Gemeinsame Erklärung der Tarifpartner zum zukünftigen Arbeitsrechtsregelungssystem in der Nordkirche
In ihrer Verantwortung für ein einheitliches Arbeitsrechtsregelungssystem in der Nordkirche
haben die Tarifpartner im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten des Tarifvertragsgesetzes
gemeinsame Vorschläge für eine Fortentwicklung ihres kirchengemäßen Tarifsystems erarbeitet.
Die Vorschläge für Veränderungen greifen einige Prinzipien des Dritten Weges der Kirchenkreise
Mecklenburg und Pommern auf und stellen eine Kompromisslösung dar, die für den Übergang keinen zusätzlichen Aufwand erfordert und für die Zukunft die übliche Planungssicherheit verspricht.
1. Die Gewerkschaften erklären sich bereit, in diesem Überleitungszeitraum die Vertreter
der Arbeitnehmer gemäß § 6 ARRG.MP in die Tarifkommissionen verpflichtend
einzubinden um an der Begründung und Veränderung des Tarifvertragssystems
mitzuwirken. Die Tarif- bzw. Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften
sind unter Mitwirkung eines hauptamtlichen Vertreters der Gewerkschaften von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern unserer Kirche besetzt, so dass dem geltenden
Kirchengesetz für die Mindestanforderungen an die berufliche Mitarbeit Genüge getan ist.
Die Gewerkschaften befürworten die Beibehaltung des Vertragssystems, das verlässliche
Gegenüber und den sicheren Umgang mit dem VKDA. Die zwischen den
Gewerkschaften und VKDA über Jahre praktizierte, verlässliche Zusammenarbeit
ist eine solide Grundlage, um die Tarifverträge in der Nordkirche professionell und
zielführend weiterzuentwickeln.
2. Der Arbeitgeberverband stellt durch Änderung seiner Satzung sicher, dass die Kirchenkreise
Mecklenburg und Pommern durch ein entsandtes Mitglied ständig in
seinem Gesamtvorstand vertreten werden. Ebenso wird eine eigene Tarifkommission
installiert, deren Besetzung die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern
maßgeblich mitbestimmen.
Diese Tarifkommission erarbeitet und verhandelt die für den Übergang von der
KAVO notwendigen Tarifbedingungen und zusammen mit der bestehenden Tarifkommission
den zukünftigen gemeinsamen Tarifvertrag für die Nordkirche.
3. Die Tarifpartner bieten an ein verbindliches Schlichtungssystems zu verhandeln.
5. Dezember 2017
Ursula Einsiedler Vorsitzende Landesverband Nord Kirchengewerkschaft
Jörgen Schulz Vorsitzender Tarifkommission, Kirchengewerkschaft
Stolte Vorsitzender des Gesamtvorstandes des VKDA
Wicht 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Gesamtvorstandes des VKDA
Dr. Arnold Rekittke ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di) Landesbezirk Hamburg