Kirchen dürfen nicht diskriminieren
Kirchliche Arbeitgeber haben in Deutschland ein eigenes Arbeitsrecht. Doch diese Selbstbestimmung ist nicht unbegrenzt, hat der EuGH entschieden
Kirchliche Arbeitgeber haben in Deutschland ein eigenes Arbeitsrecht. Doch diese Selbstbestimmung ist nicht unbegrenzt, hat der EuGH entschieden