Gemeinsame Erklärung der Tarifpartner

Icon Beitragsarchiv

Gemeinsame Erklärung der Tarifpartner zum zukünftigen Arbeitsrechtsregelungssystem in der Nordkirche

In ihrer Verantwortung für ein einheitliches Arbeitsrechtsregelungssystem in der Nordkirche

haben die Tarifpartner im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten des Tarifvertragsgesetzes

gemeinsame Vorschläge für eine Fortentwicklung ihres kirchengemäßen Tarifsystems erarbeitet.

Die Vorschläge für Veränderungen greifen einige Prinzipien des Dritten Weges der Kirchenkreise

Mecklenburg und Pommern auf und stellen eine Kompromisslösung dar, die für den Übergang keinen zusätzlichen Aufwand erfordert und für die Zukunft die übliche Planungssicherheit verspricht.

1. Die Gewerkschaften erklären sich bereit, in diesem Überleitungszeitraum die Vertreter

der Arbeitnehmer gemäß § 6 ARRG.MP in die Tarifkommissionen verpflichtend

einzubinden um an der Begründung und Veränderung des Tarifvertragssystems

mitzuwirken. Die Tarif- bzw. Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften

sind unter Mitwirkung eines hauptamtlichen Vertreters der Gewerkschaften von Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmern unserer Kirche besetzt, so dass dem geltenden

Kirchengesetz für die Mindestanforderungen an die berufliche Mitarbeit Genüge getan ist.

Die Gewerkschaften befürworten die Beibehaltung des Vertragssystems, das verlässliche

Gegenüber und den sicheren Umgang mit dem VKDA. Die zwischen den

Gewerkschaften und VKDA über Jahre praktizierte, verlässliche Zusammenarbeit

ist eine solide Grundlage, um die Tarifverträge in der Nordkirche professionell und

zielführend weiterzuentwickeln.

2. Der Arbeitgeberverband stellt durch Änderung seiner Satzung sicher, dass die Kirchenkreise

Mecklenburg und Pommern durch ein entsandtes Mitglied ständig in

seinem Gesamtvorstand vertreten werden. Ebenso wird eine eigene Tarifkommission

installiert, deren Besetzung die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern

maßgeblich mitbestimmen.

Diese Tarifkommission erarbeitet und verhandelt die für den Übergang von der

KAVO notwendigen Tarifbedingungen und zusammen mit der bestehenden Tarifkommission

den zukünftigen gemeinsamen Tarifvertrag für die Nordkirche.

3. Die Tarifpartner bieten an ein verbindliches Schlichtungssystems zu verhandeln.

5. Dezember 2017

Ursula Einsiedler Vorsitzende Landesverband Nord Kirchengewerkschaft

Jörgen Schulz Vorsitzender Tarifkommission, Kirchengewerkschaft

Stolte Vorsitzender des Gesamtvorstandes des VKDA

Wicht 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Gesamtvorstandes des VKDA

Dr. Arnold Rekittke ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di) Landesbezirk Hamburg