Einigung bei der Entgeltordnung im KTD (Erziehungsdienst) und neue Entgelttabelle
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
nach intensiven und schwierigen Verhandlungen ist es der Tarifkommission der Kirchengewerkschaft gelungen, mit dem Arbeitgeberverband (VKDA) eine Einigung zur Neugestaltung der Entgeltordnung im Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie zu vereinbaren.
Gleichzeitig wurde ein neuer Tabellenwert für die Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-dienst abschließend verhandelt. Es wird eine weitere Abteilung eingerichtet, Abteilung 2 Erziehungs- und Sozialdienst. Diese gilt für alle Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie den Berufsbildungswerken.
Somit heißt die neue Entgeltgruppe nicht mehr E sondern ES und beginnt mit der Entgelt-gruppe ES 3 und endet mit ES 12. Die ES 3 beginnt mit Arbeitnehmerinnen im Erziehungs- und Sozialdienst mit Tätigkeiten, die eine fachliche Einarbeitung fordern, z.B. pädagogische Hilfskräfte.
Die höchste Entgeltgruppe ES 12 sind Arbeitnehmerinnen mit Funktionen, wie z.B. Leitung eines Teils einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen mit mindestens 12 Arbeitnehmerinnen als Vollzeitstelle.
Wichtig war der Tarifkommission auch die Einführung der 5. Stufe (nach 18 Jahren) ab der ES 7. Somit erhalten die Fachkräfte eine Anerkennung für ihre langjährig erworbene Erfahrung in ihren Bereichen.
Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hat bei den Verhandlungen eine unterschiedliche Prozentzahl in der Entgeltsteigerung ausschließlich für die Abteilung 2 verhandelt. So gilt die Tabelle ab dem 01.01.2018 und beginnt mit einer Steigerung für ES 3 Stufe 1 um 2,2 %.
Die Ergotherapeuten, Erzieherinnen, Heilerzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit, FABs, Logopäden, Heilerziehungs-pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Physiotherapeuten mit entsprechender Tätigkeit in ES 7 erhalten eine Steigerung von 5,5 % nach 3 Jahren in der Stufe 2 bzw. 6 % nach 7 Jahren in der Stufe 3.
Die entsprechende Tabelle können Sie im Anhang sehen.
Alle anderen aus dem KTD bekommen 2,2 % Gehaltssteigerung zum 01.01.2018
Gleichzeitig wurde für alle vereinbart, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligung bei der EZVK-VBL zum 01.01.2018 um 0,1 % für Arbeitnehmerinnen steigt.
Alle Werte sind kaufmännisch gerundet und treten am 01.01.2018 mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten in Kraft.
Die entsprechende neue Entgeltordnung sowie die Tabelle werden Sie in den nächsten Tagen auf unserer Homepage lesen können.
Für die Tarifkommission
Thomas Marek
Vorsitzender der Tarifkommision KTD Kirchengewerkschaft LV- Nord