Religionszugehörigkeit von kirchlichen Arbeitgebern nur noch dann zur Bedingung gemacht werden, wenn sie für die Tätigkeit geboten ist. Gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das dem Urteil des EuGH folgte, hat die Diakonie inzwischen Verfassungsklage erhoben.

Hofgeismar, Bochum (epd)

 

 

 

 

 


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