Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD) 2025/2026 – Wo stehen wir?

Zum 01.01.2025 erhöhten sich die Gehälter für alle Mitarbeitende um weitere 2 %, (nach den 10 % zum 01.01.2024).
Am 01.01.2025 trat auch die Reform der Entgeltordnung in Kraft. Dies bedeutete für viele Mitarbeitende nochmals einen Gehaltsgewinn. 

Diese Reform führte zu einer weiteren Aufwertung vieler Tätigkeiten, insbesondere im Erziehungs- und Sozialdienst sowie in der Pflege.
In der Abteilung 3 zum Beispiel kamen dadurch alle Pflegefachkräfte aus der EP 7 in die EP 8, alle GPAs kamen aus der EP 4 in die EP 5. Das bedeutet Erhöhungen bis zu 20 %. Eine Pflegefachkraft beispielsweise (EP 7/EP 8, Stufe 3) profitiert durch die linearen Entgelterhöhungen (10 % zum 01.01.2024, 2 % zum 01.01.2025) und die Höhergruppierung insgesamt von einem Plus von rund 650 Euro. Für eine neu eingestellte Gesundheits- und Pflegeassistentin (EP 4/EP 5 Stufe 1) stieg die Vergütung in diesem Zeitraum um rund 600 €.

Zum 1. April 2027 ist eine weitere lineare Erhöhung um 2 % vorgesehen.
Zum 1. März 2026 erfolgt eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 3 %.

Deutliche Aufwertung von Zulagen und Zuschlägen ab April 2027

  • Der Nachtzuschlag wird auf 17,5 % angehoben (bisher: 15 %).
  • Die Wechselschichtzulage steigt auf 140 € monatlich.
  • Die Schichtzulage wird auf 80 € monatlich erhöht.
  • Für Sonntagsarbeit gilt künftig ein Zuschlag von 50 %.
  • Bereitschaftsdienste  werden mit einem Faktor von 0,5 in die Arbeitszeitbewertung aufgenommen, was eine verbesserte Vergütung bedeutet.

Diese Änderungen stellen einen wichtigen Schritt zur besseren Anerkennung der besonderen Belastungen im Schichtbetrieb und an Wochenenden dar.
Zudem konnten folgende strukturelle Verbesserungen im Tarifvertrag erreicht werden:

  • Ab dem Januar 2026 wird für die Entgeltgruppen E1 und E2 eine neue Stufe 5 eingeführt. Das ermöglicht langjährig Beschäftigten in diesen Gruppen künftig einen weiteren Aufstieg innerhalb der Entgelttabelle. Dieser Punkt stärkt die berufliche Perspektive insbesondere für Kolleg:innen in den unteren Entgeltgruppen.
  • Die Gewährung eines Krankengeldzuschusses bereits ab dem dritten Beschäftigungsjahr.

Einige tarifliche Fragen konnten bislang nicht abschließend geklärt werden: 

  • Die Neuregelung der Treueleistung.
  • Die Frage nach der Einführung eines zweiten Gewerkschaftstags.

Ein großer Streitpunkt ist der zusätzliche zweite freie Tag nur für Gewerkschaftsmitglieder.
Unsere Mitglieder haben den deutlichen Appell an die Tarifkommission gerichtet, dass diese Forderung sein muss, um die Solidarität der Mitglieder wenigstens etwas zu belohnen. Denn auch Nichtmitglieder partizipieren an den erkämpften Tarifsteigerungen, ohne dafür einen Beitrag zu leisten, sodass ein Vorteil für Gewerkschaftsmitglieder nur gerecht ist. 

Einen zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder gibt es bereits. 
Wer also 2025 noch solidarisch sein möchte, sei dazu eingeladen und erhält diesen Tag ebenfalls noch.
Wir kämpfen weiter für faire Erhöhungen unserer Gehälter und die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen.
Sobald es Neuigkeiten im Tarifgeschehen gibt, werden wir dies natürlich veröffentlichen.

Wir möchten noch alle Kolleginnen und Kollegen einladen, Ihre Arbeitsbedingungen mitzugestalten und sich gerne auch aktiv an der Tarifarbeit in der Tarifkommission zu beteiligen. Für die Arbeit in der Tarifkommission muss der Arbeitgeber übrigens bezahlte Freistellungen gewähren. 
Aber auch der Solidaritätsbeitrag durch Mitgliedschaft stärkt uns und trägt zu einer gerechteren Arbeitswelt bei.

Für die Tarifkommission

Silvia Schmidbauer
Syndikusrechtsanwältin der Kirchengewerkschaft

Finja Jensen
Verhandlungsführerin KTD

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