Arbeitsrecht im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
am 17. Oktober 2018 hat die Gesamtmitarbeitervertretung des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern Ihre Herbsttagung in Rostock durchgeführt.
Ein Tagesordnungspunkt war die Entscheidung durch Abstimmung, welches Arbeitsrecht zukünftig zur Anwendung kommen soll. Zur Disposition standen die tarifrechtliche Regelung (2. Weg) und die Arbeitsrechtliche Kommission, besetzt durch Mitarbeitervertretungen (3. Weg).
Von 100 möglichen stimmberechtigten MAV-Kolleginnen und -Kollegen waren 52 anwesend, wovon sich 33 für die Fortsetzung des 3. Weges und 19 dagegen ausgesprochen haben.
Die Kirchengewerkschaft mit Ihrem Landesverband Nord war und ist sehr erschrocken und beunruhigt über diese Abstimmung. Als Kirchengewerkschaft stehen wir für ein einheitliches Recht der Nordkirche, auch für den Bereich der Diakonie und ihrer einzelnen diakonischen Landesverbände.
Wie aus unseren Reihen durch die im DW Mecklenburg-Vorpommern organisierten Kolleginnen und Kollegen im Vorfeld zu erfahren war, war tendenziell die tarifrechtliche Regelung gewünscht. Diese Einschätzung wurde unsererseits auch durch die Tatsache gestützt, dass die Gesamtmitarbeitervertretung vor einigen Monaten die sogenannte Hamburger Erklärung unterzeichnet hat. In dieser Hamburger Erklärung haben sich die Gesamtmitarbeitervertretungen des Diakonischen Werkes Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für eine tarifrechtliche Regelung als zukünftiges Arbeitsrecht ausgesprochen.
Die Kirchengewerkschaft Landesvorstand Nord erklärt, dass sie weiter bei ihrer Forderung, ein einheitliches, tarifrechtliches Arbeitsrecht für alle Beschäftigten im Bereich der Diakonie, bleibt.
Wir fordern sowohl alle Dienstgeber- als auch Dienstnehmervertreter auf, sich weiterhin für einen 2. Weg stark zu machen.
Wir fordern die diakonischen Dienstgeber nicht nur in Mecklenburg auf, durch Beitritt zum Arbeitgeberverband den Weg für Tarifverhandlungen und Überleitungen der Beschäftigten frei zu machen.
Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich durch die Mitgliedschaft in der Kirchengewerkschaft zu solidarisieren und stark zu machen, so dass diese Forderung auch durch einen hohen Organisationsgrad gestützt und der Druck damit erhöht werden kann.
Es darf nach unserer Auffassung nicht weiter sein, dass im DW Mecklenburg-Vorpommern das Gehaltsgefüge von einer zur anderen Einrichtung bis zu 20% differiert.
Lösung und Ziel kann nur eine einheitliche Arbeitsrechtsregelung auf tariflicher Ebene sein, so dass auch politisch für die Einrichtung im Rahmen der Refinanzierung die Argumentation und der Weg einfacher sein kann. Eine Tarifbindung ist sowohl für Dienstgeber als auch für Dienstnehmer eine klare und deutlich gesetzte geregelte Form, um Informationen der die Arbeitsverhältnisse zukunftsorientiert, lohngerecht und vergleichbar zu gestalten.
Die Kirchengewerkschaft fordert alle Beteiligten dahingehend auf, dass die Dienstgeberseite und die Mitarbeitervertretungsseite es gemeinsam ernst nehmen, ihre Angestellten und Beschäftigten fair zu bezahlen und somit die Wünsche der Beschäftigten ernst nehmen.
Des Weiteren erklären der Landesvorstand Nord der Kirchengewerkschaft und ihre damit verbundene Tarifkommission, kurzfristig noch vor Jahresultimo Verhandlungen aufzunehmen, um für alle oder gegebenenfalls auch für einzelne diakonische Einrichtungen Überleitungsverhandlungen zum KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) zu verhandeln.
Alle Beschäftigten fordern wir auf, Mitglied der Kirchengewerkschaft zu werden, um auch dann bei einer möglichen Tarifbindung in den Genuss der tarifrechtlichen Regelung zu kommen.
Für den Landesvorstand Für die Tarifkommission
Ursula Einsiedler Thomas Marek
Hubert Baalmann Gewerkschaftssekretär/Dipl. Jurist