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Der Mitgliedsbeitrag wird von der Bundesdelegiertenkonferenz festgelegt und richtet sich nach Ihrer Entgeltgruppe.
Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Beitragskategorien. Falls Sie Ihren Tarif hier nicht finden, schauen sie in unseren Beitragstabellen oder in unserer Beitragsordnung.
Regulär Beschäftigte:
0,9 % der individuellen Entgeltgruppe, Stufe 2
Teilzeitbeschäftigte (bis 28 Wochenstunden):
67 % des regulären Beitrags
Nicht tarifgebundene Beschäftigte:
0,9 % des regelmäßigen Bruttogehalts (ohne Zuschläge / Sonderzahlungen)
Rentner:innen / Pensionär:innen:
Mindestbeitrag 5,00 € / mtl.
Geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Arbeitslose, Elternzeit ohne Beschäftigung:
Mindestbeitrag 5,00 € / mtl.
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