Entgelterhöhung für Diakonie-Mitarbeitende in Kurhessen-Waldeck
Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen beschließt schrittweise Erhöhung um insgesamt 5,7 Prozent
Die seit dem 25. April im Amt befindliche neue – gemeinsame – Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) hat in ihrer gestrigen ersten Arbeitssitzung einen Beschluss zur Entgelterhöhung für den Bereich der Arbeitsvertragsrichtlinien in Kurhessen-Waldeck (AVR.KW) gefasst. Damit konnte der bestehende Stillstand seit der letzten Erhöhung der allgemeinen Entgelttabelle im April 2016 beendet werden.
Für alle Arbeitsbereiche (auch Altenhilfe ambulant und stationär) werden die Entgelte im Jahr 2018 um insgesamt 5,7 Prozent erhöht. Dies erfolgt in zwei Schritten:
Ab dem 1. Juni erfolgt eine Erhöhung um 3,0 Prozent, ab
dem 1. Oktober eine weitere um 2,7 Prozent.
Dazu wird, befristet bis 31. März 2019, die Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage in der Fassung der Arbeitsvertragsrichtlinien in Hessen und Nassau (AVR.HN) in Anwendung gebracht. Die neuen Tabellenwerte haben eine feste Bindungswirkung (Laufzeit) bis zum 31. März 2019. Im Anschluss wird erörtert, wie sich AVR.HN und AVR.KW gegebenenfalls gemeinsam weiterentwickeln können.
Jung betont, dass die Dienstgeberseite mit dem Abschluss an die Grenzen des Machbaren gegangen sind: „Gerade im Bereich der stationären Altenhilfe ist der Spielraum in der Finanzierung sehr begrenzt. Da die Weiterentwicklung der AVR.KW allerdings in den letzten Jahren nicht mehr stattgefunden hat, sind wir vor allem im Hinblick auf den Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte dann doch zu einem so großen Schritt bereit gewesen. Die befristete Einführung der Notlagenregelungen aus dem AVR.HN gibt uns in den Fällen, in denen die Einrichtungen mit der Umsetzung überfordert sind, entsprechende Handlungsoptionen“, erläutert Jung.
Die Dienstnehmerseite äußert sich positiv zu dem Beschluss: „Wir freuen uns über diesen ersten Schritt auf dem Weg zu gemeinsamen Arbeitsvertragsrichtlinien“, sagt Ralf Zeuschner, stellvertretender Vorsitzender der ARK.DH (Dienstnehmerseite). „Diese Entgelterhöhung für die Dienstnehmerseite in Kurhessen-Waldeck ist ein guter Start – dies lässt uns positiv in die Zukunft blicken.“
Hintergrund: Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in erster Linie die Aufgabe, Arbeitsbedingungen der in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Mitarbeitenden zu regeln. Dies umfasst Regelungen zu Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und gilt ergänzend für Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse sowie sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse.
Die ARK.DH setzt sich paritätisch aus sieben Vertretern und Vertreterinnen der Mitarbeitenden (Dienstnehmerseite) sowie aus sieben Vertretern und Vertreterinnen von Leitungsorganen (Dienstgeberseite) aus dem Bereich der Diakonie Hessen zusammen. Auf Dienstnehmerseite kommen fünf Mitglieder vom Verband für Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck und im Diakonischen Werk in Hessen e.V. (VKM-HNKW) sowie zwei weitere Mitglieder vom Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft. Die sieben Mitglieder und Stellvertretungen auf Dienstgeberseite wurden vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen entsandt. Christoff Jung (Dienstgeberseite) ist der Vorsitzende der ARK.HN, sein Stellvertreter ist Ralf Zeuschner (Dienstnehmerseite).