Steuervorteil ab 2026

Mitglied der Kirchengewerkschaft zu sein lohnt sich jetzt noch mehr!

Als Mitglied der Kirchengewerkschaft könnt Ihr Euren Mitgliedsbeitrag ab 2026 nun zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag geltend machen. 

Bisher war es so, dass die Gewerkschaftsbeiträge bei den Werbungskosten berücksichtigt wurden. Bei den Einkünften aus Arbeitseinkommen nennen sich die ansetzungsfähigen Ausgaben Werbungskosten. Alle, die Arbeitseinkommen beziehen, erhalten den sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag. Dieser beträgt aktuell € 1.230,00. Dieser Arbeitnehmerpauschbetrag wird automatisch bei den Werbungskosten berücksichtigt.
Viele Arbeitnehmende kommen auch mit dem Gewerkschaftsbeitrag nicht über den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von € 1.230,00, so dass sich der Beitrag in der Steuererklärung nicht ausgewirkt hat. 

Ab 2026 sieht dies nun anders aus. Als Mitglied der Kirchengewerkschaft könnt Ihr ab 2026 den Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag absetzen und profitiert auf jeden Fall auch steuerlich von Eurer Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag wirkt sich also stets steuermindernd aus. 

Wir finden, das ist nur fair, weil die Mitgliedsbeiträge dabei helfen, bessere Arbeitseinkommen und Arbeitsbedingungen zu erzielen. Ohne Gewerkschaft keine faire und solidarische Arbeitswelt. Solidarität beginnt bei jedem einzelnen. 

Nutzt diese Möglichkeit und bringt Euch ein – für Euch selbst, für Eure Kolleg:innen und für ein gerechteres Arbeitsleben.

Im Übrigen erhalten Mitglieder der Kirchengewerkschaft im Anwendungsbereich des TV KB, KTD, AVR.KW und AVR.HN zusätzliche freie Tage. Ebenfalls beinhaltet die Mitgliedschaft einen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. 

Wir sind viele! Mit Dir sind wir einer mehr.


Noch kein Mitglied?

Komm dazu und gestalte mit uns die Zukunft!

Hier geht’s zum Beitrittsformular.

Mit Dir sind wir eine:r mehr!