Verlängerung der Altersteilzeitregelung (AR-ATZ) im LV Baden

Verlängerung der Altersteilzeitregelung (AR-ATZ) im LV Baden

Information der Kirchengewerkschaft zur Verlängerung der Altersteilzeitregelung (AR-ATZ)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie über aktuelle Entwicklungen zur Altersteilzeit informieren, die für viele Beschäftigte in den letzten Berufsjahren von großer Bedeutung sind.

Die Arbeitsrechtliche Kommission Baden (ARK) hatte bereits am 4. Oktober 2023 eine neue Arbeitsrechtsregelung zur Altersteilzeit (AR-ATZ) beschlossen. Diese trat rückwirkend zum 1. Oktober 2023 in Kraft und ermöglichte es, Altersteilzeitverhältnisse für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zunächst 31. Dezember 2025 zu vereinbaren.

In ihrer Sitzung am 22. Oktober 2025 hat die ARK nun entschieden, diese Regelung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Damit besteht die Möglichkeit, Altersteilzeit weiterhin bis zum 31. Dezember 2026 zu vereinbaren.

Hintergrund der Regelung

Ursprünglich war die Altersteilzeit im kirchlichen Bereich über tarifliche Regelungen (TV FlexAZ) abgesichert. Nachdem diese Ende 2022 ausgelaufen waren und auch in den folgenden Tarifverhandlungen keine neue tarifliche Regelung zustande kam, bestand die Gefahr, dass Beschäftigte keine Möglichkeit mehr zur Altersteilzeit hätten.

Um diese Lücke zu schließen, hat die ARK die AR-ATZ geschaffen. Ziel war und ist es, Ihnen weiterhin einen flexiblen Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand zu ermöglichen.

Unsere gewerkschaftliche Einschätzung

Dass die Altersteilzeit weiterhin ermöglicht wird, ist grundsätzlich positiv. Allerdings bleibt festzuhalten:
Die aktuelle Regelung ist nur eine befristete Übergangslösung und ersetzt keinen dauerhaft abgesicherten Tarifvertrag.

Als Gewerkschaft setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass:

  • Altersteilzeit wieder tariflich geregelt wird,
  • verlässliche und langfristige Rahmenbedingungen geschaffen werden,
  • und möglichst viele Beschäftigte Zugang zu fairen Altersteilzeitmodellen erhalten.

Die jetzige Verlängerung bis Ende 2026 schafft zwar zunächst Planungssicherheit, löst aber nicht die grundsätzliche tarifpolitische Problematik.

Wie geht es weiter?

Die AR-ATZ gilt weiterhin nur solange, bis die Tarifvertragsparteien eine neue Regelung zur Altersteilzeit vereinbaren. Wir werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und uns aktiv für eine nachhaltige Lösung einsetzen.

Wenn Sie Fragen zur Altersteilzeit oder zu Ihren individuellen Möglichkeiten haben, wenden Sie sich gern an uns.

Mit kollegialen Grüßen

Die Kollegen der ARK – Baden